Verfasst am: Freitag, 09.05.2008, 17:23 Titel:
Gewinnspielregeln im neuen RStV
Ab September soll der neue Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in Kraft treten und auch die Gewinnspiele mit reinbezogen werden. Hier folgende Abschnitte die neu aufgenommen werden:
« § 8a Gewinnspiele » hat Folgendes geschrieben:
(1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen und der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnehmerberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
(2) Der Veranstalter hat der für die Aufsicht zuständigen Stelle auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele erforderlich sind.
Der Paragraph 58a wird neu wie folgt heißen: "Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele" und Absatz 4 neu hinzugefügt:
« § 58a Gewinnspiele » hat Folgendes geschrieben:
(4) Für Gewinnspiele in vergleichbaren Telemedien (Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind) gilt §8a entsprechend.
Mein Meinung dazu: Thema verfehlt!
Die Landesmedienanstalten formulieren wieder alles schwammig, so dass ich der Meinung bin, dass auch diese Änderungen keinen wirklichen Schritt nach vorne bringen wird.
Desweiteren frage ich mich warum man nicht einfach die Gewinnspielregeln mit reingenommen werden, Ã la:
« Mein Absatz 3 in §8a RStV » hat Folgendes geschrieben:
(3) Die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielReg), in der jeweils gültigen Fassung, sind maßgebend und rechtsverbindlich.
Eure Meinung?
Vielen Dank fürs Lesen.
Lars
w3News.de Mobile Datenflatrates. Zuletzt bearbeitet von slang am Freitag, 09.05.2008, 19:42, insgesamt einmal bearbeitet
erstmal zu diesem Punkt
Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparent und des Teilnehmerschutzes
steht da wirklich Transparent oder Transparenz ?
also meiner Meinung ist das wieder mal sehr schlecht formuliert im Gesetz.
also ist inder Zukunft jegliches Gewinnspiel erlaubt
anstatt des dürfen hätte man dies durch das wörtchen sollen ergänzt
Sie dürfen nicht irreführen
Sie sollen nicht irreführen ..... sollen nicht schaden
Die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielReg), in der jeweils gültigen Fassung, sind maßgebend und rechtsverbindlich.
und dieser Absatz den hätte man sich sparen können
kann man mal in die Leitung 4 reinhören .............und nun die Leitung 7 ............
hört sich für mich wie 50 cent
"und das Geld geht sowieso raus"
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Torsten76
Die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielReg), in der jeweils gültigen Fassung, sind maßgebend und rechtsverbindlich.
und dieser Absatz den hätte man sich sparen können
Den haben sie sich auch gespart. Diesen Absatz hat sich nämlich @slang noch im RStV gewünscht und entsprechend formuliert.
"Fernsehen bildet. Immer wenn der Fernseher an ist, gehe ich in ein anderes Zimmer und lese." Groucho Marx
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Jigsaw
Mein Fehler, da steht Tranparenz. Und an dieser Stelle wollte ich natürlich noch die Quelle veröffentlichen, zum selber nachlesen...
QUELLE
« Torsten76 » hat Folgendes geschrieben:
Die Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielReg), in der jeweils gültigen Fassung, sind maßgebend und rechtsverbindlich.
und dieser Absatz den hätte man sich sparen können
Der Vorschlag war von mir, wie schon geschrieben und immerhin stehen da mehr oder weniger genaue Bestimmungen drinne, die man dann auch gesetzlich verfolgen kann, was man heute und auch ab September wieder nicht machen kann... aber Herr Schneider macht das schon!!!
Verfasst am: Freitag, 09.05.2008, 21:55 Titel:
Re: Gewinnspielregeln im neuen RStV
« § 8a Gewinnspiele » hat Folgendes geschrieben:
[align=justify](1) Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen und der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnehmerberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden; § 13 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
Bei dem von mir hervorgehoben Satz müsste man ansetzen!
Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel (oder sonstigen)ist für mich, wenn ich aktiv mit der Abgabe meiner Lösung an dem Spiel Teilnehme.
Dies ist bei den Call-In Sendern aber nicht so., meine Teilnahme hängt hier von 2 Faktoren ab:
1.-: am Glück (überhaupt eine Lösung ansagen zu können)
2.-: am Redakteur (überhaupt einen Anrufer die Möglichkeit zu geben Teilnehmen zu können)
Wenn ich beim Lotto mitspiele wird zb. auch nicht erst nur jeder 1.000.te Tippschein zur Ziehung zugelassen, und die anderen 999 haben leider kein Glück gehabt und sollen es gerne nochmal versuchen.
Bist du blöd. Mach das nicht. Lass die kommen.So lange wie das steigt, jeden mitnehmen.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: kknaecke
Zu dem Thema gibt es etwas Neues, was den Zeitpunkt angeht, wann der RStV in Kraft treten soll:
« Satundkabel vom 09.05.2008 » hat Folgendes geschrieben:
Staatskanzlei: Rundfunkstaatsvertrag tritt am 1. Mai 2009 in Kraft - Rundfunkstaatsvertrag planmäßig
(pk) Der Chef der bei Rundfunkfragen federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, geht nach einem Agenturbericht trotz zahlreicher offener Fragen von einer schnellen Einigung der Bundesländer beim 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus.
Rundfunkstaatsvertrag könnte am 1. Mai 2009 in Kraft treten
Er sei zuversichtlich, dass dieser am 1. Mai 2009 in Kraft treten könne, sagte Stadelmaier der Nachrichtenagentur ddp am Freitag in Berlin. Er glaube, dass die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz am 12. Juni den "großen Linien" des jetzigen Vertragsentwurfs zustimmen werden, hieß es. Danach muss der Rundfunkstaatsvertrag noch von den Landtagen ratifiziert werden. Widerstand der EU-Kommission erwarte er nicht, sagte Stadelmaier. Er räumte allerdings ein, dass es noch Dissens zwischen den Unions- und den SPD-geführten Ländern in einigen Fragen gebe.
Weiter Probleme mit ARD und ZDF
Problematisch sind unter anderem die Forderungen von ARD und ZDF hinsichtlich der Ausweitung ihrer digitalen Aktivitäten im Internet. Dagegen sträuben sich die Privatsender (SAT+KABEL berichtete), zuletzt auf dem Medientreffpunkt in Mitteldeutschland in dieser Woche. Sie befürchten, gegen gebührenfinanzierte Angebote chancenlos zu sein.
Mhhh, die 12. Änderung? Ich nehme mal an, die 10. ist gemeint.
Ich habe dazu hier schon mal etwas geschrieben. Jedenfalls haben die zuständigen Personen noch "zahlreiche offene Fragen", wie wir hier auch.
Es bleibt abzuwarten, ob in dem neuen RStV tatsächlich konkrete Regeln zu CI zu finden sein werden. Die bisherige Formulierung dazu ist jedenfalls viel zu ungenau, und ich bin mir sicher, das wissen auch die zuständigen Damen und Herren der LMAen und der einzelnen Bundesländer.
Falls im neuen RStV keine Regeln zu CI definiert werden, können sich die LMAen zumindest nicht mehr damit herausreden, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen CI hätten. Denn in diesem Fall könnte man ihnen ganz konkret vorwerfen, dass sie an einer Verankerung von Gewinnspielregeln im RStV kein Interesse haben. Die Chance dazu hätten sie schließlich gehabt.
Wahrscheinlich grübeln die Damen und Herren der LMAen (insbesonders Norbert Schneider) schon an Formulierungen, wie sie ihre Passivität bei CI nach dem 10. RStV begründen können. Sie brauchen neue Textbausteine, mit denen sie auf Beschwerden reagieren können. Natürlich nur, wenn es keine "technischen Defekte" gibt. Sonderlich eilig hat man es damit natürlich nicht - das haben sie bei der Beantwortung von Beschwerden schließlich auch nicht. Daher dauert es auch so lange, bis der neue RStV in Kraft treten kann.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Samstag, 10.05.2008, 09:53 Titel:
Die sollten sich mal die jüngste Strafe gegen den britischen Sender ITV angucken: 6,7 Millionen Pfund (das sind etwa 8,2 Millionen Euro). Verhängt am 9. Mai 2008.
Ursprünglich sollte der Sender sogar zu 70 Millionen Pfund (!) verdonnert werden, und nur, weil er "geständig" war und Besserung versprochen hat, wurde die Strafe reduziert...
Der Sender hat auch schnell versprochen, erschwindelte Gelder an wohltätige Organisationen zu spenden...
(siehe Slot "Dübel und Vermummungs-Masken in der Damen-Handtasche")
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)
.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
@Callpassive
Bei dem RStV der am 1. September in Kraft treten soll, handelt es sich um die 10. Änderung und wahrscheinlich soll die 12. Änderung am 1. Mai des nächsten Jahres in Kraft treten. Auf jeden Fall hat jede LMA des jeweiligen Bundesland zur 10. Änderung schon ihre Zustimmung gegeben, so dass es dort eigentlich zu keiner Verschiebung mehr geben sollte...
Sehr wichtige Diskussion. Ich möchte noch etwas dazu ergänzen:
1. Solche Sendungen dürfen nicht mehr auf Sendern laufen, die hauptsächlich von Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren geschaut werden. Dies beträfe NICK. Dort haben solche Spielchen, meiner Meinung nach, nichts zu suchen.
2. Auch für Astro-Sendungen sollten Regeln verbindlich gemacht werden. Vor allem muss der Unfug aufhören, dass KT weiterhin auf der KI.KA-Frequenz ausgestrahlt wird. Von mir aus könnte dieser Sender bei 9 Live auftauchen.
3. Wenn man solche Spielchen veranstaltet, dann sollte man auch kostenlose Teilnahmemöglichkeiten schaffen, so wie es ja in der Schweiz bereits praktiziert wird.
Jetzt müsste man noch abwarten, wie der EuGH in Sachen "Dauerwerbesendungen und Call-In-Quiz" entscheiden wird.
Ansonsten wünsche ich allen Usern schöne Pfingsttage!
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Sonntag, 11.05.2008, 15:20 Titel:
NOCH EIN PAAR VORSCHLÄGE
ich möchte gern nochmal ein paar Sachen erwähnen, die die brit. Medienaufsichtsbehörde unlängst zur Pflicht gemacht hat (vgl Thema "Dübel etc").
Folgende "Sicherungen" sollten auch im "deutsch-sprachigen Europa" zur Pflicht gemacht werden:
(1) Zuschauer von Call-In-Gewinn-Shows müssen jetzt auf dem Schirm durch ständige Einblendung informiert werden, wie viele Leute in den letzten 15 Minuten versucht haben, den Sender anzurufen. Die Einblendung kann ständig aktualisiertes Standbild oder rollende Tafel sein,
(2) Anrufer (Durchkomm-Versucher) müssen am Telefon gesagt bekommen, wenn sie mit ihren (vergeblichen) Anrufen an einem Tag eine bestimmte Geld-Grenze erreicht haben (zB an einem Tag schon 5 Euro verballert oder so...),
(3) Spätestens alle 10 Minuten muss per Tonband-Stimme der Preis für jeden Anruf-Versuch in der Show genannt werden,
(4)Sender müssen jederzeit mit unangemeldeten Besuchen von Kontrolleuren rechnen.
WAS HALTET IHR DAVON?
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)
.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
Alles gute Ideen, die auch meines Erachtens nach einfach, wirkungsvoll und leicht zu umsetzen sind. Sollten diese Regeln auch in Deutschland übernommen werden, so werden sich hier die Veranstallter fälschlicherweise in Punkt 1 und 2 auf das Bundesdatenschutzgesetz beziehen. Bei diesen Einblendungen würde sich um anonyme Daten handeln, die keinen Bezug zu irgendeiner Person aufweisen, somit fallen diesen Daten nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz. Zusätzlich werden die Anrufdaten ohnehin erfasst, denn wie soll die Telefongesellschaft die Kosten den Opfe... ehm Teilnehmern an inovativen Geschäftsmodellen in Rechnung stellen. Bei Punkt 4 werden sich die LMAs über die Undurchführbarkeit beklagen. Man beachte nur die geographische Distanz zwischen CA und der zugehörigen LMA. Ist ja auch schwer jemanden für diese Aufgaben abzustellen, denn dann würde es den LMAs sicherlich schwerer fallen, igrendwelche Bälle und ähnliches zu planen und durchführen.
Eines ist den Vertretern der LMAen sicherlich klar: Je konkreter und strenger die Regeln, desto wahrscheinlicher ist das Ende von CI im deutschen Fernsehen. Das funktioniert natürlich nur unter der (unrealistischen) Voraussetzung, dass die LMAen bei Verletzung der Regeln den Sendern ein entsprechendes Bußgeld aufdrücken.
Wenn, wie in GB, tatsächlich eine Anzeige mit der Anzahl der aktuellen Anrufer eingeblendet werden muss, dann entfallen schon ca. 80% der CI-Phrasen. Die Sprüche "es ruft keiner an" und "das ist meeeeegaschwer" fallen dann flach. Marc Wagner müßte dann auch auf sein neonblaues Telefon verzichten, was für ihn ein ziemlicher Verlust sein dürfte.
CI kann nur rentabel sein, wenn deren Praktiken und Floskeln nicht per Gesetz verboten und ggf. sanktioniert werden. Wenn man die CI-Sender dazu zwingt, transparent und fair zu handeln, dann ist es für die Zuschauer deutlich einfacher, die Mechanismen von CI zu verstehen und dementsprechen gar nicht erst anzurufen. Die Anruferzahlen würden zurückgehen, die Einnahmen durch CI würden sinken und schon ist die "normale" Werbung als Einnahmequelle wieder interessanter.
Damit CI weiter funktioniert, müssen die LMAen entweder Wischi-Waschi-Regeln formulieren, die so butterweich sind, dass sie von den CI-Betreibern leicht umgangen werden können. Oder sie formulieren strengere Regeln, deren Verletzung durch die CI-Sender nicht von ihnen durch (hohe) Bußgelder geahndet wird.
Oder sie lassen alles, wie es ist und helfen Norbert Schneider, weitere Sprechblasen für seinen Antwort-Bausatzkasten zu formulieren. Dann können sie auch schneller reagieren, falls sich jemand tatsächlich mal bei einer der LMAen über CI beschweren sollte.
Wir sind alle Individuen
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: Callpassive
Alter: 76 Geschlecht: Beiträge: 4057 Wohnort: jetzt Berlin
Verfasst am: Montag, 12.05.2008, 11:14 Titel:
Klar, die LMAs kann man wohl vergessen... (Auf meine Beschwerden habe ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung gekriegt).
Ich hoffe ein bisschen auf europäischen Druck: (1) europ. Gerichtshof/Kommission, (2) könnte das Beispiel anderer Länder wie GB auf die Schnarchnasen hier etwas Druck ausüben...
Wobei Dein folgendes Argument natürlich sehr schwerwiegend ist
« Callpassive » hat Folgendes geschrieben:
Wenn, wie in GB, tatsächlich eine Anzeige mit der Anzahl der aktuellen Anrufer eingeblendet werden muss, dann entfallen schon ca. 80% der CI-Phrasen. Die Sprüche "es ruft keiner an" und "das ist meeeeegaschwer" fallen dann flach. Marc Wagner müßte dann auch auf sein neonblaues Telefon verzichten, was für ihn ein ziemlicher Verlust sein dürfte.
"37 Prozent aller Männer täuschen beim Onanieren den Orgasmus nur vor"
(Schlagzeile einer englischen Boulevard-Zeitung)
"Hallöchen! Wer ist denn am Telefönchen??"
(FDW Löbling)
.
Dieser Beitrag wurde verfasst vom Benutzer: eckberk
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.