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9Live Verstoß gg. Gewinnspielsatzung bzgl Zufälliger Auswahl
ModeratorenCITV_Moderatoren    
Autor Nachricht
  rick
Grüner geht nicht
Grüner geht nicht



Beiträge: 2415
BeitragVerfasst am: Sonntag, 28.06.2009, 15:31 
Titel:  9Live Verstoß gg. Gewinnspielsatzung bzgl Zufälliger Auswahl
Thema Beschreibung: Unterliegen Zeitpunkt und Auswahl der Anrufer wirklich dem Zufallsprinzip?
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9Live Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung
bzgl. Zufälliger Auswahl


Zeitpunkt und Auswahl der Anrufer müssen laut Gewinnspielsatzung dem Zufallsprinzip unterliegen!

Dies ist in §5 Transparenz (3) klar geregelt:

« Gewinnspielsatzung » hat Folgendes geschrieben:
(...)
§5 Transparenz
(...)
(3) Bei Anwendung eines technischen Auswahlverfahrens hat der Anbieter sicherzustellen, dass für
jede Nutzerin und jeden Nutzer während der gesamten Dauer des Gewinnspieles / der
Gewinnspielsendung die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit besteht, ausgewählt zu
werden, und dass sowohl der Zeitpunkt als auch die Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer dem
Zufallsprinzip unterworfen sind.
(...)



Frage: Ist der Zeitpunkt der Auswahl dem Zufallsprinzip unterworfen?
Antwort: Nein!


Dies ist - zwar schon vorher immer vermutet - seit der Lauenstein-Affäre vom 13.05.2007 klar bewiesen.
Dies war für die BLM nach einer abgegebenen Erklärung von 9Live auch plausibel und ohne Konsequenzen für 9Live.
Dies gibt 9Live in deren Mitmachregeln auch eindeutig zu: Der Hot Button wird manuell durch den Redakteur ausgelöst!

Also: Klarer Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung!



Frage: Ist die Auswahl der Anrufer dem Zufallsprinzip unterworfen und zwar so, dass für alle die gleiche Chance besteht ausgewählt zu werden?
Antwort: Für Beobachter nicht möglich (für die BLM, wenn sie wollte, schon), aber die Indizien sprechen eher für: Nein!


Wie sonst ist es möglich, dass Dauergewinner bzw. Daueranrufer erheblich häufiger durchgestellt werden als andere Anrufer? Dies widerspricht einer zufälligen (und damit meine ich gleichwahrscheinlichen = gleiche Chance) Auswahl der Anrufer!
Als besonders auffällige Indizien seien hier drei extreme Beispiele aufgeführt:
1. Beispiel: 9Live, 27.02.2009
Zwischen 19:35 und 19:40, also innerhalb von 5 Minuten, wurde Dauergewinner Alfred 4mal! durchgestellt.
2. Beispiel: 9Live, 14.04.2009
Hier wurde innerhalb von 10 Minuten Dauergewinner Tobias 4mal hintereinander! als einziger durchgestellt.
3. Beispiel: 9Live, 27.06.2009
Hier wurde Dauergewinnerin Adelheid bereits zum 4. Mal in der Sendung von Max Schradin durchgestellt, was ihr sogar selber peinlich ist.
Hier das zugehörige Video:



Diese drei Beispiele widersprechen jeglicher mathematischen Wahrscheinlichkeit, dass alle Anrufer die gleiche Chance für eine Durchstellung besitzen!

Ich möchte hier keine Diskussion darüber anstoßen, wie 9Live diese "zufällige" Auswahl durchführt, sondern lediglich Fakten (die FAKTEN) aufführen, die gegen die mathematisch gleichwahrscheinliche Anruferauswahl sprechen.

Also: Möglicher Verstoß gegen die Gewinnspielsatzung!



Frage: Hat bzw. hätte 9Live Vorteile durch den Verstoß bzw. möglichen Verstoß gegen das Zufallsprinzip bei der Auswahl der Anrufer?
Antwort: Ja!


Beim Verstoß gegen die Zufälligkeit des Zeitpunkts der Auswahl:
Der Redakteur lässt ein Spiel so lange ohne Durchstellung eines Anrufers laufen, bis 9Live genug Geld von den Anrufern abkassiert hat.

Beim möglichen Verstoß gegen die gleichwahrscheinliche Anruferauswahl:
Hier wäre eine gezielte Verteilung der Gewinne an von 9Live "bevorzugte" Anrufer möglich.



Und jetzt der eigentliche Skandal:

Frage: Hat 9Live durch den Verstoß gegen diesen Punkt der Gewinnspielsatzung irgendwelche Konsequenzen zu befürchten?
Antwort: NEIN!
Evil or Very Mad

Denn, oh Wunder Rolling Eyes , ist es laut Gewinnspielsatzung keine Ordnungswidrigkeit, wenn 9Live gegen diesen Punkt der Gewinnspielsatzung: §5 Transparenz (3) verstößt, denn genau dieser wichtige Absatz (3) wurde bei §13 Ordnungswidrigkeiten - im Gegensatz zu den Absätzen (1) und (2) - herausgenommen:
« Gewinnspielsatzung » hat Folgendes geschrieben:
(...)
§13 Ordnungswidrigkeiten
(1) Eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Rundfunkstaatsvertrags begeht, wer
1. entgegen § 3 Abs. 1 bei konkreten Anhaltspunkten für die Minderjährigkeit einer Nutzerin oder
eines Nutzers, bzw. die Minderjährigkeit unter 14 Jahren, das Alter der Nutzerin oder des
Nutzers nicht überprüft oder bei erwiesener Minderjährigkeit einer Nutzerin oder eines
Nutzers, bzw. einer Minderjährigkeit unter 14 Jahren, dessen weitere Teilnahme sowie die
Gewinnsauszahlung nicht unterbindet.
2. entgegen § 8a Abs. 1 Satz 6 des Rundfunkstaatsvertrags ein Gewinnspiel / eine
Gewinnspielsendung anbietet, für das/ die insgesamt ein Entgelt von mehr als 50 Cent
erhoben wird."
3. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 nicht für die von ihm veranstalteten Gewinnspiele und
Gewinnspielsendungen verbindliche allgemeine Teilnahmebedingungen aufstellt oder diese
nicht veröffentlicht,
4. bei einem technischen Auswahlverfahren entgegen § 5 Abs. 2 eine technische Protokollierung
des Ablaufs des Auswahlmechanismus nicht sicherstellt bzw. das Nutzerinnen- und
Nutzeraufkommen nicht protokolliert,
5. entgegen § 6 Abs. 1 falsche, irreführende oder widersprüchliche Angaben macht,
6. entgegen § 7 Eingriffe in ein laufendes Gewinnspiel oder eine laufende Gewinnspielsendung
vornimmt,
7. entgegen § 8 Nutzer nicht vor übermäßiger Teilnahme schützt,
8. bei Durchführung und Gestaltung des Spiels gegen die Vorgaben des § 9 verstößt,
7
9. entgegen § 10 Abs. 3 in den Teilnahmebedingungen nicht auf das Teilnahmeentgelt, den
Jugendschutz gem. § 3 Abs. 1, den Ausschluss von der Teilnahme gem. § 4, die konkrete
Ausgestaltung eines eingesetzten Verfahrens zur Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer (wie
beispielsweise Vorzähl- bzw. Vorschaltfaktor) und die allgemeinen Bedingungen für die
Ausschüttung eines Gewinns hinweist,
10. seine Informationspflichten entgegen § 11 Abs. 1 bis 6 nicht erfüllt,
11. entgegen § 12 seinen Auskunfts- oder Vorlagepflichten nicht nachkommt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
(...)

Also kann 9Live hier machen, was es will!

Die Landesmedienanstalten können zu diesem Punkt wieder nur mit dem "Du-Du-Du"-Finger wedeln und sich darüber beklagen, dass ihnen die Hände gebunden sind, weil die Gewinnspielsatzung keine Maßnahmen zulässt!

Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Gewinnspielsatzung nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt wurde!

BRAVO! Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad



Abzocke: Wie die Anrufer ausgenommen werden... / Highlights Call-In: Was geschah... / Frau Lauenstein: "...bei solchen Peaks schlagt doch später zu!" / 9Live: Die Wahrheit, Der Garantien-Schwindel, Die Geldleitungs-Verarsche (Videos: -1-, -2-, -3-) / Call-In: A-Z, Geschichte, Wikipedia / Durchstellpausen: Liste des Grauens / Beschiss: Die rote Kugel, Die schwarzen Kugeln / 9Live: Abzock Köder: Der 4-Zahlen Jackpot, 2008 Gewinne / Gewinner Statistik, Keine Transparenz: Die "Wuoooch!"-Kugel / Max Schradin auf der Suche nach dem verschwundenen Stearinlicht: Stefan Niggemeier - Blog, TAZ, FAZ / Die butterweiche 30-Minuten-Regel der LMA: Service-Center-Gewinner, Quizzentralengewinner (Videos: -1-, -2-, -3-) / Thomas Schürmann und die überklebten Lösungen / Countdown für nix und wieder nix: Zeitdruckaufbau - Verstoß gg. Gewinnspielsatzung / Das wahre Gesicht von: Jürgen Milski, Alida Kurras / Regeln für alle, außer für 9Live / Nicht erratene Lösungen, mit denen 9Live im TV abzockt / 9Live: Verstoß gegen die Informationspflicht: Unleserliche, kleine Textfensterchen zum Spielmodus
Im übrigen bin ich der Meinung, dass Call-In aus dem Rundfunkstaatsvertrag heraus und als genehmigungspflichtiges Glücksspiel eingestuft werden muss!



________________________________________
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  sauerwerder
Veteran
Veteran

Alter: 54
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 820
BeitragVerfasst am: Sonntag, 28.06.2009, 18:32 
Titel:
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An diesem Clip sieht man eigentlich auch nochmal schön, wie manipulativ so ein Gespräch mit einem Dauergewinner wirken kann...
Arzt

Der gemeine Lemming denkt sich vielleicht, nachdem ein Schradin sagt, "wie es laufen kann":

Ja okay, vielleicht hat er recht und ich muss wirklich 50 Anrufe tätigen, um einmal in die Sendung durchgestellt zu werden... Aber na gut, was sind dann schon 25 Euro Telefonkosten im Vergleich zu den ausgelobten 300, 400, ..., x Euro...? Die Lösung ist ja 100 % richtig, weil ich bin ja nicht blöd, also mach ichs doch einfach, wie vorgeschlagen...

Selbst wenn Adelheid es vermeintlich sogar noch dramatisiert, indem sie sagt "manchmal sogar 100 Mal"... selbst da wird ein Lemming unter Umständen die Gegenrechnung aufmachen, um sich einen Gewinn schönzurechnen, den er vermutlich nie im Leben sehen wird...

Auch solche auf dem ersten Blick kritischen Diskussionen zwischen Animateur und Dauergewinner sollten strikt und ohne Ausnahme verboten sein, da sie letztlich über -sehr kleine- Umwege nichts anderes als einen Vergleich Anrufkosten >>> Gewinn darstellen! WAND

Nebenbei: Einer Dauergewinnerin wie Adelheid nehme ich es sogar ab, wenn sie sagt, sie hätte keine Erklärung für ihre äußerst überdurchschnittliche Ins-Studio-Stell-Frequenz... technische Hintergründe sind nicht jedermanns/jederfraus Sache...
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  Speculatius
CITV.NL Moderator

Alter: 72
Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 4845
Wohnort: Norddeutschland
BeitragVerfasst am: Sonntag, 28.06.2009, 22:49 
Titel:
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Dass sämtliche Gesetze der Stochastik und der Statistik bei den Call-in-Veranstaltern ad absurdum geführt werden, wissen wir doch spätestens seit den seligen Money-€xpress Zeiten, als stundenlang nur Aufleger oder Anrufer mit den absurdesten Lösungen durchgestellt wurden, regelmäßig aber exakt 6 Minuten nach offiziellem Ende der Sendung ein Anrufer die richtige Lösung nannte.

Wieso die Dauergewinner diese "Durchkommquote" haben, wissen wir nicht. Die Frage ist hier, wie man "Zufall" und "gleiche Chance" definiert. Wenn also per Hand ein "HotButton" irgendwann ausgelöst und ein Zuschauer, der gerade in dem Moment anruft, durchgestellt wird, dann besteht eben seitens des Veranstalters die Chancengleichheit, zufällig ist so ein Durchstellen ja sowieso. Wenn 9Live nicht mal wieder eine Durchstellpause eingeläutet hat, ist ja ebenfalls Chancengleichheit gegeben. Keiner kommt halt durch. Und eine grundsätzliche Möglichkeit, ausgewählt zu werden, ist ja bei Beendigung der Durchstellpause gegeben. Auch hier hat die Gewinnspielsatzung eben Lücken. Es müsste nur heißen: "Die Durchstellmöglichkeit muss während der gesamten Sendung bestehen, sie darf nicht durch manuelles Eingreifen in einen technischen Mechanismus beeinflusst werden. Die entsprechenden Protokolle sind der LMA vorzulegen."

Was die "Diskussion" mit den Anrufern angeht, wie z. B. die Fragen nach der Häufigkeit der Anrufe (egal, ob Dauergewinner oder nicht): Da geb ich @sauerwerder uneingeschränkt recht: Die müsste verboten werden weil sie nur dazu führt, dass der Zuschauer die Kosten mit den möglichen Gewinnen vergleicht.



Das Wort "Würde" kennen manche Menschen nur noch als Konjunktiv II in dem Satz: "Für Geld würde ich alles machen."
Der Inhalt meiner Beiträge spiegelt meine persönliche Meinung sowie meine persönlichen Eindrücke und Wahrnehmungen wider. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, handelt es sich nicht um beweiskräftige Tatsachen.
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  Callpassive
CITV.NL Moderator


Geschlecht: Geschlecht:männlich
Beiträge: 2498
Wohnort: Ruhrgebiet
BeitragVerfasst am: Montag, 29.06.2009, 16:29 
Titel:
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Wenn der Zeitpunkt für eine Durchstellung zufällig wäre, dann würde das das Ende von CI bedeuten. Denn in diesem Fall hätten die CI-Veranstalter keine Möglichkeit mehr, lange Durchstellpausen (mittels Servive-Center-"Gewinner") durchzuziehen, wenn die Gewinnsumme im 4-stelligen Bereich liegt. CI kann nur funktionieren, wenn der Zeitpunkt für die Durchstellung vom Veranstalter gewählt wird. Zum Widerspruch zwischen der Satzung und den MMR bzgl. des Zeitpunktes der Durchstellung hatte ich bei der ALM mal angefragt.

Damit es noch mal ganz deutlich wird, worum es geht:
« Satzung §5, Satz 3 » hat Folgendes geschrieben:
Bei Anwendung eines technischen Auswahlverfahrens hat der Anbieter sicherzustellen, [...] dass sowohl der Zeitpunkt als auch die Auswahl der Nutzerinnen und Nutzer dem Zufallsprinzip unterworfen sind.
« MMR Sh9 » hat Folgendes geschrieben:
Im ‚Hot-Button-Modus‘ geht es darum, in dem Moment anzurufen bzw. eine SMS zu schicken, in dem der Zuschlag des Hot-Button durch 9Live ausgelöst wird.[...]
Im Modus ‚Get-the-Line Hot Button‘ können die Teilnehmer eine der eingeblendeten Leitungen erhalten, indem sie in dem Moment anrufen, in dem die Aktivierung des technischen Auswahlmechanismus, d.h. der Zuschlag des Hot-Button, durch 9Live ausgelöst wird.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Gut - das ist auch erst drei Monate her. Außerdem sind die LMAen mit ihrer umfangreichen Programmbeobachtung beschäftigt. Damit wollen sie bis Ende Juni prüfen, inwieweit die Umsetzung der Satzung in der Praxis funktioniert.

Am 17.06. gab es ein Ergebnis der, ähhhhm, "Expertengruppe" der ALM. In dieser Pressemitteilung findet man tatsächlich:
« PM ALM » hat Folgendes geschrieben:
Nach erster Einschätzung der ZAK werden hier die Verbraucher durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit ("der schnellste Anrufer gewinnt") getäuscht, denn in den Mitmachregeln weisen die Sender darauf hin, dass nur nach dem Zufallsprinzip ein Gewinner ermittelt wird.
WAND

Nein - das steht nicht in den MMR. Die Aktivierung des Auswahlmechanismus geschieht durch 9Live. Wie hier schon 1000x geschrieben, ist die Auswahl der Anrufer zufällig, aber nicht der Zeitpunkt für eine Durchstellung. Natürlich werden die Anrufer durch die Animateure über den Zeitpunkt der Durchstellung getäuscht. Aber Sh9 (und alle anderen CI-Sender) behaupten in ihren MMR nicht, dass der Zeitpunkt vom Zufall abhängt. Soviel zur "ersten Einschätzung" der "Expertengruppe".



Adelheit: "Manchmal sogar 100 Mal"
In einer Durchstellpause kann man auch 1.000x anrufen und wird nicht durchkommen. Bei Ratespielchen mit abgeklebten Begriffen ist die Chance sicherlich höher, da häufiger durchgestellt wird. Aber dann ist es eher unwahrscheinlich, dass man korrekt löst, d.h. man gewinnt genau nix.

Ich glaube, die Dauergewinner geben nur sehr ungern zu, wie oft sie wirklich anrufen. Die wahren Kosten für ihr Durchkommen und ihre Gewinne möchten sie lieber nicht live äußern. Vielleicht möchten sie sie selber gar nicht so genau wissen. Adelheit & Co werden nach dem (erhofften) Ende einer Durchstellpause sicherlich auch schon 100x angerufen haben, ohne durchgekommen zu sein. 50 Euro in den Gulli. Aber danach fragt Max natürlich nicht und Adelheit wird sich hüten, über ihre erfolglosen Anrufe zu berichten.

Es gehört u. a. zu CI, dass
1) die Zuschauer über ihre Chance zum Durchkommen getäuscht werden
("Der Hot-Button kann jederzeit zuschlagen.")
2) der Anrufer immer eine gute Chance für einen Gewinn hat
("die gesuchten Begriffe sind leicht. Die kennt jeder.")

Die Zuschauer sollen das glauben. Für diesen Zweck gibt es die Animateuere und ihre Phrasen, die sie ständig wiederholen. Die Täuschung der Zuschauer ist ihr Job und dabei gehört Max genauso zum Teil des Spiels, wie alle anderen Animateure.



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