Soviel ich weiß ist Call-In (leider) eben KEIN Glücksspiel, sondern ein Gewinnspiel, wenn es Glücksspiel wäre, würde da im Studio schon längst ein Finanzbeamter stehen
Ist ein GLÜCKSSPIEL (nach diverser Rechtsprechung, die in einem der Threads von Cato auch schon einmal zitiert wurde) nur eben kein UNERLAUBTES (das nach § 284 StGB strafbar wäre). Festgemacht am angeblich geringen Einsatz, bei dem man die 50 Cent (nämlich einen einzigen Anruf !) zugrundelegt.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
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