München - Der Spot "Actiongirls.com (Vol. 7)" - ab und zu ist er im Nachtprogramm des Deutschen Sportfernsehen (DSF) zu sehen: (halb)-nackte Mädels, bewaffnet mit Pistolen, die sich nicht selten mit Öl einreiben und auch sonst nicht mit ihren Reizen geizen...
...Am Freitag entschied die Kommission: DSF muss ein Bußgeld zahlen. Die Höhe der Strafzahlung wird von der bayrischen Landesmedienanstalt festgelegt...
Speculatius CITV.NL Moderator Alter: 72 Geschlecht: Beiträge: 4845 Wohnort: Norddeutschland
Verfasst am: Montag, 13.07.2009, 16:51 Titel:
Jawoll, richtig so. Da sind sie schnell bei der Hand. Wenn (Zitat) "(...) degradierende Darstellungen von Frauen, die offensichtlich auf männlichen Herrschafts- und Unterwerfungsphantasien basierten" gezeigt werden, dann muss die Jugend davor geschützt werden. Dieselbe Jugend, die Tag für Tag unzählige Seiten im Internet unkontrolliert aufsuchen und mit einem Klick auf den Button "ich bestätige, dass ich 18 Jahre alt bin" sich dort echten Hardcore reinziehen kann.
Da kann man wieder zeigen, dass man mächtig fleißig ist und ununterbrochen die Programme beobachtet. Offenbar ist es interessanter, derartige Clips zu schauen als die Zeit mit Call-in-Abzockern zu verbringen und ihnen bei ihrem Tun auf die Finger zu schauen.
Vielleicht kennen sie sich aber ja bei Herrschafts- und Unterwerfungsphantasien besser aus. Möglicherweise hat man die, wenn man als TV-Veranstalter einem leitenden Mitglied einer Landesmedienanstalt ein nicht näher verifiziertes Darlehen gewährt.
Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Speculatius
Also gut, ich bin zwar ein Mann und manche(r) wird daher sagen "Klar das der das so sagt", aber wegen so was Bußgeld zu verhängen ist echt lächerlich. Die Damen in dem Clip machen das ja nur aus Show und bekommen Geld dafür. Eine Strafe dagegen zu verhängen könnte ich in einem "prüderen" US-Bundesstaat verstehen, aber bei uns ?
Da sieht man des Nachts aber in mancher Telefonsex-Werbung anstößigeres...
Außerdem gibt es zig andere Dinge, die eher mit Bußgeld zu ahnden wären, man macht es aber nicht. Aber hHier schießt man direkt mit Kanonen auf Spatzen, will sagen: Viel Lärm um nichts.
Das ist doch ein Witz!
Mit der Pubertät beginnt der junge Mann sich für Frauen zu interessieren. Das ist ganz natürlich und auch ganz normal. Und wenn sich dann pubertierende Jungs solche Clips reinziehen, sehe ich kein Problem, denn diese Clips sind nicht pornografisch.
Und außerdem werden Teens schon recht früh sexuell aktiv. Da ist dann ein solches Bußgeld für diese harmlosen Clips ziemlich lächerlich.
Aber man sieht hier die Prioritäten der BLM. Erotische Clips, die manchem prüden Geist zu anstößig sind, werden mit einem Bußgeld belegt. Aber die Abzocke nebenan, wo selbst Minderjährige ihr Geld verlieren, werden weiterhin geduldet. Wann gibt es denn da endlich die ersten Bußgelder. Diese sind nämlich schon längst fällig.
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese." Groucho Marx
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Offenbar ist es interessanter, derartige Clips zu schauen als die Zeit mit Call-in-Abzockern zu verbringen und ihnen bei ihrem Tun auf die Finger zu schauen.
Zitat:
Aber Hier schießt man direkt mit Kanonen auf Spatzen, will sagen: Viel Lärm um nichts.
Das sind halt die typischen Nebelkerzen der Hüter, die man immer dann wirft, wenn es medientechnisch nützt.
Zitat:
der Spot zeige...degradierende Darstellungen von Frauen...
Das ganze Nachtprogramm des DSF ist eine degradierende Darstellungen von Frauen. Hin und wieder zeigt man den Alibizeigefinger, während die willige Nadia und alte Omas bereitwillig die Beine... Und so was nennt sich Sportsender. Was bitte hat die Erotikdudelei mit Programmvielfalt zu tun. Diese Strafe ist lächerliche Schönfärberei des gesamten 50 Cent-Abzockmarktes. Mit freundlicher Unterstützung Ihrer gebührenfinanzierten Landesmedienanstalt. Dieser Verein ist eine einzige Farce.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: redled
Wann beginnt sie denn, die degradierende Darstellung der Frauen im DSF? Beginnt sie nicht schon um 23 Uhr, wenn Frau L. oder B. das Hemdchen lüpft? Das machen sie vermutlich genauso freiwillig wie die Damen in den Clips.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe)
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Twipsy
hat ihnen noch keiner mitgeteilt, dass es für den nächtelangen Konsum von Erotik-Clips auf DSF, was man vielleicht tags darauf an den übernächtigten, Tränensäcken behangenen, geschwollenen Augen ihrer Mitarbeiter erkennen kann, KEINE Orgasmusgarantie gibt?
Dafür vielleicht nun grollender Weise Bußgelder zu verhängen, obwohl JEDER voll geschäftsfähige Mensch, darunter zähle ich natürlich auch die Mitarbeiter der bayrischen Landesmedienanstalt zur Aufsicht privater Rundfunkanstalten, selbst für sein Erotik-Clip-(TV)-Konsum verantwortlich ist, finde ich als Nichtkonsument von Erotik-Clips auf DSF doch sehr fragwürdig.
Selbst wenn man als voll geschäftsfähiger Mensch (Mann) konsumiert, muss man niemals nie nicht etwas für den Konsum von Erotik-Clips auf DSF bezahlen, auch nicht als Mitarbeiter der bayrischen Landesmedienanstalt zur Aufsicht privater Rundfunkanstalten. Diese bekommen sogar noch für den Konsum von Erotik-Clips auf DSF Gehalt bezahlt, nämlich 2% aus den ÖR Rundfunkgebühren der Rundfunkgebührenzahler.
Klar, dass man so übernächtigt, dann das eine oder andere Beschwerde e-Mail über Call-in Gewinnspiele vielleicht überliest, vielleicht nicht versteht oder falsch interpretiert oder vielleicht die Beschwerde e-Mail gar löscht, weil möglicherweise viele e-Mails gleicher Art oft als Spam angesehen werden könnten, z.B. Beschwerde e-Mails über Call-in Gewinnspiele und der Absender sich dann nur wundert, warum er niemals nie nicht eine Rückantwort erhält und die Beschwerdegründe unreflektiert weiter in Call-in Gewinnspielsendungen angewandt werden dürfen.
Was ist eigentlich verwerflicher?
Kostenfrei Erotik-Clips nach Mitternacht auf DSF für den voll geschäftsfähigen Menschen mit Selbstverantwortung über den Konsum oder Nichtkonsum von Erotik-Clips auf DFS ... ODER
Für Call-in Gewinnspiele kostenpflichtig gemachte, virtuelle Bandansagen als Ersatz für ein kostenfreies Besetzzeichen um den Anrufer nun kostenpflichtig mitzuteilen, zu der von ihm gewählten Rufnummer nicht durchgestellt zu werden und diese perfide, millionenfache Gebührengenerierung ohne Gegenleistung auch noch als Mehrwert bezeichnet. Mehr Wert für wen? Doch noch für die Betreiber dieser Telefongebührenhütchenspielabzocke, mit der Lizenz zur gesteuerten Weiterleitung zu kostenpflichtig gemachten Spam-Telefon-Bandansage ohne Gegenwert!
Wehrte bayrischen Landesmedienanstalt, vielleicht sollten sie einmal über ihre Kompetenz, dem Setzen richtiger Prioritäten und dem Sinn und Unsinn zu verhängender Bußgelder nachdenken. Oder wollen sie den voll geschäftsfähigen Konsumenten entmündigen?
freundlichst
GlowingHeart
PS: Die Benutzung von Pseudonymen im Net ist nicht die Absicht, die eigene Identität verstecken zu wollen sondern ist legal und soll im besonderen vor kriminell handelnden Personen, Gruppen und Institutionen im Net zum eigenen Schutz dienen, auch wenn man nur seine persönliche Meinung kund tut!
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Bei den LMAen scheint wohl Aktionismus ausgebrochen zu sein:
« PM LMA-RP vom 13.07.2009 » hat Folgendes geschrieben:
LMK beanstandet Schleichwerbung in drei Sat.1-Shows
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2009 gegenüber Sat.1 drei Beanstandungen wegen Verstößen gegen das Schleichwerbeverbot ausgesprochen.
Der Veranstalter strahlte in den Jahren 2007 und 2008 zwei Mal die Unterhaltungsshow "Jetzt wird eingelocht! Das große Promi-Mini-Golf-Turnier" aus, ein Mal war 2008 die Sendung "Jetzt wird eingeseift! Die große Sat.1-Wintershow" zu sehen. Im Mittelpunkt der von Hugo Egon Balder und Hella von Sinnen moderierten Shows standen jeweils Wettbewerbe rund um die Themen Minigolf bzw. Winterspiele, bei denen prominente Teams gegeneinander antraten. Die Spielfelder waren in allen drei Fällen von gut erkenn- und lesbaren Werbebanden für einen Schuh- bzw. Stromanbieter umgeben.
Die LMK hatte jeweils unmittelbar nach Ausstrahlung der Sendungen ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. Aufgrund der deutlichen Parallelen der Shows zu dem Fall "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show", der zu diesem Zeitpunkt noch vor den Gerichten anhängig war, wurden die Verfahren bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung zurückgestellt.
Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Neustadt geurteilt, dass deutlich erkennbare Werbung keine Schleichwerbung darstellt. Erst das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte in zweiter Instanz klar, dass Schleichwerbung – entgegen einer weitverbreiteten Ansicht – auch dann vorliegen kann, wenn Werbeelemente klar als solche zu identifizieren sind. Mit dieser Entscheidung war eine Beanstandung der drei aktuellen Fälle erst möglich geworden.
Es geht doch nichts über eine konkrete Definition von Schleichwerbung. Glücklicherweise sind deutsche Gerichte nicht gerade für ihre Schnelligkeit bei einer Urteilsfindung bekannt. Das kommt den LMAen sehr entgegen, denn Hektik ist man dort nicht wirklich gewohnt. Vielleicht planen die LMAen jetzt eine Satzung für Schleichwerbung. Es müßte dann ungefähr 8 Jahre dauern, bis sie schwamming genug formuliert ist und in Kraft treten kann. Erst danach kann man sie ignorieren.
Die entsprechende Meldung findet man übrigens auch bei Sat+Kabel
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
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