Also ich habe heute erst bei WDR5 zum Thema "Medienkompetenz" angerufen und das Thema versucht anzuschneiden, da war auch einer von der Landesmedienanstalt im Studio, allerdings lag dessen "Aufgabenbereich" wohl eher woanders. Fazit: Wer da anruft, ist schlicht und ergreifend minderbemittelt und selbst schuld... weitere Ausführungen konnte ich am Telefon nicht mehr vorbringen, ich wurde aus der Sendung verabschiedet... hier ein Mittschnitt (Achtung: Es ist nehrmals ein kurzes Rauschen zu hören, nicht erschrecken, nicht zu laut einstellen):
Du hast alles wichtige gesagt, Beispiele gebracht und die Essentials wiederholt, sogar noch einen perfekt getimten Einwurf gemacht, perfekte Arbeit!
Leider beruhigt sich der Medienknabe mit der Hoffnung, die Kollegen würden das schon genügend checken, es sei ja auch schon mal was beanstandet worden, während die "Medienkünstlerin und Publizistin" Rena Tangens mit Ihren 47 Jahren so weit gekommen ist, das es sich um Abzocke handele, aber genauso wie beim Teleshopping.
Ah ja. Hoffentlich bringt sie ihr Stipendiat weiter.
Immerhin habe ich dazugelernt:
"Medienkompetenz" bedeutet, das der Zuschauer selbst wissen muss, was gut für ihn ist (bevor er es anschaut):
welcher Film dem anderen inhaltlich und qualitativ überlegen ist,
welche Nachrichtensendung objektiv und aus mehreren geprüften Quellen berichtet und welche tendenziös und einseitig darstellt usw. - da bleibt eigentlich nur eine Frage:
soll ich mir den MoneyExpress, das Sportquiz oder die Quiznight anschauen?
Aufleger, Titten oder Peakjäger?
cheese
Die Nadel im Heuhaufen ist leicht zu finden:
leg alles Heu beiseite, die Nadel bleibt übrig.
Anders ist es mit der Nadel im Nadelhaufen...
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: cheese
Alter: 58 Geschlecht: Beiträge: 1039 Wohnort: München
Verfasst am: Sonntag, 04.11.2007, 08:53 Titel:
Eigentlich gehört das ja in einen anderen Thread. Aber es steht halt auch im SZ-Artikel:
Zitat:
Neun Live-Moderator Schradin wurde, so Sendersprecherin Sylke Zeidler, zunächst bis Jahresende von seinen Moderatorenaufgaben befreit. Schradin selbst habe sich bei dem betroffenen Kollegen entschuldigt. Außerdem werde er eine Spende für einen wohltätigen Zweck leisten, berichtet Zeidler.
Öhm, kommt Euch derselbe Gedanke, welcher wohltätige Zweck sich da aufdrängen könnte? Vor der "Scheidung" hat er ja mal groß davon gesprochen ...
nicht mehr da.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: potzblitz2000
Natürlich ist die Presse- und Meinungsfreiheit ein Gesetz, das schützenswert ist. Es gibt (nehme ich mal an) sicherlich viele Gesetze, die das GG einschränken und bei deren Zustandekommen hat es auch irgendwie funktioniert. Letztendlich schränken viele Paragraphen des Rundfunkstaatsvertrag das GG ein. Warum also soll das bei einem Gesetz zur Regelung von CI nicht möglich sein? Man hat mittlerweile schließlich sechs Jahre Zeit gehabt.
Eventuell ist das juristische Prozedere schwierig oder aufwändig, um ein Gesetz zu erlassen, das das GG einschränkt. Aber es ist möglich. Wenn Herr Schneider also behauptet, dass es bei der Regelung von CI Probleme mit dem GG gibt, dann mag das der Fall sein. Es ist aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen und eine GewSpReg nach der anderen herauszujagen, deren Unwirksamkeit jedem Beteiligten bekannt ist.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Eventuell ist das juristische Prozedere schwierig oder aufwändig, um ein Gesetz zu erlassen, das das GG einschränkt. Aber es ist möglich. Wenn Herr Schneider also behauptet, dass es bei der Regelung von CI Probleme mit dem GG gibt, dann mag das der Fall sein. Es ist aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen und eine GewSpReg nach der anderen herauszujagen, deren Unwirksamkeit jedem Beteiligten bekannt ist.
Ah, Du meinst, die gehen den Weg des geringsten Widerstands. In dem Falle stimme ich Dir zu.
Aber hier geht es um die Pressefreiheit und die halte ich für ein besonders schützenswertes Gut. Wenn Schneider (und die anderen ebenfalls) sich also hinter Art. 5 GG versteckt, dann wäre das nicht gut. Aber es gilt immer noch zu prüfen, inwieweit die Presse und Medienfreiheit eingeschränkt wird, wenn hier Gesetze diesen Sendern Riegel vorschöben.
Ich habe ja nichts dagegen, wenn man die Sender an die Kandarre nähme, aber dafür die Pressefreiheiten opfern?
Hier müßten also, immer vorausgesetzt ich verstehe das richtig, Verordnungen oder Gesetze erlassen werden, die zwar einerseits die CI Sender bänden, andererseits die Freiheit der Presse bestehen ließen.
In diesem Sinne verstehe ich die Auslegung des Herrn Schneider in dem Artikel.
Gäbe es einen anderen Weg, also die Sender zu beschränken, ohne die Pressefreiheit einzuschränken, müßten die LMAs ihn gehen, keine Frage. Aber wie kann ich für einen (CI) diese Freiheiten einschränken, während ich dieselben Freiheiten für andere bestehen lassen muss.
Dieses, wie Du sagst, "juristische" Procedere, scheint mir schwer lösbar, weniger die Gesetzgebung an sich.
Ich meine, genau um diese Art Fragen geht es hier; wie kann man ein Gesetz erlassen, dass einigen Sendern in diesem Fall, Beschränkungen auferlegt, während andere nicht beschränkt werden dürfen, um weiterhin die Pressefreiheit zu garantieren.
Da ich kein Jurist bin, kann ich diese Frage leider nicht beantworten. Allerdings kann ich sehr wohl die darin steckende Problematik erkennen.
Sollte sich allerdings herausstellen, das Herr Schneider und alle aus dem LMA Bereich tatsächlich nur "zu faul" sind hier etwas zu unternehmen, dann gehören die nicht an diese Stellen.
Es mag auch sein, dass ich den "Verblendungen" des Herrn Schneider in dem sueddeutsche.de Artikel erlegen bin, in dem Fall bitte ich um Entblendung.
"Seit ihr schon lange hier?" - "Seit schreibt man mit 'd'." - "Seid wann das denn?"
["Es ist spät, ich bin müde und ich will ins Bett" - Ein Redakteur bei 9Live irgendwann im September 2007]
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Undulatus
wie kann man ein Gesetz erlassen, dass einigen Sendern in diesem Fall, Beschränkungen auferlegt, während andere nicht beschränkt werden dürfen, um weiterhin die Pressefreiheit zu garantieren.
Den Satz verstehe ich nicht. Wenn die GewSpReg irgendwann mal Teil des Rundfunkstaatsvertrages sein sollten, gelten sie natürlich für alle Fernsehsender.
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Sonntag, 04.11.2007, 18:38 Titel:
« Undulatus » hat Folgendes geschrieben:
Aber hier geht es um die Pressefreiheit und die halte ich für ein besonders schützenswertes Gut. Wenn Schneider (und die anderen ebenfalls) sich also hinter Art. 5 GG versteckt, dann wäre das nicht gut. Aber es gilt immer noch zu prüfen, inwieweit die Presse und Medienfreiheit eingeschränkt wird, wenn hier Gesetze diesen Sendern Riegel vorschöben.
Keine Frage, die Pressefreiheit ist besonders schützenswert. Die Frage ist aber, ob denn überhaupt das GG geändert werden muss, wenn bestimmte Formate staatliche Vorgaben erhalten. Die Tabakwarenhersteller wollten auch die Pressefreiheit seinerzeit als Grund dafür anführen, dass sie die Warnhinweise nicht in ihren Anzeigen veröffentlichen wollten. Dem wurde ein Riegel vorgeschoben weil man entschied, dass die staatliche Vorgabe, nämlich die Warnhinweise zu veröffentlichen, der Pressefreiheit nicht entgegenstünde.
Genau die Tatsache, dass Call-in sich des Mediums Fernsehen bedient, stellt sie ja in diese besonders geschützte Ecke, was m. E. völlig an dem Gedanken der Pressefreiheit vorbei geht. Wenn jemand das Medium dazu ge- oder sogar missbraucht, um mit vorgegebenen Sendeformaten (z. B. Call-in, z. B. Homeshopping, z. B. Astro-TV) Profit zu machen, ohne dabei einen Bezug auf irgend eine Art von Berichterstattung zu haben, dann sollten hier staatliche Vorgaben in das Recht der Pressefreiheit eingreifen. Die ist nämlich dadurch überhaupt nicht gefährdet. Insofern sind die gedanklichen Ansätze des Herrn Schneider schon ganz interessant, er müsste nur weiter denken.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Ja, es geht dran vorbei.
Aber warum sollten andere (nicht die Sender) darunter leiden, wenn wegen dieser Sender das Recht auf Rundfunkfreiheit (die auch zur Pressefreiheit gehört) eingeschränkt wird?
Das ist doch das Problem.
Darum sind, so Schneider, den LMA die Hände gebunden.
Will man nun wirklich die Pressefreiheit opfern um solchen Sendern das Handwerk zu legen?
Wenn ich mir die Antworten anschaue, gewinne ich genau diesen Eindruck.
Das Problem wäre nicht ein "Spielregelgesetz" zu gestalten. Das Problem ist darin zu sehen "Wie gestaltet man ein Spielregelgesetzohne die Presse (Rundfunk) -freiheit einzuschränken?
Die Betonung liegt immer noch auf Einschränken des Art 5 GG.
Im weiteren kann man sich ja mal fragen, inwieweit der Rundfunkstaatsvertrag da greift:
Rundfunkstaatsvertrag
§ 7 Inhalte von Werbung und Teleshopping, Kennzeichnung
(1) Werbung und Teleshopping dürfen nicht irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden.
Allerdings gilt das ja nur für Werbung und Teleshopping, aber nicht für "CI".
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["Es ist spät, ich bin müde und ich will ins Bett" - Ein Redakteur bei 9Live irgendwann im September 2007]
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Undulatus
Rundfunkstaatsvertrag
§ 7 Inhalte von Werbung, Teleshopping und Call-In-Fernsehen, Kennzeichnung
(1) Werbung, Teleshopping und Call-In-Fernsehen dürfen nicht irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden.
Fertig! So schwer ist das nicht und gefährdet auch nicht die Pressefreiheit, weil steht ja schon drinne...
Wer oder welche Gruppe (außer CI) leidet darunter, wenn im Rundfunkstaatsvertrag Regeln für CI festgeschrieben werden?
Man kann argumentieren, dass durch eine solche Regel der Art. 5 des GG (ein klein wenig mehr) verwässert wird und dass gerade dieser Art. 5 besonders schützenswert ist. Andererseits gibt es viele Gesetze, die das GG einschränken. Falls es eine gesetzliche Regelung für CI geben sollte, sehe ich auch beim besten Willen keine Gefahr für eine negative Auswirkung auf andere Teile der Gesellschaft oder gar der Pressefreiheit.
Abgesehen davon, ist laut dem o.g. Artikel der Süddeutschen die Aufnahme von Teilen der sog. Selbstverpflichtung der CI-Sender in den Rundfunkstaatsvertrag sowieso beschlossene Sache. Wie das konkret aussieht, wird man sehen. Also scheint der Art. 5 dabei keine so große Rolle gespielt zu haben.
Ich könnte mir vorstellen, dass der "gute" Norbert im Zusammenhang mit Art 5 GG etwas anderes meinte:
« Nobby in der SZ » hat Folgendes geschrieben:
"Der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit deckt eine Menge Dinge ab, die uns nicht gefallen, die wir aber ertragen müssen", sagt Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Doch die Diskriminierung einer anderen Person falle da nicht darunter."
Er bezog sich m. E. auf die Schradin-Geschichte. Die Presse- und Meinungsfreiheit gilt natürlich ebenfalls im Fernsehen, hat aber auch dort Grenzen, wie eben z.B. bei Beleidigungen von anderen Personen.
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Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Rundfunkstaatsvertrag
§ 7 Inhalte von Werbung, Teleshopping und Call-In-Fernsehen, Kennzeichnung
(1) Werbung, Teleshopping und Call-In-Fernsehen dürfen nicht irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden.
Fertig! So schwer ist das nicht und gefährdet auch nicht die Pressefreiheit, weil steht ja schon drinne...
@ slang: Genau das. ohne CI steht das in meinem Posting
Und nun zurück zu der Argumentation des Herrn Schneider, der da sagt, dass Art 5 GG im Wege steht.
Noch Fragen?
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