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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 04.04.2007, 17:06 
Titel:
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Der bekannte "Cheyenne-Sascha-Angel-..."-Bonus im DSF und dessen Daseinsberechtigung ist nun auch reklamiert:

« borkenkäfer an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Sehr geehrter XXXXX,

das DSF ("Deutsches Sportfernsehen") hat es sich in den vergangenen Tagen (incl. heute) zur Gewohnheit gemacht, vehement gegen bestehende Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele ,
deren Zuständigkeit und Überwachung bekanntlich in Ihren Händen liegt, zu verstoßen.

Ich lege hiermit daher formell Beschwerde ein.

In den Sendungen des "DSF-Sportquiz" am
28.03.2007 abends (Betr.: "Cheyenne-Bonus")
29.03.2007 abends (Betr.: "Cheyenne-Bonus")
03.04.2007 nachmittags (Betr.: "Sascha-Bonus")
03.04.2007 abends (Betr.: "Angel-Bonus") sowie
heute,04.04.2007 nachmittags (Betr.: "Sascha-Bonus")

wurde jeweils gegen Ende der Sendung ein sogenannter "Bonus" angepriesen, dessen Spielregeln dem Zuschauer bewußt verwehrt wurden.
In den Sendungen vor dem 28.3.07 hatte sich hinter dem Begriff "Bonus" noch ein sicherer Zusatzgewinn verborgen, der bedingungslos an den letzten Anrufer der Sendung ausgezahlt wurde.

Daß sich der inhaltliche Gehalt des Wortes "Bonus" seit dem 28.03.2007 plötzlich geändert hat, wurde dem Zuschauer bewußt und irreführend verschwiegen.

Erst mit Ende der jeweiligen Sendung wurde der letzte Zuschauer schließlich sehr überraschend aufgefordert, drei Zahlen zu nennen. Diese wurden mit einer Zahlenkombination der Redaktion, die sich in einem Umschlag befand, verglichen, die erwartungsgemäß nicht übereinstimmten.
Mit diesem Moment wurde die Ausschüttung des hoch angepriesenen "Bonus" an den letzten Anrufer verwehrt, ohne daß der Zuschauer je über die Praxis eines zusätzlichen Glücksspiels (Übereinstimmung von drei Zahlen) informiert wurde, damit der "<Name_des_Moderators>-Bonus" überhaupt ausgezahlt wird.

Der sogenannte "Bonus" wurde weder einmalig noch -wie es die Regeln der Landesmedienanstalten zwingend vorschreiben (!)- noch regelmäßig mündlich UND durch Einblendung erklärt.

Fehlinformation und Irreführung war auch Motto der schriftlichen Einblendungen in diesen Sendungen:
Beispielsweise wurde heute nachmittag im großen Kasten in der rechten unteren Bildschirmecke eine Gesamtsumme von 45.100,-
irreführend und undifferenziert mit dem Wort "45.100,- Gewinnchance" beworben. (bzw. mit dem Wort "Gesamtgewinn" in den Sendungen am 28./29.03.2007)
Daneben beschränkte sich die Erklärung über die Zusammensetzung dieser Gesamtsumme auf die Worte "3.100 ? sicher + 42.000,- ? Sascha-Bonus"

Es gibt weder einen Hinweis auf das Jackpot-Dasein der "Bonus"-Summe, die als Anruf-Motivation binnen nur weniger Minuten in unermeßliche Höhen gesteigert wurde, noch wurden Informationen über die Voraussetzungen gegeben, die einer Ausschüttung dieses "Bonuses" vorangehen muß.

Der Zuschauer muß also anhand fehlender Angaben und der Suggestion falscher Tatsachen von einem sicheren Gewinn in eingeblendeter Höhe ausgehen !


Damit sind folgende Regelverstöße eindeutig erwiesen:

3.4 Aussagen zur Gewinnsumme

Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig verwendeten Einblendungen
der Gewinnsumme ist eindeutig auf die vom Sender sicher garantierte Gewinnsumme
sowie auf eine ggf. zusätzlich eingeräumte Gewinnchance (Jackpot)
hinzuweisen.
Der Zuschauer ist während der gesamten Sendung in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausschüttung der als Gewinnchance bezeichneten Summe erfolgt. Falls eine sichere Gewinnsumme nicht garantiert wird, ist dies durch Moderation und Einblendung deutlich zu machen.
Das bloße Einblenden des Begriffs ?Gewinnchance" ist hierfür unzureichend.
Eine irreführende Vermischung von garantierter Gewinnsumme und Gewinnchance ist unzulässig.



UND :

5.2 Irreführung/Falschinformationen

In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere
über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die
Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig.
Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme.
Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen.



Es ist unerträglich, mit welchen Methoden das DSF versucht, den Zuschauer zu kostenpflichtigen Anrufen zu nötigen!

Die Aufsicht über Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen dient dazu, jegliche irreführende Methoden der Sender zulasten des Zuschauers zu unterbinden.
Der Schutz des Zuschauers (der die Medienanstalten schließlich auch durch seine GEZ-Gebühren finanziert ) muß bei der Überwachung zwingend an oberster Stelle stehen !


Als zuständiges Kontroll-Organ bitte ich Sie eindringlich, dieses Vorgehen des DSF-Sportquiz umgehend zu unterbinden und den Sender wegen eindeutiger Regelverstöße (in mindestens fünf Sendungen aus gleichen Gründen, s.o.) eindringlich abzumahnen !


Bitte informieren Sie mich zudem über den aktuellen Stand in dieser Sache.





Mit freundlichem Gruß,

XXXXXXX




,,,


edit:

Das Sportquiz hat zwar reagiert und seine Namensvergebung im Screen korrigiert-
mir reicht das aber nicht so wirklich...

Im Übrigen halte ich die gängige Durchstellpraxis und die Vortäuschung von multiplizierter Durchstellchance durch die Einrichtung von Leitungen für Vortäuschung von Unwahrheiten (wie wir alle wissen).

Daher brennt mir doch noch mehr auf den Nägeln:

« borkenkäfer an die BLM » hat Folgendes geschrieben:

Sehr geehrter xxxx,

ich beziehe mich auf meine Programmbeschwerde vom 04.04.2007.

das DSF hat seither zwar seine schriftlichen Bildschirmeinblendungen verändert , verstößt aber in der Sache nach wie vor wehement gegen bestehende Anwendungs- und Auslegungsregeln LMAs.

Ich lege hiermit daher nochmals formell Beschwerde ein.

In den Sendungen des "DSF-Sportquiz" am
04.04.2007 abends
und den nachfolgenden Sendungen
wurde jeweils gegen Ende der Sendung ein "Jackpot" angekündigt, der -wie es die Regeln der Landesmedienanstalten zwingend vorschreiben (!)- NICHT regelmäßig genau erklärt wird.

Im konkreten Fall müßte also gemäß der Vorschriften während der laufenden Sendung in regelmäßigen Abständen (mündlich UND durch Einblendung) erklärt werden, daß der Anrufer am Ende der Sendung drei Nummern nennen muß, die mit denen der Redaktion in richtiger Reihenfolge übereinstimmen muß, damit der eingeblendete Jackpot (der sich binnen weniger Minuten sehr werbewirksam auf immense Höhen steigert, um den Zuschauer blauäugig zum kostenpflichtigen Anruf zu bewegen) auch tatsächlich ausgezahlt wird.

Ich erinnere nochmals an Ihre Vorgaben:

"3.4 Aussagen zur Gewinnsumme
(...)
Der Zuschauer ist während der gesamten Sendung IN REGELMÄßISEN ABSTÄNDEN darüber zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausschüttung der als Gewinnchance <im vorliegenden Fall wird der Begriff "Jackpot benutzt> bezeichneten Summe erfolgt.
Falls eine sichere Gewinnsumme nicht garantiert wird, ist dies durch Moderation UND Einblendung deutlich zu machen.
Das bloße Einblenden des Begriffs ?Gewinnchance" <hier: "Jackpot"> ist hierfür unzureichend. (...)"


Als zuständiges Kontroll-Organ bitte ich Sie nochmals, dieses Vorgehen des DSF-Sportquiz umgehend zu unterbinden und den Sender wegen eindeutiger Regelverstöße abzumahnen !


..........


Ein weiterer Beschwerdepunkt betrifft die Durchstellpraxis der Sender, insbesondere den sogenannten "Leitungs"-Modus- den sich die Sender, die Call-In-Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen betreiben, aktuell regelmäßig zu Eigen gemacht haben.

Die aktuellen Vorschriften sehen vor:
"3.1 Verschiedene Spielabläufe / Spielmodi
Derzeit werden überwiegend zwei Grundvarianten (mit unterschiedlichen Abwandlungen) der Anruferauswahl bei den Sendern eingesetzt:
Anrufbeantworter- und Hot Button/Buzzer-Spiel. "

Die gängige Praxis der Sender sieht jedoch einen dritten Spielmodus vor, der sich allgemein durchgesetzt hat:
den sogenannten Leitungs-Modus, hinter dem sich technisch allerdings unmißverständlich nichts anderes als ein "Hot-Button/Buzzer"-Mechanismus verbirgt.

Dem Zuschauer wird mit der Bereitstellung von angeblich "offener" Leitungen (die de facto allenfalls die Art der Bandansage verändert, die dem Anrufer mitteilt, daß er nicht ins Studio durchgestellt wird, NICHT jedoch die Durchstellchance) subtil die Tatsache verschleiert, daß es nach wie vor nur EINEN Moment des Durchstellens in die Sendung mit gekoppeltem Lösungsversuch gibt.

Dem Mitspieler wird fälschlich durch Einblendung und vor allem sehr aggressiv durch die Moderation suggeriert ("Das ist die ..xy-fache Gewinnchance"), daß sich die Durchstell-Chance durch die Anzahl der bereitgestellten Leitungen angeblich multipliziere.
Dies ist allein technisch schon nicht haltbar, da ja bei mehreren gleichzeitig "offenen" Leitungen automatisch mehrere Anrufer zeitgleich durchgestellt werden müßten, was de facto jedoch nie vorkam.
Im Übrigen ist es doch verwunderlich, daß der Zeitpunkt des Durchstellens in die Sendung oftmals nach langer Durchstellpause an das Ende der Sendung gekoppelt ist. An der Stelle ist der Begriff "Zufallsmechanismus" nicht wirklich glücklich gewählt.

Hierbei handelt es sich durchweg um das Vorspielen falscher Tatsachen, was einer gezielt angelegten Verbreitung von Unwahrheit gleichkommt!
Ein Hot-Button-Spiel in neuem Mantel also.
Ein Hot-Button-Spiel (bei dem der Hot-Button nicht durch einen rein technischen Zufallsmechanismus, sondern von Willkür gesteuert wird), das angeblich mehr Gewinnchanchen biete als bisher- was in Anbetracht der technischen Voraussetzung einer Vorspielung falscher Tatsachen an den Zuschauer gleich kommt!
Denn technisch wird nach wie vor immer nur EIN Anrufer zu einem festgelegtem Zeitpunkt durchgestellt.

Dies ist eine bewußt gesteuerte Fehlinformation durch den Sender, der mit diesem Instrument die Quote der kostenpflichtigen Anrufe durch das Vorspielen falscher Tatsachen ihrerseits multiplizieren wird.

An dieser Stelle ist das Eingreifen der Landesmedienanstalten als Kontroll-Organ sehr dringend gefordert, das ja zum Schutze des Zuschauers handeln sollte.

Es wird also aufgrund der gängigen Praxis der Sender auch ganz dringend notwendig sein, die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die Spielgestaltung (3.1 Spielmodi) zum Schutze der Zuschauer dahingehend zu ergänzen, daß der sogenannte "Leitungsmodus" transparent und realistisch präventiv ins Regelement miteinbezogen wird.

Aussagen wie:"Das ist die <Anzahl der eingeblendeten Leitungen>-fache Gewinnchance!" entsprechen schlichtweg nicht der technischen Realität und sind unverzüglich durch Sie als Kontroll-Organ der LMAs zu unterbinden!

Aktuelle Programmformate verändern sich täglich; dementsprechend müssen die Regelungen, die den Schutz des Zuschauers zum Ziel haben, auch zeitnah angepaßt werden.

.............

Zum Dritten beanstande ich massiv die von den Sendern praktizierten Durchstellmethoden.

Das Ankündigen von Durchstellzeiten ist sehr genau geregelt, wie in 3.1 der Regelungen nachzulesen ist.

In der Praxis wird durch Moderation immer wieder massiven Zeitdruck auf den Zuschauer ausgeübt, ohne überhaupt eine Information darüber zu geben wann eine Durchstellung tatsächlich und realistisch vorgesehen ist (und auch hier beziehe ich mich auf mehrere Sender), in der Regel liebt der Zeitpunkt des Durchstellens gänzlich im Dunkeln
:
"Der Zufallsmechanismus kann jeden Moment zuschlagen!"
"Wenn keiner anruft, müssen wir das Spiel abbrechen!"
"Gleich werden die Leitungen geschlossen!"
"Das ist der letzte, der allerletzte Countdown!"
"nur ein Anrufer kann das Geldband stoppen!"
"Die Sendung ist gleich vorbei!"
Zudem werden immer wieder Countdowns eingeblendet bzw. in der Moderation heruntergezählt, die keinerlei Verbindlichkeit zum tatsächlichen Durchstellen haben, da beziehe ich mich auf die Sendungen aller Sender gleichfalls.
In der Mehrzahl der Fälle wird ein Countdown eingeläutet, um einen Zeitdruck auf den Zuschauer zu erwirken- in der Praxis werden solche Countdowns regelmäßig übergangen und der nächste Zuschauer erst weit nach seinem Ablauf durchgestellt.

Die Anwendungsregeln der Landesmedienanstalten schreiben unmißverständlich eine Transparenz der zu erwartendenden Durchstell-Zeitfenster vor.

Auch hier erinnere ich Sie an bestehende Regelungen:
3.1
"Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn des Spiels an darüber zu informieren, IN WELCHEM ZEITRAHMEN EINE DURCHSTELLUNG VORGESEHEN IST. (...)
Bei Spielen mit einem offenen Zeitfenster, d. h. ein ablaufendes Zeitfenster wird nicht eingeblendet und die Zeitdauer bis zur Durchstellung eines Zuschauers ist deutlich länger gewählt,
ist dem Zuschauer durch Moderation UND Bildschirmeinblendungen während der gesamten Spieldauer in regelmäßigen Abständen bekannt zu geben, dass der Zeitpunkt der Durchstellung ungewiss ist und zu einem beliebigen, auch deutlich später liegendem Zeitpunkt erfolgen kann. "

Eine Ungewißheit des Durchstell-Zeitpunktes wird in den Sendungen (auch dies betrifft alle Sender) NICHT angekündigt!


Auch dies bitte ich zu berücksichtigen und durch Überwachung der Sendungen eingehend zu überprüfen bzw.eine Regelerweiterung bei der zuständigen Stelle anzuregen.


In diesem Sinne bitte ich zum Einen um Abmahnung und Veränderungsaufforderung beim DSF Sportquiz und zum Anderen um die konstruktive Auseinandersetzung in besagter Sache.

Bitte informieren Sie mich zudem über den aktuellen Stand in dieser Sache.




Mit freundlichem Gruß,

xxxx




,,,
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 17.05.2007, 20:39 
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Eine knappkantige Fragestellung an die BLM nach den jüngsten Ereignissen-
mir geht es dabei weniger um Beschwerden en Detail als vielmehr um die Beantwortung einer Grundsatzfrage, die die Rahmenbedingungen betrifft:
Zitat:
Sehr geehrter xxxx,

als aufsichtführendes Organ über Call-In-Gewinspiele im Deutschen Fernsehen (Bereich Bayern) sind Sie sicherlich über die jüngsten Vorfalle, die die Chancengleichheit der Zuschauer eindeutig negiert, bereits informiert.

Zur Verdeutlichung dürfen Sie diesen Zusamenschnitt gerne noch einmal einsehen:
<HIER>

- allerdings bin ich mir sicher, daß Ihnen diese Ereignisse (der Beitrag des Magazins "Plusminus" in der ARD; das ungewollte Veröffentlichen von "9live"-Praktiken am 13.05.2007 (Alida Lauenstein) und am 28.04.2007 (Max Schradin)) eingehend geläufig sein dürften.

Dem Beitrag von "plusminus" (ARD) vom 08.05.2007 entnehme ich, daß die bestehenden "Anwendungs- und Auslegungsregeln für Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen" allenfalls den Charakter loser Vereinbarungen tragen und rechtlich nicht einklagbar sind.

Meine Frage an Sie als Kontrollorgan, das den Schutz des Zuschauers an oberster Stelle führen sollte, lautet daher verständlicherweise:

Warum handelt es sich bei diesen Regeln bislang um lose Vereinbarungen ohne Rechtsverbindlichkeit???
Warum wurden bislang mit den Betreibern der Quizsendungen im Deutschen Fernsehen keine rechtsverbindlichen Verträge geschlossen, die in der Konsequenz dann auch kontrollierbar und sanktionierbar wären????
Und vor allem:

Warum werden Call-In-Gewinnsendungen nicht dazu verpflichtet, ihre Spiele unter Aufsicht eines vereidigten Notars duchzuführen????
Alle gängigen Gewinnspiele und Wettbewerbe -vom Deutschen Lottoblock bis hin zum alljährlichen "Dominoday" unterliegen notarieller Aufsicht-
Call-In Formate bisher aber NICHT.

Warum also dürfen Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen ohne jede Kontrolle Methoden praktizieren, die regelmäßig und beweisbar (!) an bestehenden Regeln vorbei agieren????

Ich bitte Sie, mir diesen Sachverhalt näher zu erläutern-
weil ich ihn schlichtweg nicht verstehen kann...

Ich bitte Sie daher eindringlich, mir diese Mail zu beantworten.


Mit freundlichem Gruß,

xxxx


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  E.R.PEL
CITV.NL Moderator

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BeitragVerfasst am: Sonntag, 03.06.2007, 16:52 
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Eingereichte Beschwerde über das Formular von www.programmbeschwerde.de
Jeder kann mit seiner Beschwerde dazu beitragen...dass Programm zu beeinflussen...
Je mehr Beschwerden desto eher kann man was erreichen...
Geht schnell und kostet nichts...
Zitat:
Guten Tag,

erneut verstößt der Sender 9Live gegen die von ihnen verordneten Richtlinien!

Um 17:17 Uhr kam es zu einem Aufleger.
In diesem Falle sollte laut ihren Richtlinien(3.5) >sofort< jemand weiteres durchgestellt werden.
Dieses "sofort" ist in ihren Regeln nicht klar definiert, dennoch sind 13 Minuten (17:30 Uhr) alles andere als sofort!

Dass man als aufmerksamer Zuschauer mittlerweile fast vorraussagen kann, dass ein solcher Aufleger folgt, sollte ihnen auch zu denken geben.
-

Desweiteren wurden wieder verstärkt akustische und vor allem visuelle Mittel eingesetzt, um den Zuschauer unnötig unter Zeitdruck zu setzen, womit ein weiterer Verstoß gegen Richtlinie: (5.2) vorliegt.

Ich bitte sie endlich etwas gegen diese Wilkür zu unternehmen, ebenso möchte ich bez. meiner Beschwerde auf dem laufenden gehalten werden.

Gruß
M.R.
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
Geschlecht: Geschlecht:weiblich
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Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Montag, 11.06.2007, 12:58 
Titel:
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Das DSF-Sportquiz im Countdown-Wahn:

« borkenkäfer an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag,

Es ist unerträglich, mit welchen Methoden das DSF versucht, den Zuschauer zu kostenpflichtigen Anrufen zu nötigen!

Ich lege daher hiermit offiziell Beschwerde ein gegen die gängige Praxis des

DSF-Sportquiz

Das DSF verstößt in diesen Tagen (in allen Sendungen der letzten Woche- exemplarisch nenne ich hier jedoch die Sendung vom 8.6.2007, 23:00) vehement und in aller Regelmäßigkeit gegen die Ziffern 3.1 und 5.2 der Anwendungs- und Auslegungsregeln über Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen².


1) Einsatz von Countdowns / unlautere Erzeugung von Zeitdruck:

In besagten Sendungen benutzt das DSF immer wieder das Instrument von (eingeblendeten und durch Moderation untermalten) Countdowns, obwohl sich währenddessen weder der zu erwartende Durchstell-Zeitpunkt noch der Spielmodus verändert.

In vielen Sendungen wurde ununterbrochen ein Countdown nach dem nächsten nahtlos aneinandergereiht, ohne daß sich auch nur irgendein Detail an der gängigen Spielpraxis verändert.

Die durch Einblendung und Moderation aggressiv angepriesenen Countdowns dienen in dieser Praxis also einzig und allein dem Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck.
Ein Verstoß gegen Ziffer 3.1 UND 5.2 der Anwendungsregeln² ist somit erwiesen.


2a) Falschinformation / irreführende Aussagen:

In besagten Sendungen wurden solche Countdowns regelmäßig angehalten, sodaß sich das reale Zeitfenster um die Zeit der Unterbrechungen verlängert.

Ein Beispiel hierzu:

Einblendung und Moderation sprechen aggressiv von einem Countdown von beispelsweise 10 Minuten.
Während dieses Zeitfensters wird die eingeblendete Uhr jedoch bei jedem Anrufer, der in die Sendung durchgestellt wurde, angehalten.
Daraus ergibt sich eindeutig eine dauerhafte Vortäuschung falscher Tatsachen, die den Zeitdruck auf den Zuscher erhöht.
Denn durch das ständige Anhalten der Uhr wird das suggerietre Zeitfenster in diesem Exempel de facto um knapp 9 Minuten verlängert.
Die Aussagen: â??Noch 10 Minutenâ??, ?Noch 8 Minutenâ??, ?Nur noch 6 Minutenâ?? usw geraten dadurch zu irreführenden und vor allem FALSCHEN Angaben (mündlich und durch Einblendung).

Ein Verstoß gegen Ziffer 3.1 UND 5.2 der Anwendungsregeln² ist somit erwiesen.

2b) Falschinformation / irreführende Aussagen:

In besagten Sendungen spricht die Moderation regelmäßig und aggressiv vom "letzten Countdown" oder von der "letzten Powerrunde", obwohl sich in der Praxis nach Ablauf besagter Zeitfenster i.d.R. ein weiterer Countdown anschließt.
Auch hier wird durch Irreführung / Falschinformation Zeitdruck erzeugt, der de facto nicht vorhanden ist.

Ein Verstoß gegen Ziffer 3.1 UND 5.2 der Anwendungsregeln² ist somit erwiesen.


Die Aufsicht über Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen dient dazu, jegliche irreführende Methoden der Sender zulasten des Zuschauers zu unterbinden.
Der Schutz des Zuschauers muß bei der Überwachung zwingend an oberster Stelle stehen !

Als zuständiges Kontroll-Organ bitte ich Sie eindringlich, dieses Vorgehen des DSF-Sportquiz umgehend zu unterbinden und den Sender wegen eindeutiger Regelverstöße (so regelmäßig in allen Vor-, Nachmittags- und Abendsendungen der vergangenen Woche betrieben) eindringlich abzumahnen !


Bitte informieren Sie mich zudem über den aktuellen Stand in dieser Sache.


Mit freundlichem Gruß,
XXXXX




² Ich erinnere an die gültigen Anwendungs- und Auslegungsregeln aus dem Jahr 2005:

"3. Spielgestaltung
3.1 Verschiedene Spielabläufe/Spielmodi
(...)Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn des Spiels an darüber zu informieren, in welchem Zeitrahmen eine Durchstellung vorgesehen ist. Dies kann durch ein eingeblendetes Zeitfenster (sog. Countdown) geschehen. Bei Spielen mit einem offenen Zeitfenster, d. h. ein ablaufendes Zeitfenster wird nicht eingeblendet und die Zeitdauer bis zur Durchstellung eines Zuschauers ist deutlich länger gewählt, ist dem Zuschauer durch Moderation und Bildschirmeinblendungen während der gesamten Spieldauer in regelmäßigen Abständen bekannt zu geben, dass der Zeitpunkt der Durchstellung ungewiss ist und zu einem beliebigen, auch deutlich später liegendem Zeitpunkt erfolgen kann."

UND

"5. Moderation
5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.
Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig."
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  borkenkäfer
Grünes Mitglied

Alter: 51
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Beiträge: 1624
Wohnort: Duisburg
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 13.06.2007, 12:26 
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Aus aktuellem Anlaß einen Tag später:
Das DSF immer noch im Countdown-Wahn:

« borkenkäfer an die blm » hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag,

Das DSF-Sportquiz hat auch in seiner gestrigen Abend-Sendung
-12.06.2007, 23:00 Uhr bis 0:00 Uhr-
wieder einmal vehement gegen die Ziffern 3.1 und 5.2 der Anwendungs- und Auslegungsregeln über Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen² verstoßen.

Ich lege daher hiermit abermals wegen
mißbräuchlichem Einsatz von Countdowns / unlauterer Erzeugung von Zeitdruck / Falschinformationen / irreführenden Aussagen²
offiziell Beschwerde ein.


Zur Veranschaulichung hier ein Protokoll der letzten 10 Minuten der Sendung:

23:46:
Moderation nennt die Falschinformation "Der letzte Countdown garantiert von mir!"
ein Countdown von 60 Sekunden wird eingeblendet
keine Durchstellung

Tatbestand: Mißbrauch des Instumentes "Countdown" zur unzulässigen Erzeugung von nicht vorhandenem Zeitdruck, irreführende Angaben, Falschinformation²

-----

23:48:
Moderation nennt die Falschinformation "Der letzte Countdown ist durch!"
das eingeblendete Zeitfenster ist auf 0:00 abgelaufen
keine Durchstellung

Tatbestand: Mißbrauch des Instumentes "Countdown" zur unzulässigen Erzeugung von nicht vorhandenem Zeitdruck, irreführende Angaben, Falschinformation²

-----

bis 23:51
hektische Moderation mit Zeitdruck erzeugenden Phrasen wie "Was passiert jetzt?", "Noch sind die Leitungen geöffnet", "Die Leitungen können jeden Moment geschlossen werden, "Der letzte Countdown ist bereits abgelaufen"
keine Durchstellung

Tatbestand: unzulässige Erzeugung von nicht vorhandenem Zeitdruck, irreführende Angaben, Falschinformation²

-----

23:51:
Moderation zählt mündlich (ohne Einblendung) einen weiteren 90-Sekunden-Countdown an
keine Durchstellung

=Nachweis der Tatbestände zuvor;
zudem: Mißbrauch des Instumentes "Countdown" zur unzulässigen Erzeugung von nicht vorhandenem Zeitdruck

-----

23:53:
mündlich herunter gezählter Countdown ist bei Null angelangt
keine Durchstellung

Tatbestand: Mißbrauch des Instumentes "Countdown" zur unzulässigen Erzeugung von nicht vorhandenem Zeitdruck

23:54:
Durchstellung eines Anrufers in die Sendung erfolgt erst 28 Sekunden nach Ablauf des letzten mündlichen Countdowns

Tatbestand: Mißbrauch des Instumentes "Countdown" zur unzulässigen Erzeugung von nicht vorhandenem Zeitdruck


Ein Verstoß gegen Ziffer 3.1 UND 5.2 der Anwendungsregeln² während der letzten 10 Minuten der Sendung ist somit erwiesen.


Ich erinnere Sie als aufsichtsführendes Organ noch einmal an Ihre Fürsorgepflicht dem Zuschauer gegenüber und
bitte Sie eindringlich, dieses Vorgehen des DSF-Sportquiz umgehend zu unterbinden und den Sender wegen nachweislichen Regelverstößen eindringlich abzumahnen !


Bitte informieren Sie mich zudem über den aktuellen Stand in dieser Sache.


Mit freundlichem Gruß,

XXXXX




² Anwendungs- und Auslegungsregeln aus dem Jahr 2005:

"3. Spielgestaltung
3.1 Verschiedene Spielabläufe/Spielmodi
(...)Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn des Spiels an darüber zu informieren, in welchem Zeitrahmen eine Durchstellung vorgesehen ist. Dies kann durch ein eingeblendetes Zeitfenster (sog. Countdown) geschehen. Bei Spielen mit einem offenen Zeitfenster, d. h. ein ablaufendes Zeitfenster wird nicht eingeblendet und die Zeitdauer bis zur Durchstellung eines Zuschauers ist deutlich länger gewählt, ist dem Zuschauer durch Moderation und Bildschirmeinblendungen während der gesamten Spieldauer in regelmäßigen Abständen bekannt zu geben, dass der Zeitpunkt der Durchstellung ungewiss ist und zu einem beliebigen, auch deutlich später liegendem Zeitpunkt erfolgen kann."

UND

"5. Moderation
5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).
Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.
Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig."
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren borkenkäfer ist zur Zeit offline 
  Trusty
Kleiner grüner Gnom
Kleiner grüner Gnom

Alter: 46
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 14
BeitragVerfasst am: Montag, 25.06.2007, 17:40 
Titel:
 ­­­­Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden

Mein erster und ich denke nicht mein letzter.

« Trusty an die blm » hat Folgendes geschrieben:
Rostock der, 25.06.07

xxxx xxxx
xxxxx xx
xxxx xxxxx


Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Heinrich-Lübke-Straße 27
81737 München


Betrifft: Regelverstoss bei Viva+

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich über die Vorgehensweise des Senders â??Viva Plus? bei einem seiner Rätsel beschweren. Folgender Sachverhalt:

Am 25.06.2007 in der Zeit von 0:04 Uhr bis 3:00 Uhr ist es bei Viva Plus zu mehreren Regelverstössen gekommen. Ihre führe die Entsprechenden Regelverstöse laut ihrer Vorgaben mal auf.

1. 5.2 Irreführung/Falschinformationen
In der Moderation sowie durch die die Moderation unterstützenden Elemente, etwa Crawls, Einblendungen, Flipcharts etc. sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4). Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen. Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig. Der Moderator gab mehrfach an, dass wenn man einer Glücksleitungen trifft, gleich ins Studio durchgestellt wird. Zudem wurde ohne ersichtlichen Grund 2 Stunden vor Sendeschluss mehrfach der Countdown eingeblendet.

2. 5.3. Wahlwiederholung
Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu wiederholtem Anrufen enthalen. Insbesondere unzulässig sind:
ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme,
Hinweise auf erhöhte Gewinnchancen bei Mehrfachanrufen. 6.1 Mehrfachanrufe
Vergünstigungen für Mehfachanrufe sind unzulässig. Es wurde 10 Minuten der Text eingeblendet ?Bei 2 Anrufen einer gratisâ?? Weitere Beweise werden gesammelt und nach sicherstellung ihnen Übergeben. Bitte haben sie Verständnis

3. 5.1 Allgemeines
Im Rahmen der Moderation ist auf Kosten, fehlende Teilnahmeberechtigung von Minderjährigen, Spielmodi, Einwahlchance, Telefonierverhalten und die Veröffentlichung der MMR hinzuweisen. Diese Hinweise haben in einer Sendung mehrmals, in der Regel in Abständen von ca. 10 Minuten zu erfolgen. Von dieser Zeitvorgabe kann abgewichen werden, wenn der Hinweispflicht durch permanente graphische Darstellung oder das Einfügen von Laufbändern nachgekommen wird. (3.3 Bildmanipulationen

4. Spiele, bei denen absichtlich zu Spielzwecken veränderte Bilder verwendet werden, sind erlaubt, wenn sie grundsätzlich für das Medium Fernsehen geeignet sind und davon auszugehen ist, dass die technische Ausstattung des durchschnittlichen Fernsehhaushalts eine Lösung des Spiels zulässt. Unzulässig sind daher insbesondere ?angefressene" Buchstaben, verzerrte Graphikspiele oder eine schlechte graphische Auflösung. Auf die unterschiedliche Darstellung insbesondere bei verschiedenen Bildschirmformaten (16:9, 4:3) und Bildschirmkategorien (Plasma-Bildschirm, PCBildschirm etc.) ist zu achten.) Dies war nicht gegeben, da bei Kleingeräten die Schrifft in den Laufbändern unlesbar ist und man sich von der Ausage des Moderators verlassen muss, der aber die Zuschauer arglistig Täuscht, weil er angibt, dass der anrufer, der die Glücksleitung trifft ins Studio durchgestellt wird.

5. 3.5 Aufleger
Sollte ein Zuschauer, der im Hot-Button/Buzzer-Spiel mit oder ohne Zeitfenster in die
Sendung durchgestellt worden ist, uflegen, ist sofort ein weiterer Zuschauer durchzustellen. In der Sendung gab es 3 Aufleger es wurde jedoch kein weiterer durchgestellt.


Sollten Sie fragen zu oben geschildertem Vorfall haben, so können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden, ein Mitschnitt dieses Vorfalls liegt vor, den ich Ihnen gerne zukommen lassen kann.

Ich wünsche mir von Ihnen zu diesem Vorfall eine Stellungnahme und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüssen...

Danny A.



edit redled: Realnamen und Adresse würde ich mal lieber nicht veröffentlichen.
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  borkenkäfer
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BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.07.2007, 17:00 
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Aus aktuellem Anlaß zum "Konzept" des DSF-Sportquiz:

« borkenkäfer am 26.7.2007 an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag,

ich beziehe mich auf die Nachmittags-/ Abendsendungen des DSF-Sportquiz der veragngenen Tage und lege hiermit eine offizielle Programmbeschwerde ein.

In den Sendungen vom 24.7.2007 nachmittags, 25.7.2007 nachmittags, 25.7.2007 abends und der heutigen Nachmittagssendung (26.7.2007) wurden die Chancengleichheit für alle Anrufer durch den Sender gezielt mit Füßen getreten.
Zudem wurde der Zuschauer durch Moderation, Ansagen des Redakteurs sowie eingeblendeten Crawls bewußt über Einwahlchancen, Schwierigkeitsgrad des Spiels, Spieldauer und Beendigung des Spiels bewußt irregeführt und streckenweise ganz offenkundig belogen.

Daß der technische Auswahlmechanismus derzeit unübersehbar so konzipiert ist, daß für KEINEN Anrufer bis zum Ende der Sendung die Chance besteht, in die Sendung durchgestellt zu werden um einen Lösungsversuch abzugeben, wird anhand der Zeiten deutlich, in dem niemand vom "Zufalls"-Mechanismus ausgewählt wurde:

24.7.2007 (Sendezeit: 14:00 - 17:30 Uhr)
Wortsuchspiel: LAGERISTN (=Rangliste)
14:39 bis 17:27 Uhr: KEIN Anrufer wurde in dieser Zeit ausgewählt

25.7.2005 (Sendezeit 14:15 bis 17:30)
Wortsuchspiel: ESSTROPFT (=Sportfest)
14:44 bis 17:22 Uhr: KEIN Anrufer wurde in dieser Zeit ausgewählt

25.7.2007 (Sendezeit 23:00 bis 0:15)
Wortsuchspiel: SAHNEDIPL (=Handspiel)
23:00 bis 0:13 Uhr: KEIN Anrufer wurde in dieser Zeit ausgewählt

26.7.2007 (Sendezeit 14:00 bis 17:30)
Wortsuchspiel: FAULSEIEN (=Eislaufen)
14:42 bis 17:17 Uhr: KEIN Anrufer wurde in dieser Zeit ausgewählt


Das DSF verstößt damit ganz zentral gegen 3.6 der Anwendungs- und Auslegungsregeln:

"3.6 Sicherstellung des technischen Auswahlmechanismus
Jeder Veranstalter hat sicherzustellen, dass über ein technisches System, das von den Landesmedienanstalten überprüft werden kann, der Auswahlmechanismus derart konzipiert wird, dass für jeden Anrufer die Chance besteht, ausgewählt zu werden. "


Als Aufsicht führendes Organ sollten Sie daher umgehend eine Überprüfung des technischen Auswahlmechanismus im Hause DSF durchzuführen.


Wie bereits erwähnt, wurde zudem gegen weitere Regeln einschlägig verstoßen:

Irreführung über den Schwierigkeitsgrad (5.2 der Regeln, s.u.):

- Moderation und eingeblendete Crawls verbreiten die Mär, daß das Spiel zu schwer sei. Es wurde sogar vorgegaukelt, daß selbst der Moderator angeblich noch nicht auf die Lösung gekommen sei, obwohl er das Wortsuchspiel bereits über 90 Minuten im Blick hatte.
Schlimmer noch ist die bewußte Falschaussage des Redakteurs mitten im laufenden Spiel, daß bisher niemand auf die Lösung gekommen sei.
Dies würde umgekehrt bedeuten, daß alle Anrufer, die bisher eingegangen sind, auf ihren Lösungsvorschlag überprüft worden wären.
Für mich eine ganz bewußte Lüge über den Schwierigkeitsgrad, vor allem aber auch über die Einwahlchance.


Falschinformationen zu Spieldauer und Beendigung des Spiels / Aufbau nicht vorhandenen Zeitdrucks
(5.2. der Regeln, s.u.):

- Es wird aggressiv angekündigt, daß man nach dem laufenden Spiel angeblich noch ein weiteres Spielen wolle.
Diese Ankündigung eines angeblichen nächsten Spiels hat sich in keiner der o.g. Sendungen bewahrheitet.
Die Falschinformation über die Beendigung des laufenden Spiels dient einzig und allein der Zeitrduckerzeugung auf den Zuschauer.
Auch solche Falschaussagen sind eindeutig unzulässig.

- Moderator und Redakteur liefern sich eine inszenierte Diskussion mit der Androhung des Redakteurs, das Spiel mitten in der laufenden Sendung abbrechen zu wollen.
Auch hier dienen unwahre Androhungen und die falsche Ankündigung über das Spielende einzig und allein der Erzeugung nicht vorhandenen Zeitdrucks.

- Während des gesamten Spiels, in dem man niemals vorhatte, einen Anrufer auszuwählen, werden unnütze Countdowns abgezählt, die letztlich nur ins Leere liefen. Zudem wurde jede abgelaufene halbe bzw. viertel Stunde mit einem Countdown abgezählt.
Auch solche Countdowns setzen den Zuschauer gezielt unter einen Zeitdruck, der de facto nicht nicht vorhanden ist.


Aufleger am Schluß der Sendung (3.5 der Regeln, s.u.)

- In der Nachittagssendung vom 25.7. war der letzte Anrufer ein Aufleger.
Ein neuer Anrufer wurde jedoch nicht wie vorgeschrieben SOFORT danach durchgestellt, sondern erst 3 Minuten Später.
Ebenso in der Nachmittagssendung vom heutigen 26.7.
Nach dem Aufleger um 17:17 Uhr dauerte es geschlagene 11 Minuten, bis ein anderer Zuschauer in die Sendung gestellt wurde


Die Aufsicht über Gewinnspiele im Deutschen Fernsehen dient dazu, jegliche irreführende Methoden der Sender zulasten des Zuschauers zu unterbinden.
Der Schutz des Zuschauers muß bei der Überwachung zwingend an oberster Stelle stehen !

Da zu erwarten ist, daß sich diese Methoden, mit denen der Zuschauer bewußt übers Ohr gehauen wird, in den kommenden Sendungen wiederholen werden,
bitte ich Sie als zuständiges Kontroll-Organ eindringlich, den technischen Auswahlmechanismus beim DSF zu überprüfen
und auch die weiteren o.g. Regelverstöße des DSF-Sportquiz umgehend zu unterbinden und den Sender eindringlich abzumahnen !



Bitte informieren Sie mich zudem über den aktuellen Stand in dieser Sache.



Mit freundlichem Gruß,


XXXXX





3.6 Sicherstellung des technischen Auswahlmechanismus

Jeder Veranstalter hat sicherzustellen, dass über ein technisches System, das von den Landesmedienanstalten überprüft werden kann, der Auswahlmechanismus derart konzipiert wird,

dass für jeden Anrufer die Chance besteht, ausgewählt zu werden.


5.2 Irreführung/Falschinformationen

In der Moderation sowie durch die, die Moderation unterstützenden Elemente, etwa Crawls, Einblendungen, Flipcharts etc. sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, insbesondere über die Spieldauer, die Beendigung des Spiels, den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die Einwahlchance, unzulässig.

Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).

Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.

Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.


3.5 Aufleger

Sollte ein Zuschauer, der im Hot-Button/Buzzer-Spiel mit oder ohne Zeitfenster in die Sendung
durchgestellt worden ist, auflegen, ist sofort ein weiterer Zuschauer durchzustellen.







Einen Tag darauf aus Gründen der Aktualität:

« borkenkäfer am 27.7.2007 an die BLM » hat Folgendes geschrieben:
Guten Tag Herr XXX,

in Ergänzung zu meiner gestrigen Beschwerde über das DSF-Sportquiz (Sendungen v. 24.7. bis 26.7. - siehe Mail unten) verweise ich zudem auf die nachstehenden Sendungen des "Sportquiz", in denen das DSF bei Wortsuchspielen abermals dafür gesorgt hat, daß wähend der gesamten Spielzeit (d.h. 80% bis 100% der Sendezeit !!!) KEIN Anrufer die Chance hatte, vom "Zufallsmechanismus" ausgewählt zu werden. Das Regelwerk spricht in 3.6 dagegen davon, daß JEDER Anrufer die Chance zu erhalten hat, vom Zufallsmechanismus ausgewählt u werden.
Der technische Auswahlmechanismus ist bei Wortsuchspielen seit Tagen ganz offensichtlich so konzpiert, daß er nur für den Bruchteil einer Sekunde am Ende der Sendung überhaupt aktiviert wird.
Alle Zuschauer, die sich während der laufenden Sendung am Spiel beteiligen (möchten), werden damit ganz bewußt um ihre Chancen betrogen!


1)
26.7.2007 (Sendezeit: 23:00 - 0:15 Uhr)
Wortsuchspiel: ALTERSTIL (=Reitstall)
0:03 Uhr (Spielbeginn=Beginn der Sendung) bis 0:13Uhr (Spielende=Ende der Sendung):
KEIN Anrufer wurde in dieser Zeit ausgewählt

2)
27.7.2007 (Sendezeit: 8:00 - 11:00 Uhr)
Wortsuchspiel: SAHNEDIPL (=Handspiel)
8:45 Uhr (Spielbeginn) bis 10:56Uhr (Spielende):
KEIN Anrufer wurde in dieser Zeit ausgewählt

Sollte sich die Redaktion des DSF aufgrund der Vorwürfe im Nachhinein damit herausreden wollen, man habe angeblich einen Modus "Anrufbeantworter" gespielt, empfehle ich Ihnen als Kontrollorgan, neben dem technischen Auswahlmechanismus auch die angeblichen AB-Aufzeichnungen der betreffenden Sendungen zu überprüfen.
Diese Spiele sind durch eingeblendetes Symbol und aggressive Moderation allesamt als Hot-Button-Spiel gekennzeichnet worden.


Doch damit nicht genug, es kommt sogar noch schlimmer:

in der von mir erstgenannten Sendung (26.7. abends) wurde die Sendung (das Spiel und damit zugleich die Durchstellpause)
mit einem Aufleger beendet.
Entgegen deutlicher bestehender Regeln wurde danach KEIN weiterer Anrufer in die Sendung gestellt !!!
Der Sender löste die Wortsuche selbst auf und sorgte damit dafür, die ausgelobten 2000,-? nicht auszahlen zu müssen.

Den entsprechenden Passus im Regelwerk kennen Sie, ich verzichte hier darauf, ihn zu zitieren.


Zudem wurde der Zuschauer auch in den letzten beiden Sendungen durch Moderation, Ansagen des Redakteurs sowie eingeblendeten Crawls bewußt über Einwahlchancen, Schwierigkeitsgrad des Spiels, Spieldauer und Beendigung des Spiels bewußt irregeführt und streckenweise ganz offenkundig belogen!!
Einzelheiten zu den betreffenden Regelverstößen entnehmen Sie bitte meiner gestrigen Mail (s.u.),
da die Art und Weise, wie der Zuschauer dramaturgisch hinters Licht geführt und geblendet wird, in jedem Wortsuchspiel wiederkehrend gleich sind.


Eine Frage habe ich noch:

Reicht es aus, daß das DSF im rechten unteren orangenen Kasten eine "17.000?-GEWINNSUME" auslobt, die nicht permanent durch Einblendung aufgeschlüsselt wird, sondern nur im 10-sekündigen Wechsel mit der Spielbeschreibung erläutert wird???
Ich meine: ganz klar NEIN.
Allein der Begriff "Gewinnsumme" suggeriert irreführend, daß es sich bei dieser werbewirksamen hohen Summe um eine Festsumme handeln könnte.
So geschehen am gestrigen 26.7.2007 in der Sendung um 23:00 Uhr.
An dieser Stelle empfehle ich einen Blick in Punkt 3.4 der Anwendungsregeln und bitte Sie, auch diesem Regeverstoß nachzugehen.



Verehrter Herr XXX,
es ist zu erwarten, daß sich diese weite Palette an Regelverstößen -insbesondere die Methode des Nicht-Durchstellens während des gesamten langen Spielzeitraumes- in den kommenden Sendungen weiterhin wiederholen wird!

Von daher besteht hier sofortiger Handlungsbedarf, um den Zuschauer und potentiellen Anrufer vor dieser Art von Abzocke zu schützen!!!



Ich freue mich über eine zeitnahe Stellungnahme zu diesen Ereignissen aus Ihrem Hause.


In diesem Sinne verbleibe ich

mit freundlichem Gruß,


XXXXX


,,,
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  Mork vom Ork
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 12:10 
Titel: Programmbeschwerde wegen "ALLE AUF MALLE"
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folgende eMail ging gerade an sämtliche Landesmedienanstalten:
« Marc Doehler an die LMAen » hat Folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal hat der Sender 9LIVE eklatant gegen die Anwendungs- und Auslegungsregeln für Gewinnspiele im TV verstossen. Folgender Sachverhalt:

In der Nacht von Sonntag auf Montag spielte der Sender 9LIVE ein Glücksspiel, in dem der Zuschauer aus einer Anordnung von Buchstaben, die mit einer gewissen Wertigkeit versehen waren, Begriffe finden sollte, die zusammengerechnet 9 Punkte ergeben. Gleich zu Beginn des Spiels wies der Sender per Moderation und via Laufband daraufhin, dass Städte, Länder, Flüsse, Eigennamen und Namen nicht erlaubt seien. Es wurden insgesamt 4 Begriffe vom Sender per Vorauswahl gesucht. 3 davon wurden auch recht zügig durch den Zuschauer gelöst. Was dann jedoch folgte, war die reine Farce. Der Sender köderte die Zuschauer mit einem hohen Geldbetrag, welcher von einem Fliessband in eine sogenannte WANNE floss. Zusätzlich musste der teilnehmende Zuschauer, um in's Studio durchgestellt zu werden, eine von zahlreichen Leitungen treffen, die zusätzlich ebenfalls mit Geldbeträgen ausgelobt waren. Diesen Geldbetrag addierte der Sender dann zu der bereits fest ausgelobten Summe hinzu. Die am Ende zur Verfügung stehenden Leitungen reichten dabei von 1.000,- bis 8.000,- ?uro. Es gelang natürlich bis Sendeende keinem Zuschauer auf das letzte Wort zu kommen, obwohl der Sender zum ende hin bereits den Tipp gab, das der letzte gesuchte Begriff mit "LA" anfangen würde. Zwar traffen diverse Kandidaten mehrmals die hohen Geldleitungen, wenn Sie aber gleich die Auflösung erfahren, wissen Sie auch warum! Komisch, das die hohen Geldleitungen immer nur dann getroffen werden, wenn der Sender sich sicher sein kann, das eh kein Zuschauer auf die vom Sender gesuchte Lösung kommen kann. Nun aber zur Lösung. Der Sender suchte am Ende allen Ernstes den Begriff "LAHN", der seinen Angaben zufolge für einen speziellen, metallenen Draht stünde.

Ich gehe stark davon aus, das dieser Begriff gezielt gewählt wurde, um die Zuschauer sytematisch abzuzocken - denn ich gehe davon aus, das viele den Begriff bestimmt hatten, ihn aber nicht nannten, da ja bekanntlich FLÜSSE und NAMEN nicht erlaubt gewesen sind. Ich denke, auch Ihnen wird bei dem Begriff LAHN als erstes der FLUSS in Hessen in den Sinn gekommen sein.

In meinen Augen ist dieses Vorgehen eine gezielte Aktion des Senders gewesen, die ich so nicht tollerieren kann. Ich hoffe, auch Ihnen wird klar, daß die gesammte Situation einzig und allein einem Zweck diente: DEN ZUSCHAUER MAL WIEDER KRÄFTIG ÜBER DEN TISCH ZU ZIEHEN.

Ich hoffe daher inständig, daß Sie endlich Ihren Pflichten nachkommen und endlich etwas gegen diese systematische Abzocke unternehmen. Ich bitte Sie daher freundlichst, mich bezueglich dieser Programmbeschwerde über Ihre weiteren Aktivitäten zu informieren.

Mit nicht mehr ganz so freundlichen Grüßen, da mittlerweile richtig sauer bezueglich der offensichtlichen Handlungsunfähigkeiten der Landesmedienanstalten...


Marc Doehler

In der Hoffnung, daß ja vielleicht doch mal jemand dort die ganze Sache etwas ernst nimmt und endlich mal was für sein Geld unternimmt und diese Sache nicht einfach in der Ablage "P" verschwinden lässt.

DIE HOFFNUNG STIRBT BEKANNTLICH ZULETZT!



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 20.08.2007, 13:08 
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Von mir haben die LMA heute folgende Mail bekommen:
Zitat:
Am 16. 8. werden auf 9Live in der Sendung "Alle auf Malle" 16 Begriffe gesucht, die auf -TAG enden. Als die Begriffe DONNERSTAG, SCHULTAG und ARBEITSTAG aufgelöst sind, sagt der Moderator: "Wir suchen hier keinen einzigen schweren Begriff. Das ist Kindergeburtstag. Die 16 Begriffe, die wir heute spielen, sind Begriffe, die sind alle einfach." Zum Beweis wird dann der nächste gesuchte Begriff, RUHETAG, mit dem Kommentar aufgedeckt: "Das könnten sogar 6- oder 5jährige lösen." Dann wird der Begriff MITTAG aufgedeckt. Die Lösungskarte wird in die Kamera gehalten mit der Bemerkung: "So'ne Begriffe suchen wir. So einfach."

Als nächstes wird MONTAG aufgedeckt. Der Moderator schreit: "Liebe Zuschauer, hat das jetzt mal jemand begriffen, dass wir hier die einfachsten Begriffe spielen, wie Sonntag, Montag, Donnerstag, Ruhetag und Schultag und so was?" Jeder Begriff ist so einfach wie Donnerstag, Montag und so."
Später dann: "Wir spielen noch eine Runde, weil die Leute begriffen haben, dass wir nur solche Begriffe suchen. Begriffe wie Donnerstag, Alltag, Schultag, Arbeitstag, Ruhetag, Montag. Also Lutscherantworten erwarten wir."

Diese Vorstellung wiederholt sich permanent im Lauf der Sendung. "Alle 16 Begriffe, die wir suchen, sind pipieinfach. Sie stehen alle im Brockhaus, im Duden (das wurde auch eingeblendet) und haben jeder mehrere hunderttausend Einträge bei google."

Dann wurde, da niemand eine richtige Lösung nannte, ein anderes Spiel gespielt, danach dann das -TAG-Spiel gelöst, und zwar mit folgenden Begriffen: CHRISTTAG, PAUKTAG, HUBERTUSTAG, BECHTHOLDSTAG, SATERTAG.

Ich verkneife mir Anmerkungen zu den anderen Begriffen, aber den SATERTAG möchte ich hier exemplarisch aufgreifen: Der Moderator sagte hierzu: "Ein bestimmter Tag, der hoch im Norden oft verwendet wird."

Meine Damen und Herren, der Satertag ist mir hier im Norden völlig unbekannt. Ich kenne den Begriff allenfalls als Übersetzung des Begriffes für "Samstag" aus dem plattdeutschen. Dort nämlich heißt Samstag Saterdag (oder Saterdach oder Saoterdach). Er heißt nicht SATERTAG. Das ist allenfalls ein Ergebnis, das Babelfish aus Saterdach bei der Rückübersetzung ins Hochdeutsche machen könnte.

Es gibt hierfür weder einen Eintrag bei Brockhaus noch im Duden, die 411 Ergebnisse bei google befassen sich nur einmal mit dem Tag selbst.

Hier wurde nicht nur der Zuschauer über die Schwere des Spiels eklatant in die Irre geführt, hier wurde mindestens ein Begriff gesucht, der überhaupt nicht existiert.

Davon abgesehen ist das Rätsel nicht ausreichend aufgelöst worden, denn nicht alle 16 gesuchten Begriffe wurden genannt.

Ich bitte, diesem Verhalten mit aller Entschiedenheit nachzugehen.




Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  kknaecke
Obergnom
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BeitragVerfasst am: Dienstag, 28.08.2007, 22:18 
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Habe heute folgende Mail an die BLM gesendet mit der Hoffnung auf Besserung.


« E-Mail an BLM » hat Folgendes geschrieben:
Von: "xxxxx xxxxxxx" <xxxxxx@gmx.de>
An: info@blm.de
Betreff: Beschwerde gegen 9Live
Datum: Tue, 28. Aug 2007 23:01:05 +0200





Sehr geehrte BLM,

in den letzten Monaten ist mir bei meiner täglichen Programmbeobachtung des Senders 9Live mehrmals aufgefallen das der Sender permanent gegen die von Ihnen aufgestellten Regeln verstösst.

-1.Moderation: Die Moderatoren belügen die Zuschauer mittlerweile so dermaßen das man als Zuschauer glaubt, man sitzt im Theater und schaut eine Vorführung von Münchhausen.

Hier mal einige Beispiele dazu: Es wird zu jeder Tages-und Nachtzeit behauptet es schauen nur wenige Leute ihr Programm, da der Rest: auf der Arbeit, beim Einkaufen, im Urlaub,im Stau feststeckt, die Kinder abholen, im Bett oder grade im Biergarten ist.

Desweiteren wird bei sehr einfachen Spielen von den Moderatoren behauptet es rufe zur Zeit keiner an, da 99% der Zuschauer angeblich keine Lösung hätten. Ihnen als BLM dürfte aber sehrwohl bewusst sein das dies nur sugeriert wird um eine längere Durchstellpause seitens 9Live zu rechtfertigen.


-2.Geldleitungen: Neuerdings wird bei den meisten Spielen von 9Live im Geldleitungsmodus gespielt. Laut Ihren Gewinnspielregeln soll aber sichergestellt werden das diese Leitungen(ob hoch oder niedrig)gleichermassen zur Ausspielung kommen sollen.
Dies passiert auch, aber komischerweise immer nur zum Vorteil des Senders 9Live.

Bei einfachen Spielen des Senders werden immer nur die niedrigen Geldleitungen getroffen. Bei Spielen die fast unlösbar sind und schon fast unter das Glücksspielgesetz fallen müssten, werden auch mal die Leitungen im hohen tausender Bereich getroffen! Das dies kein Zufall ist sondern bewusst vom Redakteur gesteuert wird dürfte Ihnen ja wohl bekannt sein.Ich finde diese Praxis wie momentan mit den Geldleitungen die Zuschauer geködert werden schon fast Betrxx.

Ich möchte das Sie sich das Programm von 9Live mal über einen längeren Zeitraum anschauen und dann gegen die von mir erhobenen Vorwürfe rigoros gegen den Sender vorgehen, denn so kann es für die Zuschauer und Anrufer von Call-In Sendern nicht weitergehen.

Ich möchte Sie deshalb bitten dieser Beschwerde gewissenhaft nachzugehen so wie die Bürger, die Ihre Arbeitsplätze durch ihre GEZ-Gebühren finanzieren, es von Ihnen zu erwarten haben.

Über die weitere Vorgehensweise in diesem Fall bitte ich Sie mich auf dem laufenden zu halten.


Mit freundlichem Gruss
xxxxx xxxxxxxxx




Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Sonntag, 02.09.2007, 11:23 
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Gerade habe ich habe den LMAen auch mal eine Email geschrieben. Allerdings ist mein Thema nicht eine einzelne CI-Sendung, sondern die LMAen an sich und deren Passivität bei CI.

Die Mail ist doch etwas länger geworden, aber ich wollte den LMAen zeigen, dass hier jemand eine Mail schreibt, der sich mit dem Thema auskennt und auch in der Lage ist, dieses Thema zu formulieren. Daher auch der recht formale Stil der Mail. Ich hoffe, dass die ersten Sätze und der Betreff bei den geneigten Lesern der LMAen eine gewisse Neugierde erweckt, damit sie sie bis zum Ende lesen.

Los geht's:
« Callpassive an alle LMAen » hat Folgendes geschrieben:
Betreff: Call-in im deutschen Fernsehen und die Rolle der Landesmedienanstalten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit rund sechs Jahren gibt es mittlerweile Call-in-Sendungen im deutschen Fernsehen. Diese Mail ist keine Beschwerde über eine bestimmte Sendung, die sicherlich zahlreich bei Ihnen eingegangen sind. Es geht hier im folgenden vielmehr um Ihre Rolle bei Call-in und Ihr bisheriges Engagement, an der bestehenden Situation etwas zu verändern.

Wie auch Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein dürfte, dienen Call-in-Sendungen nicht dem Wohl des Zuschauers, sondern dem der veranstaltenden Sender und der daran beteiligten Unternehmen. Nach Aussage der Animateure der Call-in-Sender ist der Zeitpunkt und die Auswahl eines durchgestellten Anrufes zufällig. Da wundert man sich, dass diese Unternehmen hohe Gewinne einfahren, wenn doch alles zufällig ist. Mir ist kein Unternehmen bekannt, dessen Umsatz auf Zufall basiert. Mangels (staatlicher) Kontrolle gibt es keine Transparenz bei den Call-in-Sendungen und deren "Spiele", wodurch die Einnahmen der Call-in-Sender steigen bzw. erst möglich gemacht werden. Call-in-Sendungen haben aus Eigeninteresse keinen Grund, faire "Spiele" zu veranstalten, da dies den eigenen Gewinn negativ beeinflussen würde. Daher kann nur Druck von außen auf die Call-in-Sender zu einer Verbesserung der Transparenz und der Fairness gegenüber dem Zuschauer führen, was allerdings bisher nicht geschehen ist.

Die Nicht-Einstufung von Call-in als Glücksspiel, sondern als Gewinnspiel, wird durch die Kosten EINES Anrufs begründet. Dabei wird die Möglichkeit beliebig häufiger Anrufe durch eine Person nicht berücksichtigt. Die Folgen davon sind mögliche Telefonrechnungen im 4-stelligen Bereich, die den Anrufer in eine finanzielle Katastrophe führen können. Eine weitere Folge von Call-in ist die gnadenlose Ausbeute spielsüchtiger Menschen, die anonym von ihrem Fernsehsessel ihre Sucht befriedigen, ohne dass dies sofortige Konsequenzen hat, denn diese kommen erst mit dem Erhalt der nächsten Telefonrechnung. Darüber hinaus beutet Call-in ganz gezielt bestimmte Schichten unserer Gesellschaft aus, die die Funktionsweise von Call-in nicht erkennen (können).

Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, geschieht seit rund 6 Jahren jeden Tag im deutschen Fernsehen, ohne dass die zuständigen Behörden, die Landesmedienanstalten, diese Vorgehensweise reglementiert.

Ihre Zurückhaltung begründen Sie mit der nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage, um Call-in-Sendungen wirkungsvoll beschränken zu können [1]. Allerdings sind Sie sich des Problems offensichtlich bewusst, denn über eine Programmbeobachtung der Call-in-Sendungen Ihrerseits inklusive Codebogen konnte man in dem Geschäftsbericht der BLM lesen [2]. Bisher kamen Gewinnspielregeln zustande, die Sie in Zusammenarbeit mit den beteiligten Sendern entworfen haben, die ebenfalls keine rechtliche Bindung haben. Diese Gewinnspielregeln haben Sie am 19.06.2007 modifiziert mit dem Wissen, dass auch die neuen Regeln keine wesentliche Änderung oder sogar Verbesserung an der bisherigen Situation haben kann. Wie Ihnen aufgefallen sein dürfte, werden Ihre Gewinnspielregeln jeden Tag mehrfach gebrochen und sind somit sinnlos. Obwohl Ihnen das Fehlen der rechtlichen Grundlagen bekannt ist, schaffen Sie es nicht, dieses Problem innerhalb von sechs Jahren zu beheben. Statt dessen beanstanden Sie vereinzelt einzelne Call-in-Sendungen. Ebenfalls ohne Konsequenzen. Auch Ihre Möglichkeit, das Thema "Call-in" und deren Funktionsweise in die Öffentlichkeit zu bringen, bleibt ungenutzt. Es kommt auch keine Klage zustande oder eine Untersuchung durch eine unabhängige Institution gegenüber den Call-in-Sendern, von einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung ganz zu schweigen.

In diesem Zusammenhang stellen sich drei Fragen:
1.) Was ist der Zweck der Programmbeobachtung?
2.) Was ist der Zweck der Gewinnspielregeln?
3.) Was muss im Ablauf von Call-in-Sendungen geschehen, damit die zuständige Landesmedienanstalt eingreift?

Seit dem Start von 9live vor sechs Jahre ist der Anteil von Call-in-Sendungen im deutschen Privat-Fernsehen deutlich angestiegen. Die Privat-Sender haben erkannt, dass Call-in zu bestimmten Uhrzeiten lukrativer ist, als die klassische Einnahmequelle, die Werbung. Der Unterschied zwischen Werbung und Call-in ist, dass bei der Werbung das werbende Unternehmen an den Sender zahlt, während es bei Call-in der Zuschauer ist. Mittlerweile scheint bei Call-in eine gewisse Marktsättigung erreicht worden zu sein, was man unter anderem an der parallelen Ausstrahlung der gleichen Call-in-Sendung auf den Sendern einer Sendefamilie erkennen kann. Die Call-in-Sendungen haben sich daher vom Ablauf in den letzten Jahren etwas verändert, was aber nicht auf Druck der Landesmedienanstalten geschehen ist, sondern durch die interne Konkurrenz der Call-in-Sendungen untereinander.

Momentan beabsichtigen Sie, die aktuellen Gewinnspielregeln in dem neuen 10. Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich zu verankern. Sie beabsichtigen das. Was ich von Ihrer Seite bisher vermisst habe, sind eindeutige und klare Massnahmen gegen Call-in im deutschen Fernsehen. Ich vermisse Aussagen Ihrerseits, die konkret und unmissverständlich festlegen, ab wann, wie und wodurch Call-in-Sendungen beschränkt werden. Ich vermisse grundsätzlich ein Engagement Ihrerseits, die Situation bei Call-in kurzfristig zum Schutz des Zuschauers zu verbessern.

Natürlich bringt es Konsequenzen mit sich, wenn die Call-in-Sendungen endlich beschränkt werden würden. Abhängig von der Art der Reglementierung würde dies das Ende von Call-in bedeuten, da es sich für die Veranstalter nicht mehr lohnt. Call-in hat sich über die Jahre verselbstständigt und die Chance zum frühen Eingreifen wurde verpasst. Um Ihnen ein positives Beispiel zu geben, verweise ich auf die Ihnen wahrscheinlich bekannten Ereignisse in Grossbritanien und das Vorgehen der dortigen Medienaufsichtsbehörde. Dort wurde übrigens innerhalb der britischen Medienaufsichtsbehörde eine Abteilung gegründet, die sich ausschliesslich mit Call-in-Sendungen befasst [3].

Mein Interesse geht allerdings nicht nur in eine Reglementierung von Call-in, die möglicherweise zu dessen Ende führt. Mein Anliegen ist es, die Call-in-Sendungen auf ihre Rechtmäßigkeit und ihre Vereinbarung mit den Gesetzen zu überprüfen. Falls bei dieser Überprüfung Unregelmäßigkeiten zum Vorschein kommen sollten (eingespielte Aufleger aus der Regie oder Anrufer/Gewinner aus den beteiligten Unternehmen usw.) und dies als Abzocke gewertet werden kann, dann ist eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung unausweichlich. Diese Ermittlung und deren Ergebnisse sollten öffentlich durchgeführt werden und zwar mit allen Konsequenzen für die Fernsehsender und den an den Call-in-Sendungen beteiligten Unternehmen und Personen.

Als letzen Punkt dieser Mail komme ich nun zu Ihrer Rolle als Medienaufsicht in Zusammenhang mit Call-in-Sendungen. Da Sie in den letzten 6 Jahren offensichtlich kein Interesse daran hatten, Call-in-Sendungen im deutschen Fernsehen zu reglementieren, bleibt Raum für Spekulationen. Wenn Sie jetzt eingreifen sollten, kommt unweigerlich die Frage auf: Warum nicht früher? Aufgrund des föderalen Prinzips in Deutschland, existiert eine gewisse Konkurrenz zwischen den Landesmedienanstalten. Bei zu hartem Vorgehen gegenüber einem Sender durch die zuständige Landesmedienanstalt droht die Abwanderung dieses Senders in ein anderes Bundesland. Damit wäre ein finanzieller Verlust und der Verlust eines positiven Image als guter Medienstandort verbunden. Meines Erachtens ist die Überwachung des Rundfunks im Zeitalter des Kabel- und Satellitenfernsehens auch keine Ländersache mehr, sondern gehört in die Zuständigkeit des Bundes. Je nach Auswirkung der Untersuchungen bei Call-in könnte auch die Funktion und die Arbeitsweise der Landesmedienanstalten zu einem öffentlichen Thema werden. Die Möglichkeit gewisser persönlicher Bekanntschaften zwischen den Personen der einzelnen Landesmedienanstalten und den Vertretern der Medien deute ich nur kurz an.

Über eine kurzfristige Stellungnahme Ihrerseits insbesonders über eine Begründung für Ihre andauernde Passivität bei Call-in würde ich mich freuen. Dies betrifft auch die Landesmedienanstalten, in deren Zuständigkeitsbereich keine Sender mit Call-in lizensiert sind.


Mit freundlichen Grüßen
XXX


[1] http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=20143 oder
http://www.satundkabel.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=20917

[2] Geschäftsbericht 2006, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, 2007, S. 54

[3] http://www.ofcom.org.uk/

"Abzocke" steht in der Mail natürlich nicht, sondern das böse B-Wort.

Dann harren wir mal der Dinge, die da (wahrscheinlich nicht) kommen werden.



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5.November 2007, an die Bayrische Landesmedienzentrale

Leider kann ich aufgrund der bekannten Situation nicht alles Posten

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte Sie mit folgenden Feststellungen betreffend der Sendung Money Express auf VIVA Konfrontieren und eine grundsätzlich sachliche Beanstandung bzw. einen Hinweis zu Ihrer freien Verfügung anbringen.
Auf Seiten 9. und 10. des Threads, ?Sachliche Protokollierung Money Express? auf www.citv.nl sind folgende Umstände in den letzten Tagen Zusammengekommen, bitte Lesen Sie das ganze Email um den Inhalt und den Verweis nachzuvollziehen, es handelt sich nicht um eine Auflistung von Falschantworten, der Zusammenhang wird erst durch vollständiges Lesen verständlich;

Sendung vom Montag, 22.Oktober.2007
Wortsuche; WEGMURREN

Antworten
00.32 Ralph = RUEGEN
00.24 Erwin = UMWEGE


Sendung vom Freitag, 02.November.2007
Wortsuche; ICHWILLTESTEN

Antworten
1:18 Die Sonja kommt durch. SCHWEIN und den ESEL.


Sendung vom Sonntag 4. November2007
Wortsuche; WEGMURREN

Antworten
01.30 Manfred / Berlin; SCHWEIN und ESEL
01.34 VERENA / Wolfratshausen; RUEGEN
01.49 RALPH / Berlin; UMWEGE

An zwei unterschiedlichen Tagen werden also auf die selbe Wortsuche WEGMURREN zweimal wiederkehrend, zwei völlig falsche IDENTISCHE Antworten gegeben.
(EIGENZENSUR 1 Satz) auftaucht, die Würdigung dieser Umstände überlasse ich Ihnen.

Lustigerweise wird auf die Wortsuche Wegmurren die völlig abwegige Antwort Schwein und Esel abgegeben, welche 2 Tage vorher am 2.November ebenfals als falsche Lösung genannt wurde, jedoch der Buchstaben halber einigermassen nachvollziehbar auf die Wortsuche ICHWILLTESTEN.
Das aber 2 Tage später auf WEGMURREN Schwein & Esel genannt wird ist im Kontext (EIGENzensur 1 Satz)

Das Resultat aller dieser, hier im Zusammenhang wie erwähnt sehr seltsamen Ereignisse, ist, dass die Sendung jeweils sehr lange läuft und in der Regel erst zum Schluss ein Gewinner ermittelt wird, oder im schlimmsten Fall (EIGENzensur 2-3 Sätze....)

Ich glaube Sie stimmen mir hier zu, wenn man doch feststellen kann, auch hinsichtlich aller anderen Protokolle auf www.citv.nl und (ZENSUR 6 Worte...) erhalten haben, dass ein (Zensur 3 Worte....) von völlig abstrusen (Zensur 3 Worte....) nicht von der Hand zu weisen ist !
Dieses obige Beispiel schlägt aber auch bezüglich der Terminologie ins Auge, mit Verlaub, (Zensur 6 Worte...)

Ich bitte Sie, sofern Ihnen technisch und zeitlich möglich und zumutbar, die entsprechenden Passagen Videodokumentarisch zu sichten und eventuell mit den Protokollen auf www.citv.nl zu vergleichen und mir, sofern Ihnen möglich eine Stellungsnahme dazu zu übermitteln, bzw. die Beschwerde zur Prüfung weiterzuleiten.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich diesen Hinweis (Zensur 7 Worte.....) gegenüber berechtigten Reklamationen von Zuschauern mit normalem Menschenverstand gezeigt hat.

Mit freundlichen Grüssen

Hier gehts zur Antwort der LFM in NRW
http://citv.nl/viewtopic.php?t=821&start=32



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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BeitragVerfasst am: Mittwoch, 21.11.2007, 22:36 
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An: Jansen, Stephanie <SJansen@lfm-nrw.de>
Gesendet: 21.11.2007 22:19
Betreff: VIVA; Money Express 19. & 21.11.2007

Guten Tag Frau Jansen

Wiedermal eine Nachricht von mir.
Folgend ein zusammengefasstes Teilprotokoll vom Montag und vom Mittwoch dieser Woche auf die TIERSUCHE BIENSTOCK in den jeweiligen Sendungen von MONEY EXPRESS AUF VIVA.
Die Wertung dieser Zusammenfassung überlasse ich Ihrer Behörde.

Protokoll Money Express Verfasst am: Montag, 19.11.2007

00:17 Uhr: BIENSTOCK --> STEINBOCK (Gesuchtes Tier)

00:19 Uhr: Anita versucht sich mit SCHIMPANSE
00:22 Uhr: Manfred nennt uns die BIENE
00:30 Uhr: FLATLINER (Aufleger oder Nichtssager)
00:33 Uhr: Manfred nennt uns doch glatt die STOCKBIENE
00:35 Uhr: FLATLINER
00:45 Uhr: FLATLINER
00:46 Uhr: Angelika nennt uns das INSEKT
01:15 Uhr: FLATLINER
01:17 Uhr: nennt sich Patrick, und was sagt derjenige: BIENENSTOCK
01:18 Uhr: FLATLINER
02:02 Uhr: Wolfgang antwortet auf die Frage, welches TIER MIT S er hat BIENENSTOCK
02:40 Uhr; FLATLINER(nachträglich festgestellt)
03:04 Uhr: Gisela ist unsere heutige letzte Anruferin und sie löst den STEINBOCK

Protokoll Money Express Verfasst am: Mittwoch, 21.11.2007

01.01 BIENSTOCK = STEINBOCK (Gesuchtes Tier)

01.04 HELGA aus Bad Wiessee / BIENE
01.07 FLATLINER
01.09 ANDREA aus Kalle / STOCKBIENE
01.02 FLATLINER
01.33 UWE / BIENENSTOCK
01.37 FLATLINER
01.41 GERDA aus Mühldorf / STOCKBEIN
02.21 FLATLINER
02.52 FLATLINER
02.53 BENNI aus Kassel / STEINBOCK
03.04 Sendeende

Die vollständigen Protokolle können Sie hier einsehen;

http://citv.nl/viewtopic.php?t=2556&start=160


Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag
Mit freundlichen Grüssen aus der Schweiz



Ein Großteil der Sendestrecken im Privatfernsehen wird inzwischen gefüllt von schlechtausgebildeten Trickbetrügern und mäßig begabten Hütchenspielern, die auf der Straße keine zehn Minuten überstehen würden, ohne verhaftet oder von der Kundschaft niedergeschlagen zu werden.
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BeitragVerfasst am: Freitag, 23.11.2007, 17:15 
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An: SJansen@lfm-nrw.de
Betreff: Programmbeschwerde VIVA / Money Express 13.11 und 20.11.2007
Gesendet: 23.11.2007 16:44

Sehr geehrte Frau Jansen

Nachfolgend eine Beschwerde gemäss Missachtung der geltenden LMA ?
Regeln, in der Sendung Money Express vom 13.11.2007 sowie 20.11.2007
auf VIVA.

Zugrundeliegende Bestimmung;
Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten
für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielReg) Stand: 19. Juni 2007;


3.4 Aussagen zur Gewinnsumme
Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig verwendeten Einblendungen der
Gewinnsumme ist eindeutig auf die vom Sender sicher garantierte Gewinnsumme sowie auf
eine ggf. zusätzlich eingeräumte Gewinnchance (Jackpot) hinzuweisen. In der grafischen Darstellung muss klar zwischen beiden Summen differenziert werden, d. h. die Jackpotsumme darf nicht größer sein und nur zur gleichen Zeit wie die feste Gewinnsumme eingeblendet werden.
Der Zuschauer ist während der gesamten Sendung in regelmäßigen Abständen darüber zu informieren,
welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Ausschüttung
der als Gewinnchance bezeichneten Summe erfolgt. Falls eine sichere Gewinnsumme nicht garantiert wird, ist dies durch Moderation und Einblendung deutlich zu machen.
Das bloße Einblenden des Begriffs ?Gewinnchance" ist hierfür unzureichend. Eine irreführende Vermischung von garantierter Gewinnsumme und Gewinnchance ist unzulässig.
Eine fest ausgelobte Gewinnsumme wird im Falle der richtig genannten Lösung ausgespielt. Sie
darf im Laufe eines Rätsels nicht herabgesetzt, allenfalls erhöht werden.
Bei Spielmodi mit variabler Geldsumme (z. B. Geldleitung) ist streng darauf zu achten, dass Mindest- und Höchstgewinnsumme von Beginn des Spiels an permanent kommuniziert werden.
Eine Änderung der Mindest- und Höchstgewinnsumme während eines
Spiels ist unzulässig. Im Rahmen des Auswahlmechanismus haben die Veranstalter
sicherzustellen, dass die unterschiedlich hohen Gewinnsummen gleichmäßig zur Ausspielung gelangen.

Erklärung der Beschwerde;
Folgend stellen wir in der LIVE - Protokollierung fest, dass in den 2 benannten Sendungen (und in Koffersendungen davor), im Laufband nicht auf tiefere Gewinne als 100.- Euro in den Koffern hingewiesen wird. Es heisst lediglich ?und vieles mehr? was vom geneigten Zuschauer nicht Transparent und klar als Beträge von 60.-, 40.-, oder anderweitigen Beträgen tiefer als 100.- Euro Identifiziert werden kann, welche dann im weiteren Verlauf vom Sender tatsächlich gezeigt und Ausbezahlt werden.
Weiter wird während den Sendungen mittels Einblendung Folgende Aussage vorgenommen; Beispiel; ?BIS 26'000.- EURO MÖGLICH?. (Anm; bei Auswahl der besten noch vorhandenen Koffern) Linear zu dieser Einblendung müsste also gemäss den Regeln der LMA, der Quervergleich zur Mindestgewinnsumme bei Auswahl der schlechtesten Koffer abwechselnd mit der Höchstmöglichen Gewinnchance dauernd Eingeblendet werden. Alles andere führt zu einer falschen Suggestion über die tatsächliche Mindest-und Höchstgewinnmöglichkeit des Anrufers.
Dahingehend ist unerheblich, dass der jeweilige Moderator für die Koffer nach der Auswahl verschiedene Beträge bietet um den Koffer abzukaufen. Der Zuschauer kann nicht davon ausgehen, dass die Aussagen des Moderators der Wahrheit oder Unwahrheit entsprechen, vielmehr ist er, der Anrufer, dazu geneigt Anzunehmen, der Mindestbetrag pro Koffer Betrage 100.- Euro, was dann eben nicht immer so Eintrifft.
Im weiteren ist in Frage zu ziehen, ob diese Koffershow, wie Sie von Money Express gesendet wird, im allgemeinen überhaupt so durchführbar ist. Wenn man die Regeln der LMA 1:1 anwenden würde, wäre so ein Sendeverlauf mit weitestgehend schwammigen und undefinierten Gewinnmöglichkeiten gar nicht möglich, nach meiner Meinung.
Weitergehend ist feststellbar, dass beim Sendeende jeweils nur die Koffer mit dem Höchstgewinn 10'000.-, respektive 20'000.- und 5'000.- dem Zuschauer gezeigt werden, sofern diese noch nicht Gewonnen wurden.
Um aber den geneigten Zuschauer Transparent und in Beachtung der LMA ? Regeln zu Informieren, müssten Folgerichtig sämtliche Koffer geöffnet werden.
Es war zbs. in den hier vorliegenden 2 Fällen nicht Feststellbar wo die ?mehrere Male? 1'000.- Euro versteckt gewesen sein sollen.

Nachfolgend Auszüge aus den beanstandeten Sendungen;

PROTOKOLLAUSZUG Money Express
Dienstag 13. auf Morgen Dienstag 14.11 / Protokoll ab 00.00 auf VIVA

Koffershow, Nummeriert 1 - 36
Im Laufband steht; Heute mit 1 x 10'000.- Euro, mehrere Male 1'000.-, 500.-, 400, 300.-, 200.- und 100.- Euro, 1 x ein LCD ? Fernseher. Also machen Sie mit !

00.12 MARIA / BRATWURST / Nimmt Koffer 27= 60 Euro drin.
02:53 In Koffer 13 sind 70?
02:53 In Koffer 36 sind 70?
02:53 In Koffer 7 sind 50?
02:53 In Koffer 15 wären 50?

PROTOKOLLAUSZUG Money Express
Dienstag 20. auf Morgen Mittwoch 21. November / Protokoll ab 00.00 auf VIVA

Nummerierte Koffer 1 -36 / Geld im Koffer
1 x 20'000.-, 1 x 5'000.-, mehrere Male 1'000.-, 1 x LCD-TV, 500.-, 400.-, 300.-, 200.-, 100.- und wie immer ?vieles mehr?, was auch immer das heissen mag.

00.16 SABRINA aus Westerwald / GORILLA / im Koffer sind = 50 Euro
00.22 KARIN / ELEFANT / Nimmt die 22/ im Koffer sind 50 Euro
00.56 VITALI / REGENWURM / Nimmt die 20/ nimmt Koffer = 80.- Euro
02.53 BENNI aus Kassel / STEINBOCK, Tds öffnet 10; 40 Euro, Tds öffnet 8; 60 Euro

Sollten Sie diese entsprechenden Sendungen Videodokumentarisch sichten, werden Sie feststellen, dass die beschriebenen Vorfälle den Tatsachen entsprechen.

Die vollständigen Protokolle können Sie hier Einsehen;
http://citv.nl/viewtopic.php?t=2556&start=160

Ich bitte Sie mir zu diesen Vorfällen eine entsprechende
Stellungsnahme zukommen zu lassen und Grüsse Sie freundlich.



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