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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE RECHTLICHE HANDHABE » rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen

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Zivilrechtsklage gegen die AbzockGmbH**
ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
Autor Nachricht
  FreddyDuckstein
Hot-Button-Killer
Hot-Button-Killer



Beiträge: 616
Wohnort: über der Kanalisation
BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 13:43 
Titel:
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Lex München:

Dumme Menschen haben in unser Gesellschaft keinen Platz, sie dürfen ohne Scham ausgebeutet werden.



Freddy Duckstein, GnomProfessor
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren FreddyDuckstein ist zur Zeit offline 
  Güldengelackter Bauschut
Pinnemann
Pinnemann



Beiträge: 200
BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 14:11 
Titel:
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« slang » hat Folgendes geschrieben:
Soviel ich weiß ist Call-In (leider) eben KEIN Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel, wenn es Glücksspiel wäre, würde da im Studio schon längst ein Finanzbeamter stehen Laughing


Ist ein GLÜCKSSPIEL (nach diverser Rechtsprechung, die in einem der Threads von Cato auch schon einmal zitiert wurde) nur eben kein UNERLAUBTES (das nach § 284 StGB strafbar wäre). Festgemacht am angeblich geringen Einsatz, bei dem man die 50 Cent (nämlich einen einzigen Anruf !) zugrundelegt.



Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht Evil or Very Mad
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Güldengelackter Bauschut ist zur Zeit offline 
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