Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Montag, 06.08.2007, 23:34 Titel:
@andreasoymann: Ja, das ist mir schon klar. Nur gibt es zwei Unterschiede: 1. Es sind hier über tausend User angemeldet. Davon knapp 80 mit mehr als 150 Beiträgen. Kann ich unterstellen, dass alle diese von F.akeanrufern geschrieben haben? Ich beobachte das Forum ziemlich intensiv und behaupte, dass von diesen "Stammschreibern" jeder den Aufruf von Marc gelesen und sich in Bezug auf diese Bezeichnung zurückgehalten hat, es wurden ja durchaus auch andere Wörter kreiert.
Nichtsdestotrotz ist die automatische Wortersetzung heikel.
2. Wie viele Stammuser hier beobachte ich auch das Geschehen um Call-in sehr intensiv. Schau dir einen Tag lang 9Live an. Schau dir die Call-in Sendungen auf SAT1 oder Pro7, im DSF und bei Kabel1 an. Da werden täglich tausende von Anrufern durchgestellt und geben Antworten ab. Das passiert sogar bei M?, wenn es um (fast) unlösbare Rätsel geht ("Fix ohne Klingeln, z. B. bei "zähle alle Liter"). Da gibt es kaum Aufleger oder Anrufer, die nichts sagen. Sicher kommt es vor, aber der Prozentsatz bewegt sich im Rahmen von 1 - 2 % der Anrufer, hoch gegriffen!
Und was passiert bei einer einfachen Wortsuche, verbunden mit einem hohen Gewinn jede Nacht bei ME? Richtig: Der Anteil der Anrufer, die auflegen, nichts sagen oder weiterwählen, liegt bei etwa 50 %. Ich behaupte hier gar nichts sondern überlasse es dir und dem geneigten Leser, daraus "denklogische Rückschlüsse" zu ziehen.
Allerdings bin ich entschieden der Meinung, dass das Urteil, wäre die Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden, völlig anders ausgefallen wäre. Hier versagt nämlich jede statistische Berechnung und ein Anscheinsbeweis spricht seine eigene Sprache.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Wo liegt denn der Unterschied ob das Forum automatisch den Begriff ersetzt oder ein Moderator?
Entweder versteh ich da was falsch, aber es wird von Marc verlangt, dass er sicher zustellen hat, dass niemand behauptet, dass es bei M? F.a.keanrufer gibt. Aber er kann doch wohl schlecht in die Köpfe der User schauen und entscheiden was nun wirklich gemeint war !?!
Oder wie jetzt? Also mich macht die ganze Sache schon ganz verwirrt, wie war die Nummer von M??
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Dienstag, 07.08.2007, 00:06 Titel:
Das mit der automatischen Ersetzung hat @andreasoymann schon richtig beschrieben. Das ist, wie ich anfangs ja schon schrieb, für mich grundsätzlich schon nachvollziehbar. Allerdings dürfte einem Leser, der nicht ständig hier im Forum stöbert, sozusagen eine automatische Ersetzung nach dem Motto "verwirrter Anrufer = F.ake" nicht in den Sinn kommen.
Und das mit dem "in die Köpfe schauen" erschließt sich mir auch noch nicht so richtig.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Das Urteil bezieht sich scheints ausschließlich auf dieses eine Wort und dazu noch die zu erbringende beweislast, dass dieses Bäh-Wort als Synonym für ... verwendet wurde.
Mit geringem Arbeitsaufwand könnte man sozusagen wöchentlich - oder bei Bedarf ( im nächsten Klagefall) - die automatische Wortersetzung ändern durch ein der Community vorab bekannt gegebenes Synonym. Fuggels. Mäkels. Cheaties. bezahlte Pappnasen.
Letztlich muß die Klägerin gegen jedes einzelne Wort vorgehen, das dann schon nicht mehr aktuell sein dürfte.
Weitere Taktiken, um "Dein OLG" zu vermeiden : Kurzfristige Änderung des Wohnsitzes in andere OLG-Zuständigkeiten. Aprospros Taktik : Deine juristischen Berater täten mich mal interessieren ...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: poorGirl
Das Urteil bezieht sich scheints ausschließlich auf dieses eine Wort und dazu noch die zu erbringende beweislast, dass dieses Bäh-Wort als Synonym für ... verwendet wurde.
Mit geringem Arbeitsaufwand könnte man sozusagen wöchentlich - oder bei Bedarf ( im nächsten Klagefall) - die automatische Wortersetzung ändern durch ein der Community vorab bekannt gegebenes Synonym. Fuggels. Mäkels. Cheaties. bezahlte Pappnasen.
Klasse.. Wir versuchen hier also nicht die Gesetzte einzuhalten, sondern sie zu umgehen. Tolle Ansicht, ganz ehrlich. Das erinnert mich irgendwie an andere Regeln, die so schwammig sind dass man sie umgehen kann.
« poorGirl » hat Folgendes geschrieben:
Letztlich muß die Klägerin gegen jedes einzelne Wort vorgehen, das dann schon nicht mehr aktuell sein dürfte.
Aber auch das vorgehen gegen die Wörter kostet unmengen an Geld. Geld das Mork jetzt schon nicht hat.
« poorGirl » hat Folgendes geschrieben:
Weitere Taktiken, um "Dein OLG" zu vermeiden : Kurzfristige Änderung des Wohnsitzes in andere OLG-Zuständigkeiten. Aprospros Taktik : Deine juristischen Berater täten mich mal interessieren ...
AFAIR ist die Zuständigkeit für Internetstreitigkeiten überall. AFAIR hat Mork doch Wohnsitz Berlin, trotzdem wurde vor dem OLG in München (Weiß ich zugegebenermaßen nicht genau) verhandelt.
Daarin
An alle: Ich bin nur Teil des Spiels und meine Aussagen dienen nur zur Unterhaltung der Leser.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Daarin
Ansonsten, bin ich ebenfalls auf die Urteilsbegründung gespannt... Die Tatsache, dass es sich aber, so wie ich es auch verstanden habe, nur um dieses eine Wort handelt, halte ich aber immer noch für sehr bedenklich und nicht nachvollziehbar.
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?) Eine Zensur findet nicht statt. Alle Äußerungen meinerseits spiegeln lediglich meine subjektive, persönliche Meinung wieder... und meine Meinung ist gem. GG geschützt.
Eine interessante Ausarbeitung eines Jurastudenten habe ich gefunden,
Quergelesen, scheint nicht viel herzugeben. Im Gutachtenstil brav zur Lösung, dass alles kein Abzocke. Teils auch veraltet, weil er die nagelneuen, in Gemeinschaft mit den Sendern toll ausgearbeiteten Bestimmungen der ALM gar nicht berücksichtigen konnte.
Schon mal das Band mit den "Gold-Nuggets" gesehen ? Eine innovative Form hocheffizienter Müllverwertung, bei der man nebenbei Gutgläubigen das Geld aus der Tasche zieht
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Güldengelackter Bauschut
Alter: 43 Geschlecht: Beiträge: 69 Wohnort: Nähe Köln
Verfasst am: Dienstag, 07.08.2007, 18:03 Titel:
Ja, die Ausarbeitung ist vom Wintersemester 2005/2006 .... wie gesagt, die Ansätze sind gut... klar, die Lösungen, die geboten werden sind einfach gehalten, aber zumindest ist es etwas, woran man anknüpfen kann... mehr wollte ich ja auch gar nicht damit sagen
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Artikel 5 (verkürzt)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (?) Eine Zensur findet nicht statt. Alle Äußerungen meinerseits spiegeln lediglich meine subjektive, persönliche Meinung wieder... und meine Meinung ist gem. GG geschützt.
Wo liegt denn der Unterschied ob das Forum automatisch den Begriff ersetzt oder ein Moderator?
Ganz einfach: Der Mensch ist (glücklicherweise) den Maschinen immer noch ein Stück voraus: er kann aus dem Kontext entscheiden, ob ein Begriff so gemeint ist, wie gesagt, oder eben nicht. Die Messlatte dazu ist freilich äußerst diffizil und sicherlich nicht pauschal objektiv... aber zumindest existiert sie, was bei der automatischen Ersetzung nicht der Fall ist.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: andreasoymann
von diesen "Stammschreibern" jeder den Aufruf von Marc gelesen und sich in Bezug auf diese Bezeichnung zurückgehalten hat
, hat auch jeder gelesen, was durch die automatische Ersetzung passiert... genau darauf gründet dieses Urteil!
« Speculatius » hat Folgendes geschrieben:
Allerdings bin ich entschieden der Meinung, dass das Urteil, wäre die Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden, völlig anders ausgefallen wäre.
Dies mag kurzfristig gedacht durchaus zutreffend sein, mittel- bzw. langfristig bin ich der Überzeugung, daß auch ohne unterzeichnete Unterlassung der Produzent trotzdem alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte, um eben diese Aussagen zu verhindern! Lediglich der prozessale Weg wäre etwas anders gewesen... und vielleicht auch damit das Ergebnis... wie gesagt: ... hätte wäre könnte ...
A.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: andreasoymann
Weitere Taktiken, um "Dein OLG" zu vermeiden : Kurzfristige Änderung des Wohnsitzes in andere OLG-Zuständigkeiten.
Also Marc wohnt in Berlin und das OLG ist in München, ich glaube hier liegt der Gerichtsstand beim Kläger!
Darum geht es nicht! Vielmehr bedarf es grundsätzlich zuallererst einmal einer "ladungsfähigen Anschrift"... und wenn die sich wöchentlich ändert, dazu noch im gleichen Zyklus die automatische Wortersetzung, wird es für einen potenziellen Kläger schon schwieriger...
A.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: andreasoymann
Es ist auf jedenfall eine bodenlose Frechheit was manche Leute abziehen! Der Richter hat doch keine Ahnung was wirklich los ist! Und der Herr der Firma lacht sich ins Fäustchen! Da kann man nicht einfach so zu sehen!
Dann hat der Anwalt die falsche Verteidigungsstrategie gehabt? Vorhin habe ich mal über die Argumente gelesen, und ich fand es irgendwie daneben, wie er argumentiert hatte.
Kommt mir das nur so vor, oder war es tatsächlich so?
Die Sonne geht auf beim niveauvollsten Sender Deutschlands, aber auch bei 9Live
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Strike Eagle
Also Marc wohnt in Berlin und das OLG ist in München, ich glaube hier liegt der Gerichtsstand beim Kläger!
Das kann sogar noch ekliger gehalten werden. Wenn etwas in z.B. Buxtehude aus dem Netz gezogen wird (Forum - Netz), dann kann der Gerichtsstand sogar in Buxtehude sein - Weil der Tatort in diesem Falle Buxtehude wäre.
Will sagen: Netzsachen könnten durch die "Tatortregelung" (§ 9 StGB "Ort der Tat"(2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte.) überall verhandelt werden.
Im Klartext: Wenn jemand irgendwo (in Deutschland) etwas klagewürdiges aus dem Netz zieht, und klagt, ist dort wo er gezogen hat (nachzuweisen!!!) der Tatort, also auch Sitz der Klage und nicht unbedingt der Sitz des Klägers.
"Seit ihr schon lange hier?" - "Seit schreibt man mit 'd'." - "Seid wann das denn?"
["Es ist spät, ich bin müde und ich will ins Bett" - Ein Redakteur bei 9Live irgendwann im September 2007]
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Undulatus
Verschoben am: Samstag, 10.07.2010, 10:03 Uhr von Callpassive Verschoben von rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen nach Das Forum und seine Rechtsstreitigkeiten
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