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Verfasst am: Donnerstag, 01.06.2006, 16:03 Titel:
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Die "zuständigen Kollegen" sitzen bestimmt in der Rechtsabteilung von SHN und forsten nach Erhalt der Anschrift deine Postings durch, um zu prüfen ob du strafmündig bist und sich etwas für eine strafbewehrte Abmahnung / Unterlassungserklärung findet
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Verfasst am: Donnerstag, 01.06.2006, 16:11 Titel:
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Man ist flexibel. Um nicht den Anschein standartisierter Antworten aufkommen zu lassen, hat man wohl mehrere Texblöcke für gleiche Aussagen zur Verfügung.
« TEXTBLOCK A » hat Folgendes geschrieben:
a1 > vielen Dank für Ihre Beschwerde, die ich an die zuständigen Kollegen im Bereich Programm zur Prüfung weitergeleitet habe.
a2 > vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich zuständigen Kollegen im Bereich Programm zur Prüfung weitergeleitet habe.
« TEXTBLOCK B » hat Folgendes geschrieben:
b1 > Bitte geben Sie uns Ihre postalische Anschrift an, damit wir Sie über die Ergebnisse der Prüfung benachrichtigen können.
b2 > Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit, damit wir Sie über die Ergebnisse der Prüfung informieren können.
Was brauchen die die postalische Anschrift? Was ist an einer Antwort per Mail den falsch? Sie ist schnell und kostengünstiger (kein Porto) als die Antwort per Post.
Warum GEZ-Gebühren für Porto verschwenden, wenn ein Antwort auch über Mail geht. Dafür wurde es ja erdacht um so schneller korrespondieren zu können.
Mal wieder bürokratischer machen als nötig um auf Mailbeschwerden nicht antworten zu wollen und wohl unter den Tisch fallen lassen. So kann man dann auch den Jahresbericht schön reden. |
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Verfasst am: Donnerstag, 01.06.2006, 16:35 Titel:
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« Dieter Schneider » hat Folgendes geschrieben:
Die "zuständigen Kollegen" sitzen bestimmt in der Rechtsabteilung von SHN und forsten nach Erhalt der Anschrift deine Postings durch, um zu prüfen ob du strafmündig bist und sich etwas für eine strafbewehrte Abmahnung / Unterlassungserklärung findet
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Auch denkbar:
- die wollen herausbekommen ob man selber auch anruft, aktiv mitmacht, oder aus deren Sichtweise nur ein notorischer Nörgler ist.
-ihre Adressbestände aktualisieren um über Anrufererkennung von weiterer Teilnahme auszusperren. |
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Verfasst am: Donnerstag, 01.06.2006, 17:04 Titel:
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Die Abzocker und ihre "kontrollierende Schwarzröcke" arbeiten doch Hand in Hand. Sonst wäre ja diese Art der Abzocke gar nicht möglich. |
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Verfasst am: Donnerstag, 01.06.2006, 17:13 Titel:
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« Maitre » hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Hallo Frau Freund,
da sich ihre Institution aus Mitteln der Allgemeinheit finanziert möchte ich die Kosten möglichst gering halten, daher reicht mir eine Antwort per Email völlig.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
bisher ohne Antwort
Haben die etwa Angst vor verdeckte Ermittler und fordern deshalb postalische Adressen an?
Wenn man nichts zu verbergen hat und von öffentlichen Mittel (GEZ-Gebühren) lebt, ist eine Antwort per Mail also auch möglich. |
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Verfasst am: Donnerstag, 01.06.2006, 23:03 Titel:
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na....da bin ich relativ entspannt....
ich habe nichts zu verbergen, keine leichen im keller und meine telefonrechnungen werden optimal bedient....
gruß
der friese |
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Verfasst am: Freitag, 02.06.2006, 01:45 Titel:
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Ich melde mich hier zwar aus Zeitmangel â?? und weil die permanente und penetrante Anhimmelei von Animateuren/eusen durch diverse User/innen dieses Forum häufig unleserlich machen - selten, obwohl ich â?? zusammen mit Freunden/innen - die Abzocksender sehr intensiv beobachte und agiere, aber trotzdem wird mich wohl niemand als ?BLM-Fanâ?? einsortieren.
Deshalb mal ein klärendes Wort zum Verfahren bei Beschwerden, da die Diskussion hier ins Irreale abzugleiten droht:
Wenn Ihr z.B. als ?Max Müllerâ?? und der Mail Adresse Müller@web.de ohne jede weitere Personenangabe Euch bei der Bayerischen Landesmedienbedürfnisanstalt beschwert, könnt Ihr nicht erwarten, von dort eine substantiierte Antwort zu erhalten, da derartige Schreiben dort als anonyme Schreiben gewertet und verständlicherweise nicht beantwortet werden. Oder antwortet Ihr, wenn Ihr privat anonyme Schreiben erhaltet? Ich jedenfalls lösche diese sofort.
Was hindert Euch daran, bei berechtigten Beschwerden offen, d.h. unter voller Namens- und Adressenangaben aufzutreten? (Vielleicht habt Ihr dann, wenn Ihr Eure Telefonnummer angebt, sogar mal die Chance, vom Dobermann der BLM, zuständig für Beschwerden, mal angerufen zu werden.) Alle gegenteiligen Vermutungen, die hier diskutiert wurden, halte ich für abwegig. Z.B. hat die BLM mit Sicherheit keinen Zugriff auf die Schufa!
Der Weg der ?anonymen Beschwerdeâ?? war 2004 noch gangbar, wir haben ihn damals intensiv genutzt â?? und lächerliche Beschwerdebescheide erhalten. (Wenn es interessiert, kann ich ja mal eine sicherlich ungewöhnliche Beschwerde und die merkwürdige Antwort darauf hier einstellen.) Allerdings hat selbst die BLM hieraus gelernt und beantwortet nunmehr keine anonymen Beschwerden mehr; ich habe sogar Verständnis dafür.
Allerdings muss ich Euch noch einen Zahn ziehen:
Das bayerische Medienrechgesetz räumt dem Zuschauer zwar ein Beschwerderecht ein, jeder normal Denkende folgert daraus, dass die entsprechende Anstalt, hier die BLM, auch die Pflicht hat, die Beschwerden zu bearbeiten und einen Beschwerdebescheid zu erteilen.
Irrtum, Euer Ehren!
Die BLM sieht das offensichtlich ganz anders. Schließlich ist man durch die kontinuierliche Pornobeobachtung wohl reichlich aus-/überbelastet:
Dort liegen Beschwerden unsererseits seit 1 ½ Jahren unbearbeitet vor, außer vereinzelten Zwischenbescheiden nichts â?? still ruht der See. Oder man bestätigt den Eingang einer Beschwerde â?? und wenige Wochen später verneint man den Eingang dieser Beschwerde.
Selbst eine Rechtsaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit beim zuständigen Ministerium ist ineffizient â?? sie wird nicht bearbeitet. Nicht umsonst schreibt die SZ in ihrer Ausgabe Nr. 125 vom 1. Juni 2006 über eben dieses Ministerium unter der Überschrift ?Ein Ministerium trickst und täuschtâ?? in anderer Sache.
Das ist halt die ?Bayern-Connectionâ?? â?? man kennt sich, man hilft sich.
Trotzdem:
Bombardiert die BLM mit Beschwerden und publiziert hier! Vielleicht schaut ja mal ein investigativer Journalist hier rein, stört sich nicht an den dümmlichen Anhimmeleien â?? s.o. â?? und hat Material für eine Berichterstattung. Man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben!
Rundfunk incl. Fernsehen im Rahmen des bayerischen Mediengesetzes § 2 (1) wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien*) (Landeszentrale) betrieben.
*) in einschlägigen Fachkreisen besser bekannt als PORNO\VISION |
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Verfasst am: Sonntag, 02.07.2006, 08:01 Titel:
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Aufsichtsbehörde ist nach Art. 19 Abs. 1 BayMG das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Es handelt sich um eine reine Rechtsaufsicht, außerdem gibt es kein Weisungsrecht der Aufsichtsbehörde (wird damit begründet, dass die BLM selbst Grundrechtsträgerin nach Art. 111 a BayVerf ist). |
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