Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 14:27 Titel:
9Live erfolgreich: Teile der Gewinnspielsatzung rechtswidrig
Thema Beschreibung: BayVGH erklärt wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung für rechtswidrig und damit unwirksa |
|
|
Zitat:
Unterföhring (ots) -
- BayVGH erklärt wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung für
rechtswidrig und damit unwirksam
- Grundsätzliche Berechtigung zum Erlass der Gewinnspielsatzung aus
Sicht des Senders weiterhin zweifelhaft / Revision zum
Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 29.
Oktober 2009 wesentliche Bestimmungen der Gewinnspielsatzung der
Landesmedienanstalten für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt.
Insbesondere seien die zeitlichen Vorgaben für die
Gewinnspielsendungen rechtswidrig. Die Gewinnspielsatzung hatte unter
anderem vorgesehen, dass ein Gewinnspiel nicht länger als 30 Minuten
und eine Gewinnspielsendung nicht länger als drei Stunden dauern
dürfe. Diese Bestimmungen wurden nun gekippt.
9Live hatte gegen die Gewinnspielsatzung ein Normenkontrollverfahren gegen die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) angestrengt. Schon im vorausgegangenen Eilverfahren hatte der BayVGH deutlich gemacht, dass es fraglich sei, ob die Satzung mit höherrangigem Recht vereinbar sei; dies würde vielmehr von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängen.
Am 27. Oktober kam es nun zur mündlichen Verhandlung in München, in der auch die grundsätzlichen Zweifel an der Berechtigung der Landesmedienanstalten, eine derart in die Programmfreiheit von Rundfunksendern eingreifende Regelung zu erlassen, intensiv diskutiert wurden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen, so dass diese Frage noch vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden kann.
9Live sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt. Geschäftsführer Ralf Bartoleit:
"Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Programmfreiheit der privaten Rundfunksender ein hohes Gut ist. Richtigerweise hat das Gericht nun den Medienanstalten, die zum Teil einen Glaubenskrieg geführt zu haben scheinen, einen Riegel vorgeschoben."
Gleichwohl bedeute die Entscheidung natürlich nicht, dass 9Live seinen sich seit Beginn selbst auferlegten Transparenzpflichten in Zukunft nicht mehr nachkomme, unterstrich Bartoleit: "Selbstverständlich werden wir an den wesentlichen von 9Live initiativ eingebrachten Standards festhalten, das heißt, wir informieren unsere Zuschauer sehr ausführlich über die Modalitäten der Teilnahme. Zudem garantieren wir technisch, dass jeder Anrufer zu jedem Zeitpunkt die Chance erhält, in das Studio gestellt zu werden, um bei uns mitzumachen und zu gewinnen. Dafür steht 9Live schon immer."
9Live hat 2008 mehr als 125.000 Gewinne ausgespielt und mehr als 10 Mio. Euro an seine Zuschauer ausgezahlt.
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/40708/1502197/neun_live_fernsehen_gmbh_co_kg
+++ "Ein Posting ist keine Garantie, in das Forum zu kommen!" +++ "Ob ein Posting gut oder schlecht ist, entscheiden Sie!" +++ "Der Autor des Postings ist ein Teil des Forums! Allein Sie entscheiden, ob und was Sie glauben!" +++ "Wir möchten Sie unterhalten! Der Autor des Postings ersetzt nicht die Mitmachregeln." +++ |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 14:36 Titel:
|
|
|
Na ja, das ist eine PM von 9live. Warten wir mal die des Gerichtes ab, womöglich gibt es da noch andere Facetten.
Und da sieht es nämlich ganz anders aus.
http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM-20091029.pdf
« BayVGH » hat Folgendes geschrieben:
Nach Auffassung des BayVGH kann sich die BLM für die Satzung grundsätzlich auf eine wirksame
Ermächtigungsgrundlage berufen. Nicht von dieser Ermächtigungsgrundlage gedeckt sei es jedoch,
die Zuschauer vor einer wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen zu schützen und die
Veranstalter auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten für das Durchstellen eines Anrufers
sowie auf eine Höchstdauer der Gewinnspielsendungen von 3 Stunden festzulegen. Auch die
Erstreckung der Satzung auf Gewinnspielangebote in Telemedien hielt das Gericht für unzulässig.
Nicht beanstandet wurden dagegen die in der Gewinnspielsatzung enthaltenen Regelungen zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen, zur Transparenz der Spielgestaltung, zum Verbot der Irreführung
und zu den Informationspflichten während des Spielverlaufs.
Transparenz und Jugendschutz ist also angesagt, Herr Bartoleit! Zuletzt bearbeitet von Twipsy am Donnerstag, 29.10.2009, 14:40, insgesamt einmal bearbeitet |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 14:40 Titel:
|
|
|
Ich habe es geahnt, dass Sie damit durchkommen werden !
Und ich wusste, das es für die 9LIVE-Rechtsverdreher ein leichtes wird, die passenden Worte zu finden, um eben jenes nun gesprochene Recht auch zu bekommen. Dürfte für die nicht wirklich schwer gefallen sein, kann ich mir doch sehr gut vorstellen, daß nicht einer der entscheidenden Richter auch nur einen Funken Ahnung davon hat, worauf es 9LIVE mit diese Klage eigentlich anlegt.
Tja, das dürfte dann wohl das Ende der vielen "Servicezentralen-Gewinner" sein und wir dürfen uns zu Weihnachten auf eine Neuauflage des 13-Std.-Fehlerbilds einstellen.
Nur Sie entscheiden, ob die protokollierten Anrufer echt sind oder nicht.
Die in diesem Beitrag gemachten Aussagen können, müssen aber nicht den Tatsachen entsprechen.
Lt. TAZ ein "leidenschaftlicher Hasser von grenzdebilen Anrufsendungen". |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 14:41 Titel:
|
|
|
Siehe mein Post über Dir, so schlecht ist es nun auch nicht gelaufen. Außerdem wollte 9Live ja die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden generell in Frage stellen, und da sind sie gescheitert. Das finde ich den wichtigsten Punkt.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 14:56 Titel:
|
|
|
Wenn man sich außerdem an, wofür 9Live Geldbußen kassiert hat, seh ich das etwas optimistischer. Da gings nur einmal um die 3-Stunden-Grenze, der Rest war Irreführung.
Die ZAK hat jetzt doch wohl grünes Licht, weiter Geldbußen zu verhängen, es sei denn, es gibt doch noch eine Revision.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 16:00 Titel:
|
|
|
Ich wundere mich gerade über SatundKabel sowie QM (falsch: über die wundere ich mich gar nicht mehr), aber da wird behauptet, 9Live müsste das Bußgeld nicht zahlen. Wieso das denn? Das Transparenzgebot is doch bestätigt worden.
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe) |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 16:21 Titel:
|
|
|
Und nun denkt 9live wieder Narrenfreiheit zu genießen, von den Machenschaften anderer Call-In-Sender, speziell in A und CH, will ich gar nicht erst anfangen. Aber es interessiert keinen.
CI wird nun sterben, indem zu viele Anbieter den Markt überschwemmen und die Leute irgendwann merken, dass es Abzocke ist und die Anrufe aufhören. Ist aber ein langer Weg...
R.I.P. 9live: 01.09.2001 - 31.05.2011
|
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 16:30 Titel:
|
|
|
Nun kann die BLM im Verbund der LMAen endlich mal zeigen, ob man die Eier hat, sich für den Schutz der Zuschauer einzusetzen - der Weg zum Bundesverwaltungsgericht ist frei und es kann ja nicht sein, dass sich eine so mächtige Anstalt von einem poppeligen Abzocksender am Nasenring durch die Arena führen lässt !
Ich finde, das ist jetzt eine grundsätzliche Angelegenheit - diese Gewinnspielsatzung ist nach der gemeinsamen Verabschiedung MIT Zustimmung von 9Live und den anderen Gewinnspielveranstaltern sowieso schon im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf im Sinne der Abzocker entschärft worden und wenn jetzt jeder Haus - und Hofjurist der Abzocker gegen einzelne Punkte erfolgreich klagen kann, dann hat das ganze Pamphlet keinen Wert mehr und weiter noch, dann verliert in meinen Augen auch die BLM ihre Daseinsberechtigung, da ihre Beschlüsse das Papier nicht wert wäre, auf dem sie gedruckt stehen !
Das am Medienstandort Bayern die Uhren anders ticken ist bekannt, also lasst uns und die BLM hoffen, dass am Bundesverwaltungsgericht eine Justitia Recht spricht, die die Binde über beiden Augen trägt und die in den Händen nichts weiter als Schwert und Waage hält...
Es gibt nur wenige beglückendere Momente, als einem schweigenden Dummkopf zu lauschen... |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 16:32 Titel:
|
|
|
Also ich glaub ich hab nicht richtig gelesen...
Dieser Sender sollte sich wirklich schämen. Erst die Satzung abnicken und kaum gehts bergab dagegen klagen. Schuld haben alle, nur nicht 9Live. Dann kann man ja ab jetzt mit einem breiten Grinsen im Gesicht die Leute wieder mehr belügen, abzocken und unter Druck setzen.
Jede Wette, dass der Erfolg erstmal mit einer ordentlichen Durchstellpause gefeiert wird. *Prost*
Wer das hier liest, weiss das hier nix steht. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 16:59 Titel:
|
|
|
Ich fordere:
9Live darf kein rechtsfreier Raum sein!
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese."
Groucho Marx |
|
|
|
|
Verfasst am: Donnerstag, 29.10.2009, 17:05 Titel:
|
|
|
Leute, ihr seht das zu pessimistisch. Hier mal die PM der BLM:
Zitat:
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Gewinnspielsatzung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat durch Urteil vom 28. Oktober 2009 die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in ihren wesentlichen Teilen bestätigt. Die Erstreckung der Satzung auf Telemedien wurde vom Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt. Zwar liegen die schriftlichen Gründe der Entscheidung noch nicht vor. Aus den Hinweisen in der mündlichen Verhandlung am 27. Oktober 2009 war jedoch erkennbar, dass der Verwaltungsgerichtshof insoweit von einer unzureichenden Ermächtigungsgrundlage im Rundfundstaatsvertrag ausgeht.
Die Begrenzung auf höchstens 3 Stunden Dauer für Gewinnspielsendungen und die Verpflichtung der Gewinnspielanbieter, spätestens alle 30 Minuten einen Teilnehmer mit der Aussicht auf einen Gewinn durchzustellen, wurden vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Weitere Korrekturen beziehen sich auf Protokollierungs- und Nachweispflichten der Gewinnspielanbieter. Die übrigen Regeln der Gewinnspielsatzung werden durch das Urteil bestätigt. Insbesondere dürfen weiterhin Äußerungen in Gewinnspielsendungen nicht in die Irre führen und es darf kein Zeitdruck vorgespiegelt werden.
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Präsident der beklagten Bayerischen Landeszentrale für neue Medien: "Die Landeszentrale wird ihre Aufsichtspraxis konsequent an den bestätigten Regeln der Gewinnspielsatzung orientieren um Transparenz, Fairness und Teilnehmer- sowie Verbraucherschutz bei Gewinnspielen in Rundfunkprogrammen aus Bayern gewährleisten."
Die 30-Minuten-Frist fällt weg; mal ehrlich, wer wird ihn denn vermissen, den Servicecentergewinner?
"Die Medienlandschaft ist schnelllebig. Einfluss auf ihre Gestaltung haben auch die Entscheidungen der BLM."
"'Die Geschichte ist eine Geschichte der Sieger'
sagt das Mammut zum Säbelzahntiger" (Rainald Grebe) |
|
|
|
|