Ingo Nave, von der Landesanstalt für Kommunikation, hat also das Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, Baden-Württemberg, vom 24. September 2009 zusammengefasst...
Es wird dort zwischen den Zielen der vom ÖRR durchgeführten Gewinnspiele und denen der Privaten unterschieden, und ein Hinweis erfolgt, dass Gewinnspielsendungen, die also über ein Einzelgewinnspiel hinaus gehen, nur in den Privaten erlaubt seien:
Mal ein paar Absätze daraus*:
Zitat:
Fazit: Einzelgewinnspiele sind schon seit vielen Jahren Bestandteil von Rundfunksendungen (Tor des Monats: 1971). Einzelgewinnspiele haben in aller Regel eine triviale Lösung. Der Gewinn, der stets vergeben wird, ist somit vom Zufall der Auswahl abhängig. Einzelgewinnspiele können auch anderen Zwecken als der Einnahme der Teilnehmerentgelte dienen[/color], vielfach werden keine Mehrwerttelefonnummern eingesetzt. Geschäftsmodelle von Einzelgewinnspielen setzen nicht auf die Mehrfacheinwahl, die Anzahl derjenigen, die mehr als einmal anrufen, ist begrenzt.
Zitat:
Gewinnspielsendungen setzen vom Prinzip her auf eine (exzessive) Mehrfachteilnahme und fördern diese durch entsprechendes Animieren und Behauptungen mit z.T. wahrheitswidrigem Inhalt.Die Ausschüttung der hohen ausgelobten Gewinnsummen ist nicht Teil des Geschäftsmodells. Sollte es doch hierzu kommen, ist nicht ein zufälliges Durchstellen des Anrufers, sondern dessen exotischer Lösungsvorschlag entscheidend.
Außerdem zum Thema Mehrfachteilnahme:
Zitat:
Problem: Mehrfachteilnahme = Glücksspiel?
LG Köln und VG Düsseldorf bejahen dies bei Internet-Gewinnspielen (weil das mehrfache Klicken als kumulierter Einsatz bewertet wird, während die Wahlwiederholung am Telefon jeweils einen neue autonome Entscheidung voraussetzen soll)
Differenzierung zwischen Internet und Telefon erscheint konstruiert.
Und am Ende:
Zitat:
Die Veranstalter sehen sich nicht in der Lage, Gewinnspielsendungen ohne Verzicht auf Täuschung wirtschaftlich erfolgreich durchzuführen. Die Einnahmen sind stark rückläufig.
Hmmm... auch wenn ein winziger Teil dieser Zusammenfassung vom 24. September leider schon wieder überholt ist (es wurde ja leider mittlerweile erfolgreich durch 9live die Begrenzung der Durchstellpausen weggeklagt...):
Alles in allem eine deutliche Beschreibung der Situation.
Ach ja, als "monothematisch ausgelegt" dürfte man 9live sicher mittlerweile auch nicht mehr bezeichnen, bei all ihren tollen Programm-Innovationen fernab jeglicher Abzocke...
*Hervorhebungen von mir
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: sauerwerder
Ganz interessant, was Ingo Nave von der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) auf blau umrandeten Blättern mit großer Schrift zusammengefasst hat. Auch wenn vieles davon hier schon seit Jahren bekannt ist.
Noch ein paar Zitate daraus:
« LFK » hat Folgendes geschrieben:
In der Regel ist die Fragestellung einfach, so dass ganz maßgeblich der Zufall über den Gewinner entscheidet.
« LFK » hat Folgendes geschrieben:
Gewinnspielsendungen weisen ein hohes Risiko selbstschädigender Mehrfachteilnahme auf. In der Vergangenheit wurde hierzu ebenso bewusst animiert, wie durch Täuschung eine erhöhte Gewinnwahrscheinlichkeit suggeriert wurde.
"In der Vergangenheit"? Jetzt nicht mehr? Ich sage schreibe nur mal: Jackpot. Ach - wir haben ja die Gewinnspielsatzung und seitdem ist jede CI-Sendung fair und transparent.
« sauerwerder » hat Folgendes geschrieben:
Alles in allem eine deutliche Beschreibung der Situation.
Jepp - so ist das.
Was mich bei solchen Präsentationen immer nervt: Die LMAen wissen, wer bei CI und Votings die Verlierer sind. Sie wissen, wie das Geschäftsmodell funktioniert und warum. Sie kennen die Gefahren der Spielsucht und der Verschuldung. Sie wissen, dass aufgrund von solchen Sendungen hunderte und tausende von Zuschauern viel Geld verlieren - im Extremfall bis zum persönlichen Bankrott.
In diesem Bericht findet man viele Passagen über Gesetze, die sich mit Glückspiel im Fernsehen, mit Geringwertigkeitsschwellen oder der Mehrfachteilnahme beschäftigen. Diese juristischen Details (mit denen ich mich jetzt nicht wirklich auskenne) sehen für mich immer wie eine Entschuldigung dafür aus, dass es seit rund 9 Jahren CI & Co im deutschen Fernsehen gibt.
Natürlich muss man sich an die bestehen Gesetze halten und natürlich kann man so etwas nicht von heute auf morgen ändern. Aber die LMAen/ZAK hatten 9 lange Jahre Zeit, um sich dafür einzusetzen, dass zumindest CI endgültig von den deutschen Fernsehschirmen verschwindet. Das machen sie aber nicht. Denn sie vertreten nun einmal nicht nur die Interessen der Verbraucher bzw. Zuschauer, sondern auch die Interessen der Medienkonzerne. Solange sich das nicht ändert, wird CI & Co immer nur ein klein wenig reguliert, aber nie komplett verboten werden. Statt dessen werden wir weiter zu hören/lesen bekommen, welche Gesetze betroffen sind und wie schwierig es doch ist, grundlegende Änderungen herbeizuführen.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
« Seite 22 von 27, Absatz 2 » hat Folgendes geschrieben:
Bis zu einem Einsatz von 50 Cent handelt es zumindest dann
nicht um ein Glücksspiel nach§284 StGB(und §3 Abs. 1 GlüStV),
wenn nicht zur Mehrfachteilnahme aufgefordert wird.
So OLG München (Beschl. v. 22.12.2005, 6 W 2181/05)
Was ist das Ziel EINES Anrufers, der zur Wahl der Call-in Gewinnspiel-Telefonnummer permanent und penetrant aufgefordert wird?
Er will seine Lösung zum gezeigten Gewinnspiel ansagen und somit am Gewinnspiel teilnehmen, was er ja mit der Einwahl kund tut.
Wenn aber der Anrufer statt zur angewählten Rufnummer zur Antwortabgabe aber ständig nur eine Bandansage hört, mit seinem Anruf KEIN GLÜCK zu haben, so ist ALLEIN diese Bandansage eine bewusste Aufforderung, den Teilnahmeversuch noch einmal zu wiederholen um eben das Ziel seines Anrufversuches zu erreichen, nämlich ins Studio, zur Teilnahme und Antwortabgabe durchgestellt zu werden und somit mehr als nur 50 Cent für einen Anruf auszugeben vorprogrammiert.
In dem Beschluss des OLG München steht ja nicht, auf welche Weise (verbal, akustisch, visuell) eine Auforderung zur Mehrfachteilnahme unzulässig ist, um dann als Glücksspiel angesehen werden zu können.
Call-in Gewinnspiele sind daher 100%ig Glücksspiele, da sie bei weitem den Einsatz der Glücksspiele an Geldspielautomaten übertreffen und die dortigen 20 Cent pro Spielrunde nicht als geringfügig eingestuft werden und jedes mal eine neue Entscheidung über den Einsatz getroffen werden muss.
Genau wie am Spielautomat, wo mit jedem neuen Einsatz auf eine Gewinnausschüttung in Form von vorbestimmten Mustern gehofft wird, hofft der Anrufer bei Gewinnspielen im TV mit jedem seiner Anrufe darauf, zut Teilnahme und Antwortabgabe durchgestellt zu werden, statt nur eine Bandansage zu hören, die EINE Art unzulässiger Aufforderung zur Mehrfachteilnahme darstellt.
Diese Gedankengänge entsagt sich aber das OLG München, aus welchen Gründen auch immer.
Wenn eine gesetzliche Grenze von 50 Cent pro Anruf festgelegt ist, dann kann man es nicht zulassen, dass man neben den 50 Cent pro Anruf aus dem Festnetzt schreibt, dass die Anrufe aus dem Mobilfunk abweichen können, was in JEDEM Fall höhere Kosten sind.
Also handelt man kriminell, wenn man sich an den Mehrkosten aus dem Mobilfunk bewusst gesetzwidrig bereichert!
Also ist allein der Hinweis auf die abweichenden (höheren) Kosten schon kriminell, da man ja gesetzlich nur 50 Cent pro Anruf verlangen darf.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: GlowingHeart
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.