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ModeratorenCITV_Moderatoren, Nico_Mod    
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  tablop
nUrmaler
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Alter: 60
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 99
Wohnort: Iranbuschweg
BeitragVerfasst am: Montag, 18.04.2011, 14:18 
Titel:  
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Na also, es geht doch noch ! Laughing
Herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg Wink
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  Pfandbrief
Grüner geht nicht
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Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2930
BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 09:39 
Titel:
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Wer ein bißchen schmunzeln will...Antwort der BLM bezüglich einer meiner Beschwerden. Die "Argumentation" in der Reaktion von 9Live besonders beachten. Den Teil, der sich auf den "Vergleich" bezieht, lasse ich weg, ist ohnedies bekannt.

Text der Beschwerde hier: http://citv.nl/forum/viewtopic.php?t=820&postorder=asc&start=238

Ihre Beschwerde über 9Live vom 30.August 2010

Sehr geehrter Herr x,

Sie beschwerten sich am 30.08.2010 bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien über den Anbieter 9Live.

Konkret bezog sich Ihre Beschwerde auf die Sendung "Brunch" vom 29.08.2010 und die darin enthaltene Spiel- und Moderationsdramaturgie. "Es geht darum, dem Zuschauer zu suggerieren, es handle sich um ein Spiel, welches nur eine bestimmte, relativ leicht ermittelbare Lösung hat." In der Sendung seien Tipps gegeben worden, die -- zusammen mit verbliebenen Buchstaben -- auf ein bestimmtes Tier hätten schließen lassen. "All diese schmierenkomödienähnlichen Aktivitäten sind darauf gerichtet, den arglosen Zuschauer irrezuführen und ihm zu suggerieren, dass nur ein Tier, und zwar die ANAKONDA, hier als Lösung in Frage käme." Des Weiteren beschwerten Sie sich über eine Aussage des Moderators Max Schradin, wonach in der Sendung eine Gewinnsumme von 10.000 Euro garantiert hätte ausgespielt werden sollen.

Die Programmbeobachtung der Landeszentrale hat die von Ihnen beschriebene Sendung eingehend gesichtet und war ebenfalls der Ansicht, dass sowohl die Buchstabenanordnung A-N-K-O-D, aber besonders die gegebenen Tipps, wie dass manche Menschen "panische Angst" vor dem Tier hätten, dass es "länger [nicht größer!] als einen Meter" sie, dass es zu essen "eklig" sei, dass es "gefährlich" sei und dass man "mutig" sein müsse, es zu streicheln, willentlich suggerieren, dass es sich bei der gesuchten Lösung um ANAKONDA und nicht nur um eine Pferderasse (DON) handle, was gegebenfalls einen Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung (Irreführung Lösungslogik) bedeuten könne. Was die vom Ihnen monierten Aussagen zum sicheren Gewinn von 10.000 Euro betrifft, könnten sie auch dahingehend interpretiert werden, dass es sich eben um eine "sichere Gewinnsumme" handle. Das "heute" in den Aussagen kann sich auf den gesamten Sendetag beziehen.

In einem Schreiben wurde dem Anbieter 9Live die Möglichkeit zur konkreten Stellungnahme geboten, wovon dieser Gebrauch machte: Es sei nicht beabsichtigt gewesen, die zulässigen Grenzen des Aufbaus von Spannung zu überschreiten. Moderator und Redakteur hätten betont, dass die Buchstaben auch nur zum Teil verwendet werden könnten und dass das Tier nicht einfach sei. In Bezug auf die gegebenen "Tipps" hätten sich die Beteiligten an folgenden Eckpunkten orientiert:

-- Das "Don"-Pferd habe ausgewachsen eine Größe von 1,60 bis 1,68 Meter und sei somit "größer als 1 Meter".
-- Das Pferd sei größer als ein Hund und kleiner als ein Elefant.
-- Pferde könnten definitiv gefährlich sein, da Pferdeunfälle mit ernsthaften Verletzungen allgemein bekannt seien.
-- Es gebe Personen, die Angst vor Pferden haben (sog. "Equinophobie").

Die Landeszentrale erachtet diese Argumentation als wenig plausibel, da die Einzelaspekte zwar stimmten mögen, die gesamte Unterhaltung aber darauf ausgelegt schien, die Antwort ANAKONDA zu suggerieren. Wären mehr als nur eine Anruferin durchgestellt worden, so wäre die Dramaturgie mit den gegebenene Hinweisen zudem durch die gegebene Falschantwort "Anakonda" für alle nachfolgenden Anrufer ins Leere gelaufen.

Die Landeszentrale teilte dem Anbieter 9Live diese Ansicht mit, worauf dieser versicherte, dass sowohl Redakteur als auch Moderator den Hinweis der Landeszentrale sehr ernst genommen hätten und diesen bei der zukünftigen Gestaltung des Spannungsbogens berücksichtigen würden. 9Live sicherte darüber hinaus zu, dass man zukünftig eine derartige Spielgestaltung, d.h. bewusste Täuschung im Gesamtkontext durch Kombination von Einblendungen, Moderation und nur einer einzigen Durchstellung, unterlassen werde.

Eine medienrechtliche Beanstandung bzw. die Verhängung eines Bußgeldes aufgrund eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wurde Bestandteil der zwischen der Landeszentrale und 9Live geschlossenen vergleichsweisen Einigung in Sachen Gewinnspielsendungen. [...]
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 14:07 
Titel:  
 ­­­­

@Pfandbrief

Will sich die LMA jetzt jedes Mal damit rausreden, dass man mit SHN einen "Vergleich" geschlossen hat?
Verstoss ist Verstoss und gehört jedes Mal erneut geahndet meiner Ansicht nach!

Wenn ich täglich bei Rot über die Ampel fahre, dann kassiere ich auch jedes Mal ein Busgeld dafür, da kann man nicht sagen hey, ich hab doch gestern schon bei euch bezeahlt, reicht doch erstmal für ein halbes Jahr.

Unglaublich!
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  Achtung...ACHTUNG !!!
Obergnom
Obergnom


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 1626
BeitragVerfasst am: Dienstag, 19.04.2011, 16:27 
Titel:
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« seytania » hat Folgendes geschrieben:
@Pfandbrief

Will sich die LMA jetzt jedes Mal damit rausreden, dass man mit SHN einen "Vergleich" geschlossen hat?
Verstoss ist Verstoss und gehört jedes Mal erneut geahndet meiner Ansicht nach!


Ein Blick auf das Datum sollte Deine Frage beantworten ------> 29.08.2010

Die Mühlen mahlen nun mal langsam und der Verstoss lag also noch in dem Zeitraum, der bereits durch den Kuhhandel zwischen BLM und 9Live getätigt wurde...
Ansonsten hast Du natürlich recht, neuer Verstoss gleich neue Sanktion, aber bei der Geschwindigkeit, mit der die Hengste dort traben, ist vor Mitte 2012 nicht damit zu rechnen... Cool



Es gibt nur wenige beglückendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen...
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 20.04.2011, 11:23 
Titel:
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« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Das "heute" in den Aussagen kann sich auf den gesamten Sendetag beziehen.

Genau. Vielleicht sogar auf den Monat oder das komplette Jahr? Laughing

Da die Beschwerde vor dem Vergleich zwischen der ZAK und 9Live eingereicht wurde, dürfen wir den üblichen Baustein aus dem Textbaukasten der BLM lesen: "Die Landeszentrale erachtet diese Argumentation als wenig plausibel ... " und dazu erklärt 9Live, dass so etwas ganz bestimmt nicht mehr vorkommt. Die BLM hält den Vorfall zwar auch für bedenklich, würde auch gerne drastischer vorgehen aber jo mei ... 9Live macht das nicht noch mal, Bußgeld geht wegen dem Vergleich sowieso nicht ... also Akte schließen und in den Schredder werfen abheften.


Zu Eckberks Beschwerde:
« BLM » hat Folgendes geschrieben:
Auch diese Argumentation erachtete die Landeszentrale als wenig plausibel, was schlußendlich dazu führte, dass dem Anrufer, der HAMBURG nannte, seitens 9Live nachträglich eine Gewinnzahlung zugebilligt wurde.

Jetzt muss 9Live nur noch die Telefonnummer des Gewinners herausbekommen. Aber der Vorfall ist ja erst rund ein halbes Jahr her. Also dürfte 9Live damit keine Probleme haben. Twisted Evil



Wir sind alle Individuen
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  TommyAUT
Grüner geht nicht
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Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2324
Wohnort: Österreich
BeitragVerfasst am: Mittwoch, 20.04.2011, 17:01 
Titel:
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Also folgenden Satz finde ich doch äußerst interessant:

« BLM » hat Folgendes geschrieben:
9Live sicherte darüber hinaus zu, dass man zukünftig eine derartige Spielgestaltung, d.h. bewusste Täuschung im Gesamtkontext durch Kombination von Einblendungen, Moderation und nur einer einzigen Durchstellung, unterlassen werde.

Wenn das wirklich so WÄRE, dann dürften Über-Kreuz-, Buchstabengitter- und Text-Find-Mich-Abzockrunden eigentlich nicht mehr on air gehen ...



VOOORSICHT!
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Mittwoch, 25.05.2011, 17:11 
Titel:
 ­­­­

Betreff: Ihre Beschwerde zu Astro TV

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Beschwerde und Ihr auf diese Weise zum Ausdruck gebrachtes Interesse am Mediennutzerschutz.

Die Landesmedienanstalten haben die Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland arbeitsteilig organisiert.
Die Aufsicht über das Programm von Astro TV obliegt aufgrund der dort vorgenommenen Lizenzierung der Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb). Zur weiteren Bearbeitung und Prüfung habe ich Ihre Beschwerde daher an die zuständigen Kollegen in Berlin weitergeleitet.

Weitere Informationen zu Ihren Beschwerderechten für Fernsehen, Hörfunk und Internet finden Sie in unserer Mediennutzerschutz-Broschüre unter
http://www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/mediennutzerschutz.pdf.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Kristina Wolters
Bereich Aufsicht und Programme


Edit Callpassive: Persönliche Angaben der LfM gelöscht. Wenn das jemand braucht, kann man das bei der LfM selber heraussuchen.
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  Gast

Alter: 54


BeitragVerfasst am: Donnerstag, 26.05.2011, 15:35 
Titel:
 ­­­­

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Beschwerdeportal und den Hinweis auf die Ausstrahlung einer Sendung zur Lebensberatung bzw. von Astro-TV im Programm des Senders "Das Vierte" am 25.05.2011.

Ihr Anliegen leite ich mit gleichem Schreiben an die für die Aufsicht über den Sender "Das Vierte" zuständige Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) weiter.



Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Werner J. Röhrig
Leiter der Abteilung Jugendschutz,
Programm und Medienförderung
Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken
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  BeiAnrufAbzocke
Abgezockter
Abgezockter

Alter: 42
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 322
Wohnort: Nürnberg
BeitragVerfasst am: Montag, 02.01.2012, 14:38 
Titel:
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Anschreiben: http://citv.nl/forum/viewtopic.php?p=184775#184775


Sehr geehrter Herr Xyz,


vielen Dank für Ihre E – Mail, in der Sie Bedenken hinsichtlich der rundfunkrechtlichen Zulässigkeit der Ausstrahlung einer Dauerwerbesendung im Programm von RTL am 29.12.2011 äussern.

Die NLM hat den von Ihnen benannten Programminhalt sowie die dort beworbene Internetpräsenz www.galoppstars.de geprüft.

Grundsätzlich ist die RTL Television GmbH verpflichtet, in ihrem Rundfunkprogramm gemäß § 41 Abs. 1 S. 4 des Rundfunkstaatsvertrages die allgemeinen Gesetze einzuhalten.

Vorliegend könnte ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) vorliegen. § 5 Abs. 3 GlüStV lautet:

"Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen (§§ 7 und 8 Rundfunkstaatsvertrag), im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen verboten."

Würde die Internetpräsenz www.galoppstars.de somit als öffentliches Glücksspielangebot zu werten sein, so wäre die Ausstrahlung der genannten Dauerwerbesendung rundfunkrechtlich nicht zulässig. Die spielerechtliche Beurteilung der genannten Internetpräsenz ist allerdings nicht Aufgabe der NLM. Anbieter der genannten Internetpräsenz ist die digame games GmbH mit Sitz in Köln.

Dadurch, dass sich in der Spielgestaltung auf der genannten Seite Elemente des kostenfreien Spiels mit kostenpflichtigen Elementen mischen und dadurch, dass man die Pferde selbst "trainieren" kann (möglicherweise Einbindung von Geschicklichkeitselementen) ist auch nicht eindeutig klar, wie die Seite in ihrer Gesamtheit glücksspielrechtlich zu bewerten ist. Die NLM kann und möchte einer glücksspielrechtlichen Bewertung durch die zuständige Behörde daher nicht vorgreifen.

Richtig ist zwar Ihre Annahme, dass es sich bei Pferdewetten grundsätzlich um Glücksspiel handelt, jedoch ist vorliegend zu beachten, dass gar keine echten Pferderennen stattfinden, sodass auch das Rennwett- und LotterieG nicht einschlägig sein dürfte.

Dadurch, dass in der Sendung keine Teilnahmemöglichkeit für Zuschauer eröffnet wird (es wird keine Telefonnummer eingeblendet und es ist nicht klar, woher die "Anrufer" stammen) liegt auch keine Gewinnspielsendung im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten vor, da der Zuschauer keine Möglichkeit hat, in der Sendung an einem Spiel teilzunehmen.

Zuständig für die Glücksspielaufsicht in NRW ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrer Beschwerde an die Bezirksregierung Düsseldorf zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Krebs

Leiter Abteilung Recht
____________________________________________________

Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
www.nlm.de


Interessant. Virtuelle Pferderennen sind demnach nicht mit echten Pferderennen gleichzusetzen (wohlgleich aber leichter manipulierbar). Da werden bewusst Lücken in der Gesetzeslage ausgenutzt. Der Dienst ist als solches nicht eindeutig als Glücksspiel zu identifizieren daher kann zumindest die LMA vorerst nichts machen.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


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Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Dienstag, 03.01.2012, 15:52 
Titel:
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Wenn wir eine funktionierende Medienaufsicht hätten, dann würden sie eine einfache Begründungskette aufbauen:

1) RTL bewirbt eine Homepage, die Pferdewetten anbietet
2) auf dieser Homepage werden laut deren AGB kostenpflichtige, virtuelle Rennen veranstaltet
3) Das Wetten auf (virtuelles) Pferderennen ist Glücksspiel
4) Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen verboten

-> RTL darf für diese Homepage nicht werben. RTL bekommt eine Frist von wenigen Tagen gesetzt. Falls RTL nach Ablauf der Frist weiterhin für diese Homepage wirbt, ist ein Bussgeld fällig. Im Wiederholungsfall wird das Bussgeld drastisch erhöht.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob es dort kostenlose Rennen gibt, ob in der Werbung eine Telefonnummer eingeblendet wird oder "woher die Anrufer stammen". Es ist Werbung für ein Glücksspiel. Dazu noch mit hohem Manipulationsmöglichkeiten. Punkt.

Statt einzuschreiten wird der für diese Fälle vorgesehene Textbausatzkasten hervorgeholt. Dieser Kasten besteht aus 3 Kernelementen:

- Es gibt keine gesetzliche Grundlage für diesen konkreten Fall
- Falls es eine Grundlage gibt, dann ist sie für diesen Fall nicht eindeutig
- Wir sind nicht zuständig

Die Beantwortung der Beschwerde wird dann noch etwas mit Text ausgeschmückt, kommt aber immer zum gleichen Ergebnis: Wir können nix machen.



Wir sind alle Individuen
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  Twipsy
Legende
Legende

Alter: 52

Beiträge: 1070
BeitragVerfasst am: Montag, 03.06.2013, 17:37 
Titel:
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Ich hatte mich ja mal über die Sendung Ziccu beschwert. Nun gabs die Antwort.
Zitat:
vielen Dank für Ihre Beschwerde zu der Werbesendung Ziccu, die am 03.04.13 um 0.00 Uhr im Programm von RTL ausgestrahlt wurde. Sie wurde der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) zuständigkeitshalber zugeschickt. Die NLM hat das bundesweite Programm von RTL lizenziert und ist deshalb für die Aufsicht des von RTL ausgestrahlten Programms zuständig.
Nach Prüfung des Sachverhalts und Rücksprache mit dem Veranstalter hat dieser die Werbesendung aus dem Programm genommen.

Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Abt. Programm und Telemedien

Ja sicher, nach Rücksprache. shit Hat halt keiner angebissen.



"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
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