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START » CALL-TV - WAS IST DAS EIGENTLICH? » CALL-TV UND DIE RECHTLICHE HANDHABE » rechtliche Handhabe bei CALL-TV Sendungen

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Diskussion um die rechtlichen Vorwürfe
ModeratorenCITV_Moderatoren    
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  Pierre
01379-Gesperrter
01379-Gesperrter


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 571
BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 00:10 
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« rätsel_haft » hat Folgendes geschrieben:
« FreddyDuckstein » hat Folgendes geschrieben:
Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.


Erbitte Angabe des "Obergerichts", möglichst mit Aktenzeichen/Datum!


Das ist doch nix Neues. Einfach mal zum Thema 9live googeln... der Sender ist in der Vergangenheit mehrfach angezeigt worden, alle Verfahren wurden leider eingestellt.

Da kann man halt (vorerst) nichts machen.

Gegen solch große, komplexe Fische, will kein Staatsanwalt vorgehen, zu nervenaufreibend und stressig wäre ein solches Verfahren. Würde ein solcher Jurist scheitern, wäre es sicher nicht förderlich für seine Karriere.

Dieter Bohlen zum Beispiel, wurde mehrfach wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetz angezeigt. Er hat nachweislich von unzähligen Stücken abgekupfert. Verfahren eingestellt...

Edmund Stoiber wurde erst vor Kurzem wegen Volksverhetzung angezeigt. Wen interessierts...

Der Staat verdient einfach viel zu gut mit an der Abzocke, da wird halt auf die Blödheit der Anrufer verwiesen...
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren Pierre ist zur Zeit offline 
  FreddyDuckstein
Hot-Button-Killer
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Beiträge: 616
Wohnort: über der Kanalisation
BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 00:20 
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« Pierre » hat Folgendes geschrieben:
@ Mork:

alles OK, gute Arbeit, aber bitte: es heißt Konsens, nicht Konsenz! Wink



Absolut OT:

Ich trinke grade einen Kaffee mit Konsensmilch. Wink



Freddy Duckstein, GnomProfessor
  Antworten mit Zitat                             Diese Nachricht und die Folgenden als ungelesen markieren FreddyDuckstein ist zur Zeit offline 
  FreddyDuckstein
Hot-Button-Killer
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Beiträge: 616
Wohnort: über der Kanalisation
BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 00:24 
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« rätsel_haft » hat Folgendes geschrieben:
« FreddyDuckstein » hat Folgendes geschrieben:
Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.


Erbitte Angabe des "Obergerichts", möglichst mit Aktenzeichen/Datum!


wikipedia "Call-in-Gewinnspiel" mit weiteren links



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  rätsel_haft
Ratefuchs
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Beiträge: 152
BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 00:31 
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« FreddyDuckstein » hat Folgendes geschrieben:
« rätsel_haft » hat Folgendes geschrieben:
« FreddyDuckstein » hat Folgendes geschrieben:
Mir kommt es so vor, als ob sich mancher Betreiber eines Call-In_Senders in Sicherheit wiegt, weil ein Obergericht in Deutschland entschieden hat, daß solche Sendeformate grundsätzlich legal sind.


Erbitte Angabe des "Obergerichts", möglichst mit Aktenzeichen/Datum!


wikipedia "Call-in-Gewinnspiel" mit weiteren links


Auch dort finde ich keine Hinweise auf eine Obergerichtsentscheidung, daß derartige Sendeformte grundsätzlich legal sind!

Deshalb Bitte nochmals wiederholt!



DER SCHWACHSINN HAT EINEN NAMEN: CALL-IN-TV!

ORGANISIERT VON DER BLM (ART. 2.2 BayMG)
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  FreddyDuckstein
Hot-Button-Killer
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BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 00:34 
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doch die stehen da, scroll nach unten zu den quellennachweisen



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  rätsel_haft
Ratefuchs
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Beiträge: 152
BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 01:06 
Titel:
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« FreddyDuckstein » hat Folgendes geschrieben:
doch die stehen da, scroll nach unten zu den quellennachweisen


Irrtum, Euer Ehren:

Anmerkungen zu den Quellennachweisen bei Wikipedia:

1. LG Freiburg â?? Hier ging es ausschließlich um die Frage der Telefonentgelte; das LG Freiburg hat lediglich festgestellt, dass der Sender kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt, mit dem Inhalt der Formate hatte sich das LG nach der Klagebegründung nicht zu befassen und durfte wes auch nicht, weil das nicht Klagegegenstand war.

2. und 3. juristisch nicht relevant
4. Ich empfehle hierzu die Lektüre LG München I: "Gewinnspiele bei 9 Live wettbewerbsgemäß" (Beschluss vom 28.07.2005 - Az: 17 HK O 13392/05)
Hier ging es um wettbewerbliches Verfahren, das in den entscheidenden Punkten, wie das LG München in seiner Begründung nachweist, falsch angegangen worden ist. Das OLG München konnte daher bei sofortigen Beschwerden nicht anders entscheiden.
5. juristisch nicht relevant



DER SCHWACHSINN HAT EINEN NAMEN: CALL-IN-TV!

ORGANISIERT VON DER BLM (ART. 2.2 BayMG)
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  FreddyDuckstein
Hot-Button-Killer
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Beiträge: 616
Wohnort: über der Kanalisation
BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 01:17 
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Na dann kennst Du die Aktenzeichen doch selber. Warum hast du mich gefragt?

Das OLG hat so enschieden, wie es entschieden hat.

"1. Die vom Fernsehsender 9 Live veranstalteten Gewinnspiele sind grundsätzlich weder wettbewerbswidrig noch strafbar."

Ansonsten kann ich nur mit den Schultern zucken



Freddy Duckstein, GnomProfessor
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

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BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 01:42 
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Damit es jeder lesen kann, ohne weiter zu forschen:

OLG München, 22. 12. 2005:
1. Die vom Fernsehsender 9 Live veranstalteten Gewinnspiele sind grundsätzlich weder wettbewerbswidrig noch strafbar.

2. Der Teilnehmer wird in ausreichendem Maße über die Kostenpflichtigkeit der Teilnahme und über die näheren Umstände der Gewinnermittlung (Transparenzgebot) informiert.

3. Eine Wettbewerbswidrigkeit ist nur dort gegeben, wo ein Moderator vortäuscht, dass keine Teilnehmer anrufen würden, obwohl dies nicht zutrefft, um Personen zur Teilnahme zu bewegen.

4. Die Veranstaltung eines Gewinnspiels mit einer 0137-Rufnummer verstößt nicht gegen das wettbewerbsrechtliche Kopplungsverbot.

5. Die Veranstaltung eines Gewinnspieles mit einer 0137-Rufnummer mit Kosten iHv. 0,49 EUR/Anruf stellt kein strafbares Glücksspiel dar, da der Einsatz unerheblich ist. Die Unerheblichkeit kann jedoch dann überschritten werden, wenn der Teilnehmer zu mehrmaligen Anrufen aufgefordert und motiviert wird.

Besonders zu 3.: Die Behauptung der Antragstellerin, das "Hot-Button-Verfahren" sei über einen langen Zeitraum ebensowenig aktiviert gewesen wie das Prinzip "Anrufbeantworter" ist von der Antragsgegnerin bestritten worden und durch die eidesstattliche Versicherung der Frau Barth vom 28.06.2005 nicht glaubhaft gemacht. Wollte man dennoch unterstellen, dies sei tatsächlich der Fall gewesen, hätte die Antragstellerin ihren Antrag nicht dahin formulieren dürfen: "... wobei die Verbindung durch ein automatisiertes Losverfahren oder durch ein sonstiges Verfahren, dessen Ergebnis vom Zufall abhängt...". Mit anderen Worten: Es fehlt (natürlich) an Beweisen für das Nicht-durchstellen. Und falls doch: Anwälte, aufgepasst: Weniger ist immer mehr. Den Antrag nie ganz ausformulieren.

Auch noch wichtig dieser Satz: Der Senat sieht keine Veranlassung, die Frage des unerlaubten Glückspiels anders zu beurteilen als die dafür besonders berufenen Strafverfolgungsbehörden.
Also: So lange sich kein Staatsanwalt die Sache näher ansieht, so lange wird zivilrechtlich nix passieren.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 02:12 
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« El Jiro » hat Folgendes geschrieben:
Das einzige wo drauf sich Marc meiner Meinung nach Stützen kann ist die "Meinungsfreiheit". Aber auch das ist wohl eine recht komplizierte Geschichte.

Richtig, also das mit der Meinungsfreiheit. Dieser gegenüber steht die bewertende Tatsachenbehauptung.
Was ist denn, juristisch, Meinungsfreiheit? Doch wohl dieses: Meinungsäußerungen sind geprägt von den Elementen des Meinens und Dafürhaltens. Es kommt nicht darauf an, ob eine Meinungsäußerung richtig oder falsch, wertvoll oder wertlos, rational oder irrational ist. Auch polemische, zynische, ausfallende und verletzende Äußerungen fallen unter dem Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Solche Äußerungen dürfen nur dann untersagt werden, wenn es sich um "Schmähkritik" handelt. Diese ist nur dann gegeben, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern (nur noch) das Anprangern und Bloßstellen im Vordergrund stehen. Gerade bei Themen, die die Öffentlichkeit bewegen, sind grundsätzlich auch harte und sinnfällige Äußerungen zulässig, solange sie nicht den Boden der Sachauseinandersetzung grundsätzlich verlassen.
OK. Schreiben wir also weiterhin Protokolle und schreiben da unsere Meinung hinein, nämlich dass der Anruf um xx:xx Uhr m. E. gefaked klang. Oder dass die Tatsache, dass über 1 Stunde niemand anrufen konnte, sehr nach Durchstellpause aussieht. Schreibe ich, dass es eine DURCHSTELLPAUSE war, dann muss ich es beweisen können...



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
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BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 02:42 
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Mal zurück zum eigentlichen Thema.
Die Firma CA könnte es doch ganz einfach haben, um das Problem zu lösen - auch auf nicht-juristischem Wege:
Zur Korrektur der "falschen Tatsachenaussagen" könnte man wie schon mehrmals angesprochen einfach Stellung zu den Vorwürfen ("Beobachtungen" trifft es wohl besser) nehmen. Wenn das hier Geschriebene jeder Grundlage entbehren soll, könnte man seitens der Firma doch einfach mal erklären, wie es dazu kommen kann, daß es etwa auf 9live bei einfachen Spielen sehr selten zu Falschantworten oder Auflegern kommt, in den angesprochenen Sendungen aber - bis zum Sendungsende - fast ausschließlich, sobald eine hohe Gewinnsumme ausgelobt wird.
Protokolle darüber sind in dem geschlossenen Thread zuhauf vorhanden, also ist es völlig absurd, von einer Verleumdung durch Denunzianten zu sprechen, wenn man den ein oder anderen ausfallenden Kommentar mal ausklammert. Diese Protokolle können zwar nicht als handfeste Beweise angesehen werden, beschreiben aber auf weitgehend neutralem Wege, also durchs notieren der Vorkommnisse in der Sendung, die Auffälligkeiten.

Diese Auffälligkeiten hat es also nie gegeben? Dann müßte doch nichts leichter sein, als diese inhaltlich zu entkräften, wenn man sich seitens der Firma so darüber empört und mit rechtlichen Schritten droht.
Die Credibility des wachstumsstarken Unternehmens wäre wieder hergestellt. Wir warten!



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  Speculatius
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BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 02:51 
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« 2_Ekelpakete_für_Sie! » hat Folgendes geschrieben:
Mal zurück zum eigentlichen Thema.

Öhm...war ich abgeschweift vom Thema "Rechtliche Vorwürfe gegen CALL-IN-TV.DE"?...egal.
Zitat:
Dann müßte doch nichts leichter sein, als diese inhaltlich zu entkräften, wenn man sich seitens der Firma so darüber empört und mit rechtlichen Schritten droht.

Natürlich ist nichts leichter als das. Es ruft halt niemand an. Oder der, der anruft ist zu blöd, um am Telefon zu bleiben. Sagen die Moderatorinnen doch täglich. Und wenn ein Anrufer meint, dass Fuchs mit x am Ende geschrieben wird...was kann der Veranstalter dafür? Und dass es gehäuft bei gewissen Sendern vorkommt? Na, die Elite versammelt sich dann halt bei 9Live. So...what?



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  2_Ekelpakete_für_Sie!
In den Olymp aufgenommen
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BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 03:04 
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Nein, wollte nicht sagen, daß hier komplett am Thema vorbeigeredet wird, aber wir sollten uns vielleicht hier nicht in eine Diskussion über die damaligen Urteile zugunsten 9lives verzetteln.

Naja, stimmt schon, CA sieht sich in keiner Bringschuld von Beweisen, sondern sieht die auf Seiten dieses Forums. Juristisch liegen sie damit ja auch in sicherem Fahrwasser. Sieht wirklich wie eine Sackgasse aus, denn solange es gegen die Firma keine Ermittlungen geben wird, können sie fröhlich weiter behaupten, daß die Beobachtungen auf die Zielgruppe, auf den Zufall oder auf sonstwas zurückzuführen sind und die "Behauptungen" hier natürlich völlig falsch und aus der Luft gegriffen sind, weil wir was gegen Herrn M. persönlich haben. Rechtlich wohlgemerkt.

Und ich finde es auch wichtig, weiterhin darauf aufmerksam zu machen, und sei es weiterhin nur durch dieses Forum. Ich hoffe, MvO kann rechtlich evtl. sicherstellen, daß kein hauseigener Anwalt mit seinen Forderungen, diese Seite mundtot zu machen, Erfolg haben würde.

Wirklich schade und auch erbärmlich für diesen "Rechtsstaat", daß man sich auf diese Situation des Status Quo stützt und daß es keinerlei rechtliche Grundlagen gibt, die Methoden anzugreifen.



"Sie lehnen sich entspannt zurück und genießen die graphische Darstellung der Anrufspitzen."
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  Mork vom Ork
Grünes Mitglied

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BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 03:23 
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Je mehr ich über die uns unterstellten "falschen Tatsachen" nachdenke, desto mehr Beispiele fallen mir ein, warum uns diese "falschen Tatsachen" überhaupt eingefallen sind:

Beispiel: warum haben sich bei 9LIVE seit Anbeginn dieser "treffen Sie Leitung X Y Z im richtigen Moment" Modi bereits mehrfach Leute beschwert, die richtige Leitung getroffen zu haben, aber dennoch nicht durchgestellt worden zu sein? Meine Meinung dazu: weil generell viel mehr Anrufer bei 9LIVE durchgestellt werden. Nun könnte man argumentieren, das dies bei SAT.1, PRO7 oder Kabel1 ja auch nicht der Fall sei, nur gebe ich in diesem Zusammenhang zu bedenken, das diese Sender jeweils max. 90 Minuten Call-In am Tag senden - angesprochener Sender aber im Schnitt 3-4 Stunden am Tag !

Beispiel 2: von uns wurde behauptet, das Bonusprogramm dieses Senders würde nicht funktionieren - und prompt nahm man dazu Stellung, gab sogar eine Funktionsbeschreibung im Forum ab und bewies uns somit das Gegenteil. Die Folge war, daß im Forum diese Vorwürfe verstummten, da von uns nachvollziehbar.

Beispiel 3: Es gab eine Zeit, in der warfen wir den Machern massiv vor, daß das reduzieren der Gewinnsumme kurz vor Sendeende eine unserer Meinung nach riesen Schweinerei sei. Folge war, das man ein paar Tage lang davon absah. Derzeit findet aber genau diese Handhabe wieder statt.

Natürlich sind die anderen Sender auch nicht fehlerfrei, und auch dort monieren wir fehlerhaftes Verhalten. Nur habe ich bis zum heutigen Tage keine einzige eMail von diesen Sendern bekommen, in denen uns vorgeworfen wurde, die von uns aufgestellten Behauptungen seien "aus der Luft gegriffen".

Ich will in der jetzigen Situation beim besten Willen weder hetzen noch provozieren. Ich will nur mal "zum drüber nachdenken" anregen.

So long...



Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen".

Zuletzt bearbeitet von Mork vom Ork am Montag, 05.02.2007, 11:33, insgesamt einmal bearbeitet
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
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Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Montag, 05.02.2007, 03:36 
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@MvO: Ich denke, du musst dir keine Sorgen machen. Sogar das LG Hamburg hat vorab in der mündlichen Verhandlung, zur Überraschung aller Beteiligten, die Postings, die von dem Forenbetreiber als "gefährlich" angesehen wurden, als "Meinungsäußerung" abgetan. (Es ging dabei um Ausdrücke wie "Verbrecher", "Gangster", "Bande" u.ä.).
Lediglich die Tatsachenbehauptung in einem Posting (es wurde geschrieben, dass die besagte Firma bereits einmal verurteilt wurde) wurde als "nicht nachprüfbare Tatsachenbehauptung" dargestellt.

Meine Meinung: Allet wührd juuuht.
Spoiler: 
Auch, wenn Werder heute verloren hat Evil or Very Mad




Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
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